Heimgesetz - HeimG | § 24 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
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Heimgesetz Inhaltsverzeichnis
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
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published on 27/09/2011 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von
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