Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7 Beschäftigung

(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

(1a) Eine Beschäftigung besteht auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn

1.
während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig ist und
2.
das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.
Satz 1 gilt entsprechend, wenn während einer bis zu dreimonatigen Freistellung Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Beginnt ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Zeit der Freistellung, gilt Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die Zeit der Arbeitsleistung abweichen darf, mit der das Arbeitsentgelt später erzielt werden soll. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht während der Zeit der Freistellung auch, wenn die Arbeitsleistung, mit der das Arbeitsentgelt später erzielt werden soll, wegen einer im Zeitpunkt der Vereinbarung nicht vorhersehbaren vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr erbracht werden kann. Die Vertragsparteien können beim Abschluss der Vereinbarung nur für den Fall, dass Wertguthaben wegen der Beendigung der Beschäftigung auf Grund verminderter Erwerbsfähigkeit, des Erreichens einer Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, oder des Todes des Beschäftigten nicht mehr für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden können, einen anderen Verwendungszweck vereinbaren. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für Beschäftigte, auf die Wertguthaben übertragen werden. Bis zum 31. Dezember 2024 werden Wertguthaben, die durch Arbeitsleistung im Beitrittsgebiet erzielt werden, getrennt erfasst; sind für die Beitrags- oder Leistungsberechnung im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet unterschiedliche Werte vorgeschrieben, sind die Werte maßgebend, die für den Teil des Inlandes gelten, in dem das Wertguthaben erzielt worden ist.

(1b) Die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten gilt nicht als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes.

(2) Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung.

(3) Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Eine Beschäftigung gilt auch als fortbestehend, wenn Arbeitsentgelt aus einem der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben bezogen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Wehrdienst oder Zivildienst geleistet wird. Satz 1 gilt auch nicht für die Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes.

(4) Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Ausländer ohne die nach § 284 Absatz 1 des Dritten Buches erforderliche Genehmigung oder ohne die nach § 4a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erforderliche Berechtigung zur Erwerbstätigkeit, wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von drei Monaten bestanden hat.

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Scheinselbstständigkeit

08.12.2023

Was ist Scheinselbstständigkeit? Die Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig gilt, in Wirklichkeit aber die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung erfüllt. Dies kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen ha

Sozialrecht: Lohnbuchhalterin ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig

31.10.2019

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Ehrenamtliche unterliegen mit Aufwandsentschädigungen nicht der Sozialversicherungspflicht

von Rechtsanwalt Lennart Droste, LL.M., Anwaltskanzlei Droste
29.01.2018

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.08.2017 (Az. B 12 KR 14/16 R) entschieden, dass Aufgaben und Tätigkeiten, die Ausfluss der organschaftlichen Stellung einer ein Ehrenamt ausübenden Person und auch nicht für jedermann frei zugänglich sind

Gesellschaftsrecht: Sozialversicherungspflicht: Schuldrechtliche Stimmrechtvereinbarung bleibt ohne Wirkung

21.09.2017

Fehlt einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, Entscheidungen abzuwehren, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall

13.07.2017

Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Minderheitsgesellschafter ohne Vetorecht ist abhängig beschäftigt

31.01.2017

Kontakte, Fachwissen und die sich daraus ergebende Bedeutsamkeit eines Gesellschafters für das Unternehmen, machen ihn nicht zu „Kopf und Seele“ desselben.

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06.10.2016

Verfügt ein Minderheitsgesellschafter weder über ein Vetorecht noch über eine gesellschaftsrechtliche Stimmbindungsvereinbarung, so ist er abhängig beschäftigt.

Sozialversicherung: Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei

04.06.2015

Auch ein Gesellschafter einer GmbH, der mit weniger als 50 % am Stammkapital beteiligt ist, kann als selbstständig anzusehen und damit sozialversicherungsfrei sein.

GmbH: Zur Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer

03.07.2014

Verfügt ein GmbH-Geschäftsführer über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft, ist er als abhängig Beschäftigter ggf. sozialversicherungspflichtig.

Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Tarifvertrag

14.08.2013

§ 11 Abs. 4 Buchst. a TV UmBw (aF) verpflichtete die BRD nicht dazu, die Hälfte der Pflichtversicherungsbeiträge zur landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen.
Tarifvertragsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. (2) Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit, die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und die Tätigkeit als

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes


(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige T
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7f Übertragung von Wertguthaben


(1) Bei Beendigung der Beschäftigung kann der Beschäftigte durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben nach § 7b 1. auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn dieser mit dem Beschäftigten ei
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen


(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt is

Pflegezeitgesetz - PflegeZG | § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen


(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit


(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hi
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7b Wertguthabenvereinbarung


Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn 1. der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,2. diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den A

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 266a Abs. 1 Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat,.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2018 - 5 StR 275/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2013 - 1 StR 94/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2019 - L 5 KR 394/18

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. März 2019 - L 2 U 148/17

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Sozialgericht Nürnberg Urteil, 25. Mai 2016 - S 11 R 898/12

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Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 02. Nov. 2016 - S 7 R 5011/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 260/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15

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Sozialgericht Nürnberg Urteil, 21. Sept. 2017 - S 14 R 1193/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 14 R 92/14

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Sozialgericht München Urteil, 09. Nov. 2017 - S 31 R 1146/16

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Sozialgericht Landshut Urteil, 11. März 2019 - S 1 BA 22/18

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 14 R 5104/16

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Sozialgericht Landshut Urteil, 11. März 2019 - S 1 BA 30/18

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - L 7 R 504/15

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der Streitwert wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2019 - L 13 R 525/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2011 abgewiesen.

Sozialgericht Landshut Urteil, 10. Feb. 2014 - S 13 R 5051/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von 13.143,07 Euro und Säumniszuschlägen in Höhe von 4.823,50 Euro. Der Beigeladene zu 1) betreibt laut Gewerbeanmeldung vom 10

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2014 - L 5 R 1180/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid aufgrund Betriebsprüfung anzuordnen. Die Antragstellerin besteht aus S. B. und K. S., die eine Physioth

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 23. Feb. 2017 - S 31 R 1567/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2015 in Gestalt des Wider-spruchsbescheides vom 25.06.2015 wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für den Kläger vom 13.02.1013 bis zum 26.12.2013 nicht im Rahmen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 7 R 5045/16

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 14. Feb. 2017 - S 4 R 1035/14

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 7. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. September 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2019 - L 1 R 46/16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - L 1 RS 5/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2016 - S 2 R 954/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Unter Aufhebung der Bescheide vom 13. März 2014 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 11. August 2014 wird festgestellt, dass die Tätigkeit der Beigeladenen für die Klägerin im Krankenhaus A. ab 7. Januar 2013 und im Krank

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - L 7 R 377/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Februar 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 29. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2010 in Form

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2018 - L 7 R 5189/16

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juli 2015 - L 7 R 978/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 20.12.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.06.2004 in de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2018 - L 19 R 671/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2018 - L 16 R 5144/16

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1 werden das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 20. Juli 2016 und die Bescheide vom 2. Januar 2015 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 24. April 2015 in der Gestalt des Widerspru

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juni 2016 - L 16 R 397/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Gründe I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Februar 2014 teilweise aufgehoben. Der Bescheid vom 23.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.12.2012 werden insoweit aufgehob

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juni 2016 - L 16 R 265/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Gründe I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. Januar 2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013

Sozialgericht Augsburg Urteil, 22. Mai 2015 - S 2 R 61/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor I. Die Klagen gegen den Bescheid vom 9. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Dezember 2013 sowie gegen den Bescheid vom 12. Februar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2014 sowie

Sozialgericht München Endurteil, 13. Apr. 2016 - S 30 R 1549/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 14.09.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.07.2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Klägerin trägt die Kosten des

Sozialgericht Landshut Urteil, 25. Mai 2016 - S 1 R 5070/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Verfahrenskosten zu tragen. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten. III. Der Streitwert wird auf 15.513,21 € festgesetzt. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Juni 2016 - L 1 R 679/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 9. Mai 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klage gegen die Bescheide vom 18. Dezember 2013, 19. Dezember 2014 und 16. Dezember 2015 wird abgewiesen.

Sozialgericht München Urteil, 04. Mai 2016 - S 14 R 1118/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - L 14 R 579/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17.10.2013 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 07.06.2011 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 14.11.2011 in der Fassung der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 10 AL 247/15

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Sozialgericht Landshut Urteil, 26. Juni 2019 - S 1 BA 41/18

bei uns veröffentlicht am 26.06.2019

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 10 AL 15/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 08.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - 10 Sa 544/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 24.02.2015, 5 Ca 1308/14, abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin mit Wirkung ab dem 01.03.2007 auf der

Sozialgericht München Endurteil, 14. Apr. 2016 - S 31 R 1089/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 25.09.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.04.2015 wird aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass der Kläger seit 05.08.2013 beim Beigeladenen als Erziehungsbeistand nicht im Sinne von

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - L 2 U 46/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 31.10.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Referenzen

Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn 1. der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,2. diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich...
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2)...
(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel...
(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hinausgehenden...