Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB | § 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Verkäufer eines Futtermittels übernimmt die Gewähr dafür, dass das Futtermittel die in Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 bezeichneten Anforderungen erfüllt.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
06/03/2018 12:40
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer die Ware unverzüglich prüfen muss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Handelsrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 06/12/2017 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2016 wird zurückgewiesen.
published on 06/12/2017 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2016 wird zurückgewiesen.
published on 17/02/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils
published on 22/10/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 195/13 Verkündet am: 22. Oktober 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.