Strafgesetzbuch - StGB | § 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ein Umstand, der allein oder mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 ist, darf nur einmal berücksichtigt werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04.01.2018 15:49
Ein Pfefferspray ist ein von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB erfasstes Tatmittel – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsDiebstahl
23.06.2010 14:31
Ein besonders schwerer Fall des Totschlags setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruc
SubjectsTotschlag
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö
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published on 18.07.2018 00:00
Tenor
1. Der Angeklagte S. ist schuldig der Sachbeschädigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren Brandstiftung, und der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung und zugleich zur Sachbeschädigung.
Er
published on 04.07.2005 00:00
Tenor
1. H.M. wird wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen, davon in
einem Fall wegen versuchter Steuerhinterziehung, sowie wegen
Betruges zu der
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 10
Monaten
verurteilt.
2. E.M.
published on 08.10.2015 00:00
Tenor
1. Der Angeklagte ist schuldig der Untreue in 52 Fällen und des Betruges in 19 Fällen.
2. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
3. Der Angeklagte hat die Verfahrenskoste
published on 10.03.2010 00:00
Tenor
Der Angeklagte ist der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 (vier) Jahren und 6 (sechs) Monaten
verurteilt.
Der
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Annotations
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
