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StVG· §§ 48–63

VI. · Fahrerlaubnisregister

16 Eintraege · 15 Vorschriften (§ 48 bis § 63)

Rechts-Graph
BGBStGBZPOGGHGBAOSGBVwGOKSchGBetrVGGmbHGInsOWEG§ 543 BGB§ 622 BGB§ 823 BGB§ 437 BGB§ 280 BGB§ 242 BGB§ 311 BGB§ 573 BGB§ 611a BGB§ 1 KSchGStPOGesetze und Normen

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  1. § 48 Registerführung und Registerbehörden
  2. § 49 Zweckbestimmung der Register
  3. § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
  4. § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
  5. § 52 Übermittlung
  6. § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
  7. § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
  8. § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  9. § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
  10. § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
  11. § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
  12. § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
  13. § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
  14. § 61 Löschung der Daten
  15. § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
  16. § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften