Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 16 Vervielfältigungsrecht

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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

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Rechtsanwalt

Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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24/03/2024 13:37

Das Urheberrecht schützt die Schöpfer geistiger Werke und räumt ihnen exklusive Rechte zur Nutzung und Verwertung ihrer Werke ein. Diese Verwertungsrechte sind das Herzstück des Urheberrechts und essentiell für die Anerkennung und wirtschaftliche Verwertung kreativer Leistungen. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Umfang der Verwertungsrechte im Urheberrecht und ihre Bedeutung für Urheber und Nutzer.
by Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26/06/2020 09:29

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19
21/03/2017 06:15

Teile eines Werkes können vervielfältigt werden, ohne dass dies gegen das Änderungsverbot des Urheberrechts verstößt.
17/11/2016 12:17

Der Restschadensersatz kann in Fällen des widerrechtlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.
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(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),2. das Verbreitungsrecht (§ 17),3. das Ausstellungsrecht (§ 18). (2) Der Urheber hat fe
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published on 27/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9/12 Verkündet am: 27. März 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 28/11/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 76/ 1 2 Verkündet am: 28. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Meilensteine de
published on 10/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 267/15 Verkündet am: 10. Januar 2019 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 11/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 152/11 Verkündet am: 11. April 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
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