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§ 71Amtlich · § 5 UrhG

Auszahlung

Zeitreise: 24.07.2026

Monatliche Förderungsbeträge der Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht volle Euro ergeben, sind bei Restbeträgen unter 0,50 Euro abzurunden und im Übrigen aufzurunden. Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.

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Ende des Gesetzes