Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 184

(1) Kläger und Beklagte, die nicht zu den in § 183 genannten Personen gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr entsteht, sobald die Streitsache rechtshängig geworden ist; sie ist für jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit wegen derselben Streitsache ein Mahnverfahren (§ 182a) vorausgegangen ist, wird die Gebühr für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nach dem Gerichtskostengesetz angerechnet.

(2) Die Höhe der Gebühr wird für das Verfahren

vor den Sozialgerichten auf150 Euro,
vor den Landessozialgerichten auf225 Euro,
vor dem Bundessozialgericht auf300 Euro

festgesetzt.

(3) § 2 des Gerichtskostengesetzes gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 193


(1) Das Gericht hat im Urteil zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen (§ 182a), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen ha

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 197a


(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 192


(1) Das Gericht kann im Urteil oder, wenn das Verfahren anders beendet wird, durch Beschluss einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass 1. durch Verschulden des Beteiligten die Vertagung einer mün

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 189


(1) Die Gebühren für die Streitsachen werden in einem Verzeichnis zusammengestellt. Die Mitteilung eines Auszugs aus diesem Verzeichnis an die nach § 184 Abs. 1 Gebührenpflichtigen gilt als Feststellung der Gebührenschuld und als Aufforderung, den Ge
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 2 Kostenfreiheit


(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlich
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 183


Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kos

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 182a


(1) Beitragsansprüche von Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch können nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. In dem Antrag auf Erlaß des M

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95 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Jan. 2017 - L 15 VK 14/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - L 6 R 70/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.12.2014 abgeändert und die Klage gegen den Bescheid vom 20.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2014 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 15 SB 106/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin hat Verschuldenskosten in Hö

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2016 - L 6 R 74/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Kläger hat den Betrag von 225,00 Eu

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Mai 2019 - L 12 SF 152/19 E

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor I. Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Pauschgebühren mit Kostenrechnung vom 08.04.2019 in Verbindung mit den Nrn. 2 -14 des Auszuges aus dem Verzeichnis der Streitsachengebühren, GVZ-Nr. 241, in Höhe von jeweils 225,00 EUR

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Nov. 2015 - L 6 P 49/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 26. März 2014 abgeändert. II. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 3365,75 nebst Zinsen hierauf in Höhe von fünf Prozentpunk

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 17 U 248/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu

Sozialgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2018 - S 12 AL 182/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2017 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum vom 09.05.2017 bis 15.05.2017 zu bewilligen. I

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2017 - L 2 U 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Tatbestand Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Beschwerden der K

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2017 - L 12 RF 6/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der Güteverhandlung am 24.2.2017. Gründe I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizverg

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Okt. 2018 - L 2 AS 375/16 B

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Die Beschwerde wird unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Das Beschwerdeverfahren betrifft die Höhe der durch den Beschwerdegegner zu erstattenden Vergütungsan

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Mai 2018 - L 3 R 8/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gründe 1 Gemäß § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden, wenn in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört, Koste

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. Feb. 2018 - S 4 KR 2398/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 26.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.07.2017 wird aufgehoben.2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.3. Der Beklagten werden Verschuldenskosten in Höhe

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - B 6 SF 3/17 S

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Auf die Erinnerung wird in dem Verzeichnis der Pauschgebühren des Bundessozialgerichts für das Quartal IV/2016 vom 11. Januar 2017 die Feststellung, dass die Erinnerungsführerin für das Revis

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - B 13 R 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 24. März 2017 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2017 - L 5 R 35/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Juli 2017 - L 8 AS 501/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger wehrt sich gegen eine Auferlegung von Kosten

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Juli 2017 - L 8 AS 500/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Gründe I. 1 Der Kläger wehrt sich gegen eine Auferlegung von Kosten nach § 192 Abs. 1 SGG. 2 Mit der am 8. August 2014 zum Sozialgericht Neubrandenburg erhobenen Klage begehrte der Kläger zunächst höhere Leistungen nach dem SGB II für den Mona

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Mai 2017 - L 5 P 55/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 4.10.2016 wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 702,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus s

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. März 2017 - L 4 AS 141/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1403/12 vom 28. Oktobe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Feb. 2017 - L 4 AS 140/16 B

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2016 sowie der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau in dem Verfahren S 14 AS 1339/12 vom 28. Oktobe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Dez. 2016 - L 5 KR 151/16 KL ER

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 14. November 2016 (L 5 KR 148/16 KL) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Oktober 2016 mit der Maßgabe angeordnet, dass die Antragstellerin keine ne

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 4 R 238/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen Kosten des Klägers sowie der Beigeladenen zu 1) und 2) im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kos

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 AS 2175/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsg

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 21. März 2016 - S 13 P 4166/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor 1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht H. vom 24. November 2015 (Geschäftsnummer X) wird aufrechterhalten.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Zahlung von Beiträgen zur priv

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. März 2016 - L 11 KR 69/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.01.2015 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 700,00 EUR auferlegt. Im übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. D

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Jan. 2016 - L 12 AS 1403/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand:

Sozialgericht Dessau-Roßlau Beschluss, 28. Dez. 2015 - S 34 SF 50/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Feststellung der Streitsachengebühr vom 02.10.2014 in Höhe von 450,00 EUR wird aufgehoben. Gründe I. 1 Die Erinnerungsführerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Pauschgebühr nach § 184 Sozialgerichtsgesetz (SGG) für die Ver

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Nov. 2015 - L 11 KR 342/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Okt. 2015 - L 20 SO 255/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Auf die Berufung des Beigeladenen zu 1 wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.03.2012 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.06.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2005 verurteilt, dem

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Okt. 2015 - S 1 SF 3222/15 E

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 23. Juli 2015 im Verfahren S 4 SV .../15 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Erinnerungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe  I

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Aug. 2015 - L 15 U 262/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Berufung der vormaligen Beigeladenen und jetzigen Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene und jetzige Berufungsklägerin hat die außergerichtlichen Kosten des vorm

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Aug. 2015 - L 5 SF 114/15 B E

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Erinnerungsführerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 24. Februar 2015 aufgehoben. Die Kostenrechnung des Sozialgerichts Kiel vom 15. Mai 2013 wird aufgehoben. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kos

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 24. Aug. 2015 - S 13 P 3851/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 959,46 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 4. April 2014 sowie 201,71 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und 1,50 EUR Mahnkosten z

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Juli 2015 - S 10 P 1232/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts C. vom 20.03.2015 - Geschäftsnummer ... - mit der Maßgabe, dass der Beklagte der Klägerin für rückständige Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für den Zeitraum vom 01.10.20

Sozialgericht Halle Urteil, 15. Juni 2015 - S 4 AS 5343/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin keine Kosten zu erstatten. Den Prozessbevollmächtigten der Klägerin werden Kosten i.H.v. 430 Euro auferlegt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Übernahme weiterer 109,7

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Mai 2015 - L 5 U 68/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 20. April 2012 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Der Kläg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Mai 2015 - L 4 R 1167/15 B

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. März 2015 wird zurückgewiesen.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe  I.1 Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Ano

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Mai 2015 - L 20 SO 500/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.09.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im Streit ist ein Anspruch

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Mai 2015 - L 4 U 262/13

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 03.04.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Der Klägerin werden Verschuldensko

Bundessozialgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - B 2 U 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Apr. 2015 - L 18 KN 91/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 8.4.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regelal

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Dez. 2014 - L 2 AS 407/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.01.2014 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Der Klägerin werden Kosten gem. § 192 SGG in Höhe von 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2014 - L 11 R 3903/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25.07.2013 wird zurückgewiesen.Die Beigeladene zu 1) erstattet die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind außergerichtli

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 19/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig zu Ziffer 1 und 2 des Tenors vom 31. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligt

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Nov. 2014 - L 10 SB 136/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Kosten in Höhe von 500 Euro auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatte

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2014 - L 18 KN 116/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Dortmund vom 23.5.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regel

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Okt. 2014 - L 4 U 522/13

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2013 wird zurückgewiesen. Den Klägern werden als Gesamtschuldnern Verschuldenskosten gem. § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 500,00 Euro auferlegt. Außergeri

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - L 11 R 4761/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung des Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 04.11.2013 wird zurückgewiesen.Der Beigeladene zu 1) erstattet die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind außergericht

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(1) Beitragsansprüche von Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch können nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. In dem Antrag auf Erlaß des Mahnbescheids...
(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten...