(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung

1.
der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2.
der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3.
der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
a)
ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser nicht ausschließlich oder nicht zum Teil für eine nach § 4 Nummer 8 bis 27 und 29 steuerfreie Tätigkeit verwendet werden soll, oder
b)
ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.
Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein.

(2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist

1.
ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, hat, oder
2.
eine Zweigniederlassung eines im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz im Ausland, ausgenommen die bezeichneten Gebiete, hat, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat.
Eine Zweigniederlassung im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ist kein ausländischer Abnehmer.

(3) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn

1.
der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und
2.
das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient.

(3a) Wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt, liegt eine Ausfuhrlieferung nur vor, wenn

1.
der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, hat,
2.
der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt wird und
3.
der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro übersteigt.
Nummer 3 tritt zum Ende des Jahres außer Kraft, in dem die Ausfuhr- und Abnehmernachweise in Deutschland erstmals elektronisch erteilt werden.

(4) Die Voraussetzungen der Absätze 1, 3 und 3a sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Lieferungen im Sinne des § 3 Abs. 1b.

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Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 12 Steuersätze


(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:1.die Lieferungen, die Einfuhr u

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 7 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr


(1) Eine Lohnveredelung an einem Gegenstand der Ausfuhr (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands der Auftraggeber den Gegenstand zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung in das Gemeinschafts
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1 Steuerbare Umsätze


(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund geset

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3 Lieferung, sonstige Leistung


(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2012 - 1 StR 165/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 165/12 vom 19. Dezember 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1 Buchst. b Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz d

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2002 - 5 StR 215/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2009 - 5 StR 91/09

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2008 - 5 StR 547/07

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5 StR 547/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. April 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. April 2008 beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird d

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Sept. 2006 - 5 StR 156/06

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Finanzgericht München Urteil, 09. Juni 2015 - 14 K 3247/12

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Finanzgericht München Beschluss, 04. Dez. 2014 - 14 K 1511/14

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Europäischer Gerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - C-566/16

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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 17. Mai 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 282 bis 292 – Sonderregelung für Kleinunternehmen –...

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Okt. 2016 - V R 26/15

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Europäischer Gerichtshof Urteil, 02. Juni 2016 - C-263/15

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Bundesfinanzhof Beschluss, 29. März 2016 - XI B 77/15

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Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2015  14 K 3247/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 4 K 133/10

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin im Jahre 2003 vorgenommene Lieferungen von Mobilfunktelefonen als innergemeinschaftlich

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Sept. 2015 - XI B 33/15

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Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Januar 2015  4 K 125/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 26. Aug. 2015 - 2 K 80/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tatbestand 1 Streitig ist, ob Lieferungen der Klägerin in das Gemeinschaftsgebiet als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu qualifizieren bzw. nicht steuerbar sind. 2 Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, betrieb im Streitjahr 200

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Juni 2015 - 5 K 1120/12 U

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Tenor Der Umsatzsteuerbescheid für 2004 vom 25.2.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.2.2012 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf 107.037,04 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verf

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 K 46/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

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Bundesfinanzhof Urteil, 21. Jan. 2015 - XI R 12/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014  5 K 3930/10 U aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Aug. 2014 - V R 16/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) lieferte Gegenstände in das Ausland und behandelte die Lieferungen als nach § 6 des Umsatzsteuergesetzes (U

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2014 - XI R 9/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Jahr 2009 (Streitjahr) in B, Bundesrepublik Deutschland (Deutschland), als Einzelkaufmann mit dem Rech

Finanzgericht Münster Urteil, 16. Jan. 2014 - 5 K 3930/10 U

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob eine Handylieferung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäfts im Streitjahr 2008 von d

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Jan. 2013 - 14 K 4151/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger betreibt als eingetragener Kaufmann die a A. Ihr Zweck ist die Verwaltung eigener und fremder Grundstücke sowi

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2012 - V R 22/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ausgezahlten Ausfuhrerstattungen der Europäischen Union (EU) für Milchprodukte nach de

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juli 2012 - 9 V 901/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tenor Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2005 vom 27. Januar 2012 wird in Höhe von … Euro ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Beschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juli 2012 - V R 10/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2012

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Steuerfreiheit der in 2003 (Streitjahr) erfolgten Lieferungen an amerikanische Truppenangehörige.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Jan. 2012 - 3 Ss 561/11; 3 Ss 561/11 - AK 238/11

bei uns veröffentlicht am 27.01.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts W. vom 14. Juni 2011 aufgehoben. 2. Der Angeklagte wird freigesprochen. Gründe   I. 1 Das Amtsgericht W. sprach den Angekl. mit Urteil vom 23.2.2011 vo

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Jan. 2012 - 3 (4) Ss 561/11; 3 (4) Ss 561/11 - AK 238/11

bei uns veröffentlicht am 27.01.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 14. Juni 2011 aufgehoben. 2. Der Angeklagte wird freigesprochen. 3. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notw

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Apr. 2011 - 9 K 942/08

bei uns veröffentlicht am 11.04.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob an die Klägerin gezahlte Ausfuhrerstattungen Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer darstellen.I.

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Dez. 2010 - XI B 27/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) hat keinen Erfolg. 2

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Okt. 2010 - 6 K 1820/09

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (PKW VW Touareg). 2 Die Klägerin ist ein Unternehmen in d

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Mai 2010 - 12 K 247/06

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Tatbestand   1 Streitig ist, ob Umsätze als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei sind. 2 Der Kläger betreibt seit Jahren als selbständiger Unternehmer den Handel mit neuwertigen Personenfahrzeugen. Seit dem Kalenderjahr 2000 füh

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Nov. 2009 - 12 K 273/04

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist, ob Lieferungen von Fahrzeugen als innergemeinschaftliche Lieferungen im Sinne von § 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei sind. 2 1. Die Klägerin wurde als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Anfan

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Okt. 2006 - 9 V 40/06

bei uns veröffentlicht am 30.10.2006

Tatbestand   1  I. Streitig ist, ob es für die Steuerbefreiung in das Drittlandsgebiet gelieferter -X--Uhren ausreicht, diese mit "Armbanduhren mit autom. Werken" zu bezeichnen. 2  Der Antragsteller (Ast) b

Finanzgericht des Saarlandes Beschluss, 15. Dez. 2005 - 1 V 277/05

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

Tatbestand Der Antragsteller betreibt einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen als Einzelunternehmen. Die Fahrzeuge werden in größerem Umfang auch an ausländische Abnehmer veräußert. In den Jahren 2001 und 2002 haben beim Antragste

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Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur...