Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7b Wertguthabenvereinbarung

Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn

1.
der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,
2.
diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt,
3.
Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen,
4.
das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird und
5.
das fällige Arbeitsentgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt.

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GmbH-Geschäftsführer: Geschäftsführerhaftung für unterbliebene Wertguthabensicherung

09.10.2010

GmbH-Geschäftsführer tritt nur ausnahmsweise in eine Eigenhaftung, wenn es einen besonderen Haftungsgrund gibt-BAG vom 23.02.10-Az:9 AZR 44/09

GesellschaftsrechtGmbH-Geschäftsführerhaftung für unterbliebene Wertguthabensicherung

05.08.2010

Geschäftsführer einer GmbH haften grundsätzlich nicht persönlich - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 7 GrdstVG

§ 7 GrdstVG zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

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Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung - SVRV 1999 | § 12 Rückstellungen


(1) Für eine Verpflichtung aus einer Altersvorsorgezusage für Bedienstete ist eine Rückstellung zu bilden. Soweit sich aus anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes ergibt, bestimmt sich der Höchstwert der Rückstellungen nach dem für den jeweili

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 16a


(1) Das Versorgungskrankengeld beträgt 80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Entgelts (Regelentgelt) und darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird nach den Absätzen 2 und 3 berechnet. Das Versorg
§ 7 GrdstVG wird zitiert von 5 anderen §§ im Grundstückverkehrsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7 Beschäftigung


(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. (1a) Eine B

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7e Insolvenzschutz


(1) Die Vertragsparteien treffen im Rahmen ihrer Vereinbarung nach § 7b durch den Arbeitgeber zu erfüllende Vorkehrungen, um das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages gegen das Risiko der Insolvenz des A

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 7f Übertragung von Wertguthaben


(1) Bei Beendigung der Beschäftigung kann der Beschäftigte durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben nach § 7b 1. auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn dieser mit dem Beschäftigten ei

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 23b Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeitregelungen


(1) Bei Vereinbarungen nach § 7b ist für Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung und für Zeiten der Inanspruchnahme des Wertguthabens nach § 7c das in dem jeweiligen Zeitraum fällige Arbeitsentgelt als Arbeitsentgelt im Sinne des § 23 Absatz 1 maßge

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 333/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.07.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Okt. 2014 - L 5 R 868/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 27.08.2014 abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 10.01.2014 in der Ges

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 1 R 153/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 11. März 2016 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch vom 2. November 2015 und die vor dem Sozialgericht Magdeburg erhobene Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin v

Sozialgericht Detmold Urteil, 06. Okt. 2016 - S 19 R 164/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 08.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2009 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte für die im vorgenannten Widerspruchsbescheid genannten Personen zu 1), 3), 7), 8), 10), 12), 16), 17)

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Aug. 2016 - L 8 R 968/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 1) im Berufungsverfahren trägt der Kläger. Im Ü

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Nov. 2015 - L 8 R 250/10

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6.10.2009 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Rechtstreit nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand:

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Sept. 2015 - L 8 R 349/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14.3.2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Klageverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tra

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2015 - L 8 R 998/10

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 1.6.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. D

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2015 - L 8 R 573/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 1.6.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. D

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2015 - L 8 R 968/10

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Berufung des Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 01.09.2010 geändert und der Tenor wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 27.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2008 und der Bescheid v

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Okt. 2014 - L 5 SV 20/14 B

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.06.2014 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Ko

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 28. Mai 2014 - 11 Ca 7716/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger im Zeitraum 01.02.2011 bis 30.04.2016 nach der Entgeltgruppe 12 des TV-L zu vergüten.2. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Streitwert wird fe

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - B 12 R 18/11 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2011 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Apr. 2014 - L 8 R 744/11

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.5.2011 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 10.2.2012 abgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin, außer den Kosten der B

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - 16 Sa 118/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I.Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2013 - 5 Ca 3422/13 - abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. III.Die Kosten des Rechtsstreits

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. März 2014 - L 8 R 22/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Be

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Feb. 2014 - L 8 R 183/09

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.10.2009 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. März 2013 - L 1 R 454/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 01. Oktober 2012 wird abgeändert und es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklagen vom 11. April 2012 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 03. Mai 2011, geändert durch die Bescheide vom 23

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Nov. 2012 - L 1 R 304/11 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tenor Der Antrag des Antragstellers im Beschwerdeverfahren auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 01. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 09.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2012 - L 4 R 761/11

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. November 2010 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwer

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Mai 2012 - 7 A 11241/11

bei uns veröffentlicht am 18.05.2012

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. September 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar..

Bundessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2011 - B 12 KR 21/09 R

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Sept. 2010 - L 4 R 1775/07

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 30. November 2006 wird zurückgewiesen. Die Klage wegen der Bescheide vom 10. März 2010, 11. März 2010, 15. März 2010 und 17. Juni 2010 wird abgewiesen.Die Klägerin hat auch

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Feb. 2010 - 9 AZR 71/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2008 - 10 Sa 295/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Feb. 2010 - 9 AZR 44/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2008 - 14 Sa 410/08 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2009

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 18.02.2009 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten. 3. Die Revision wir

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2009 - L 5 KR 79/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. Juni 2008 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 ..

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Aug. 2007 - L 4 R 6366/06

bei uns veröffentlicht am 24.08.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 24. Oktober 2006 abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerich

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2007 - L 5 KR 7/06

bei uns veröffentlicht am 25.04.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 25. November 2005 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des zweiten Rechtszuges. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2006 - L 5 130/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. Dezember 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für die Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 21. Apr. 2005 - L 1 RA 2/03

bei uns veröffentlicht am 21.04.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 02.12.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet: Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der