Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte

(1) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit einem Richter besetzt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt in Verfahren über Rechtsbeschwerden in den in § 79 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Fällen, wenn eine Geldbuße von mehr als fünftausend Euro oder eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art im Wert von mehr als fünftausend Euro festgesetzt oder beantragt worden ist. Der Wert einer Geldbuße und der Wert einer vermögensrechtlichen Nebenfolge werden gegebenenfalls zusammengerechnet.

(3) In den in Absatz 1 bezeichneten Fällen überträgt der Richter die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, wenn es geboten ist, das Urteil oder den Beschluss nach § 72 zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. Dies gilt auch in Verfahren über eine zugelassene Rechtsbeschwerde, nicht aber in Verfahren über deren Zulassung.

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Strafprozessrecht: Zur Zulässigkeit von Dashcamaufzeichnungen

22.12.2017

Wer Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr aufzeichnet und anschließende an eine Bußgeldbehörde übermittelt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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Parkverstoß: Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

25.07.2014

Aus einem Parkplatzschild und dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
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Ordnungswidrigkeit: OLG Hamm verschärft Grenzen für bußgeldpflichtiges „Drängeln“

03.10.2013

Ein Abstandsverstoß kann nach der Rechtsprechung geahndet werden, wenn die vorwerfbare Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend ist.
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Strafrecht: Zur sog. Verjährungsfalle

11.02.2012

Zustellung des Bußgeldbescheids an Rechtsanwalt ist trotz Beizeichnung der Vollmacht als „außergerichtlich“ wirksam-OLG Karlsruhe vom 01.07.08-Az:2 Ss 71/08
Verjährung

Wettbewerbsrecht: Wilde Werbung hinter dem Scheibenwischer verboten

27.10.2010

OLG Düsseldorf vom 01.07.10 - Az: IV-4 RBs25/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
Allgemeines

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 79 Rechtsbeschwerde


(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 72 Entscheidung durch Beschluß


(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solch

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65 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2003 - 5 StR 359/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StPO § 338 Nr. 1 GVG §§ 21e, 76 Eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, kann geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein. BGH, Beschluß vom 11. November 2003

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 23. Apr. 2019 - 202 ObOWi 460/19

bei uns veröffentlicht am 23.04.2019

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom 14.12.2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben. II. Die weite

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 2 Ss OWI 111/18

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.11.2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 156/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 26. September 2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 80/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 07.11.2016 1. im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Betroffene schuldig ist der vorsätzlichen Errichtung einer baulichen Anlag

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 15. Feb. 2017 - 3 Ss OWi 1294/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 30. Juni 2016 aufgehoben. II. Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizei

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 05. Nov. 2015 - 2 Ss OWi 1303/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 23.07.2015 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der R

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 07. März 2018 - 3 Ss OWi 284/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindest-abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug (§§ 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO) zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 29. Juni 2015 - 3 Ss OWi 710/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe OLG Bamberg 3 Ss OWi 710/15 Beschluss vom 29.06.2015 3. Senat für Bußgeldsachen Schlagworte: Straßenverkehr, Überwachung, Messgerät, Videonachfahrsystem, Zusatzeinrichtung, Eichbehörde, Eichung, geeicht, unge

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 06. Juni 2016 - 3 Ss OWi 646/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 19.02.2016 wegen einer am 25.07.2015 als Führer eines Pkw begangenen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Juli 2016 - 3 Ss OWi 792/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 17.11.2015 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und ein

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Feb. 2016 - 3 Ss OWi 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt; ein Fahrverbot, welch

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 3 Ss OWi 1178/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 20.06.2016 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe Die N

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Aug. 2016 - 2 Ss OWi 1105/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts X. vom 30.05.2016 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechts

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Feb. 2015 - 3 Ss OWi 218/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Gründe Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 05.09.2014 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt und ein Fahrverbo

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. Feb. 2018 - 21 Ss OWi 200/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor 1. Der mitunterzeichnende Einzelrichter lässt die Rechtsbeschwerde zu und überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern, weil es geboten ist, das Urteil zur Fortbildung des Rechts nachzuprüfen (§§ 80 Abs. 2, 80a Abs

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Nov. 2017 - 1 Ss OWi 221/17 (188/17), 1 SsOWi 221/17 (188/17)

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2. Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. 3. Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2017 - 2 (10) SsRs 414/16; 2 (10) SsRs 414/16 - AK 189/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Das Verfahren wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen hieraus entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 467 Abs. 1 StPO). Gründe   I.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Feb. 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z)

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 14.09.2016 wird zugelassen. II. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. III. Die Rechtsbeschwerde wird mi

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Jan. 2017 - 1 Ss 732/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Gründe   I. 1 Das Amtsgericht Leutkirch hat gegen den Betroffenen im sch

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Okt. 2016 - IV-2 RBs 145/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2. Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. 3. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, au

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Sept. 2016 - 1 RBs 90/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass gegen den Betroffenen weg

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Aug. 2016 - 4 Ss 577/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 15. April 2016 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1 Das Amtsge

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2016 - IV-2 RBs 91/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Juni 2016 - 4 Ws 181/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Die weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2I. 3Mit Beschluss vom 26.05.2014 hatte das Amtsgericht Münste

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Mai 2016 - 2 (7) SsRs 199/16; 2 (7) SsRs 199/16 - AK 74/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 19. Januar 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Betroffene zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt wird. 2. Die weitergehen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Mai 2016 - 4 Ss 543/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 27. Mai 2015 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1 Das Am

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Apr. 2016 - 4 Ss 212/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Auf die - zugelassene - Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 2. Dezember 2015 a u f g e h o b e n . 2. Der Betroffene wird f r e i g e s p r o c h e n . 3. Die Ko

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. März 2016 - 3 RBs 55/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 3 RBs 385/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. Jan. 2016 - 21 Ss OWi 2/16 [B]

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Parchim vom 22.05.2014 wird als unbegründet verworfen. II. Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1 Die Nachprüfung d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Jan. 2016 - 2 Ws 441/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde und die weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 31. Juli 2015 sind erledigt. 2. Der Antrag des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Dez. 2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B)

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 22.09.2015 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1 Das Amtsgericht

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Dez. 2015 - 1 Ws 202/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor 1. Auf die sofortigen Beschwerden des Beschwerdeführers werden die beiden Ordnungsgeldbeschlüsse des Amtsgerichts Stuttgart vom 2. November 2015 dahin abgeändert, dass jeweils ein Ordnungsgeld von 50 EUR, für den Fall, dass dieses nicht beiget

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Okt. 2015 - 2 (7) SsBs 499/15; 2 (7) SsBs 499/15 - AK 151/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird das Urteil des Amtsgerichts Waldkirch vom 16. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten de

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Okt. 2015 - 3 RBs 254/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Anordnung der Parallelvollstreckung des Fah

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Sept. 2015 - 1 RBs 1/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Die Sache wird gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG dem 1. Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Entscheidung der zuständigen Einzelrichterin gemäß § 80a Abs. 1 OWiG). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfe

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Juli 2015 - 1 RBs 109/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Apr. 2015 - 3 RBs 116/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1.                               Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Alleinentscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters) 2.                               Die Sache wird dem Bundesgerichtshof z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Feb. 2015 - 1 RBs 18/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch ü

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Feb. 2015 - 4 Ss 721/13

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor 1. Das Verfahren wird gemäß § 47 OWiG auf den Vorwurf ordnungswidrigen Verhaltens nach § 49 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 2 StVO beschränkt. 2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Rottenburg am Neckar vo

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Jan. 2015 - 3 RBs 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Gütersloh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 4 Ss 810/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 26. September 2014 wird als unbegründetv e r w o r f e n .Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2015 - 1 RBs 340/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen. 1G r ü n d e 2

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2015 - 3 RBs 355/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor 1.                               Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Alleinentscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters) 2.                Das angefochtene Urteil wird a)

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Jan. 2015 - 3 RBs 354/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betro

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Dez. 2014 - 4 Ss 569/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 14. Mai 2014 wie folgt a b g e ä n d e r t: „Der Betroffene wird wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Entnehmens

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Nov. 2014 - 2 Ss 155/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freudendstadt vom 5. November 2013 a u f g e h o b e n. Die Feststellungen des Amtsgerichts zu der vom Betroffenen zwischen dem 19. September 2011 und

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 07. Nov. 2014 - 1 RBs 284/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.  Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen. 1G r ü n d e 2I

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Nov. 2014 - IV-1 RBs 189/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21. August 2014 zuzulassen, wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen. Bei Geldbußen von nicht

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(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine...
(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine...
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens...
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens...
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens...