Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - KunstUrhG | § 33
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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie Inhaltsverzeichnis
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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20/12/2011 11:14
Auszug - Anwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
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(1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach 1. den §§ 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,2. den §§ 211 und 212
(1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf, 1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches)
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit er
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode d
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published on 08/09/2022 16:02
Filmen Polizisten Personen auf einer öffentlichen Versammlung und filmen diese Personen ihrerseits diesen Polizeieinsatz, so sind die gefilmten Polizisten berechtigt die Identität der filmenden Personen festzustellen. Im vorliegenden Fall h
published on 08/09/2022 15:31
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dürfen Polizisten, die Identität der sie filmenden Personen nicht ohne weiteres feststellen. Polizeiliche Maßnahmen wie die Identitätsfeststellung erfordern vielmehr tragfähige und
published on 16/10/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
published on 21/01/2015 00:00
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass Nr. 1, Nr. 2.3, Nr. 2.5, Nr. 2.13 Hinweis Satz 3 (soweit die Einhaltung eines Immissionsrichtwerts von 70 dB(A) am nächsten Einwirkungsort vorgeschrieben wird), Nr. 2.14 Satz 2, Nr. 2.23 (soweit im K
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Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des...
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3...