Zivilprozessordnung - ZPO | § 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
- 1.
in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht; - 2.
in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; - 2a.
in Sachen seines Lebenspartners, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; - 3.
in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war; - 4.
in Sachen, in denen er als Prozessbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist; - 5.
in Sachen, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist; - 6.
in Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt; - 7.
in Sachen wegen überlanger Gerichtsverfahren, wenn er in dem beanstandeten Verfahren in einem Rechtszug mitgewirkt hat, auf dessen Dauer der Entschädigungsanspruch gestützt wird; - 8.
in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat.
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Referenzen - Gesetze
§ 100 SGB 6 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.
§ 100 SGB 6 wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >VGG | § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
Über die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Das Ablehnungsgesuch ist bei der Schiedsstelle anzubringen. Im Übrigen gelten die §§ 41 bis 48 der.
Anzeigen >FGO | § 51
(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung sinngemäß. Gerichtspersonen können auch abgelehnt werden, wenn von ihrer Mitwirkung die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses...
Anzeigen >FamFG | § 6 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung entsprechend. Ausgeschlossen ist auch, wer bei einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
(2) Der Beschluss, durch den das.
Anzeigen >UWG 2004 | § 15 Einigungsstellen
(1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird (Einigungsstellen).
(2) Die...
§ 100 SGB 6 wird zitiert von 1 anderen §§ im SGB 6.
Anzeigen >ZPO | § 786a See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Absatz 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden.
...
Referenzen - Urteile
172 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 100 SGB 6.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11
28.07.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
4 StR 156/11
vom
28. Juli 2011
in der Strafsache
gegen
Nachschlagewerk: ja
BGHSt: nein
Veröffentlichung: ja
StGB § 266 Abs. 1
Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahr
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - V ZB 77/09
22.10.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
V ZB 77/09
vom
22. Oktober 2009
in dem Zwangsverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZVG §§ 150 Abs. 1, 152a, 153 Abs. 1; ZwVwV §§ 1, 17; BGB § 654
Ein...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2012 - II ZR 280/11
24.07.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZR 280/11
vom
24. Juli 2012
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juli 2012 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterinnen...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2003 - II ZB 27/02
20.10.2003
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZB 27/02
vom
20. Oktober 2003
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO §§ 568, 349 Abs. 2, 3 ZPO
Der nach § 349 Abs. 2, 3 ZPO an Stelle der Kammer...