Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 86Amtlich · § 5 UrhG

Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung

Zeitreise: 24.07.2026

Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so kann 1. für die Unterbringung je Tag ein Betrag in Höhe von 60 Euro gezahlt werden, je Kalendermonat jedoch höchstens 420 Euro, und 2. für die Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 24 Euro gezahlt werden, je Kalendermonat jedoch höchstens 168 Euro.

Passende Werkzeuge

  • ArbeitsrechtAufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: vier Uhren, nicht eine (§§ 38, 148, 158, 159 SGB III)„Zwölf Wochen Sperrzeit“ ist nur eine von vier Folgen. Daneben laufen die Meldepflicht des § 38 Abs. 1 SGB III (beim Aufhebungsvertrag meist drei TAGE), das Ruhen nach § 158 SGB III und die Minderung der Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) — bei 24 Monaten also 180 statt 84 Tage.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • ArbeitsrechtAufhebungsvertrag: Sperrzeit-Risiko-Check (§ 159 SGB III)Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit? Prüfen Sie anhand weniger Ja/Nein-Faktoren orientierend, ob das Sperrzeit-Risiko nach § 159 SGB III eher hoch oder eher gering ist — welche Umstände einen wichtigen Grund indizieren.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes