Strafgesetzbuch - StGB | § 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ein Umstand, der allein oder mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 ist, darf nur einmal berücksichtigt werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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04/01/2018 15:49
Ein Pfefferspray ist ein von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB erfasstes Tatmittel – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
SubjectsDiebstahl
23/06/2010 14:31
Ein besonders schwerer Fall des Totschlags setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruc
SubjectsTotschlag
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö
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published on 26/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 14/19 vom 26. Februar 2019 in der Strafsache gegen alias: wegen versuchten Totschlags u.a. ECLI:DE:BGH:2019:260219B1STR14.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers
published on 25/06/2013 00:00
5 StR 256/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 25. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das
published on 04/02/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 4 5 2 / 1 3 vom 4. Februar 2014 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer Brandstiftung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerd
published on 26/10/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 218/11 vom 26. Oktober 2011 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 26. Oktober 2011 gem
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...