Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 91 Anwendungsbereich

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Telekommunikationsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Dieser Abschnitt regelt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation bei der Erhebung und Verwendung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste in Telekommunikationsnetzen, einschließlich Telekommunikationsnetzen, die Datenerfassungs- und Identifizierungsgeräte unterstützen, erbringen oder an deren Erbringung mitwirken. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Einzelangaben über Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben oder Verbindlichkeiten einzugehen, stehen den personenbezogenen Daten gleich.

(2) Für geschlossene Benutzergruppen öffentlicher Stellen der Länder gilt dieser Abschnitt mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bundesdatenschutzgesetzes die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze treten.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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09/08/2018 08:42

Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsErbmasse
09/04/2018 11:40

Rechteinhaber können von Internet-Providern verlangen, Daten nicht zu löschen, die für die Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG erforderlich sind – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
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(1) Beitragspflichtig für die Kosten, die der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) durch die in 1. § 224 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes,2. § 31 Absatz 1 des Elektromagnetische-V
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published on 12/07/2018 00:00

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published on 21/09/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 58/16 Verkündet am: 21. September 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 19/01/2016 00:00

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung, dass die Wohngemeinschaft für Inten
published on 19/01/2016 00:00

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung, dass die Wohngemeinschaft für Inten
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