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§ 92Amtlich · § 5 UrhG

Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer

Zeitreise: 29.06.2026‹ § 91§ 93 ›

(1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.

(2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend.

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