Heimgesetz - HeimG | § 3 Leistungen des Heims, Rechtsverordnungen

(1) Die Heime sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen.

(2) Zur Durchführung des § 2 kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Regelungen (Mindestanforderungen) erlassen

1.
für die Räume, insbesondere die Wohn-, Aufenthalts-, Therapie- und Wirtschaftsräume sowie die Verkehrsflächen, sanitären Anlagen und die technischen Einrichtungen,
2.
für die Eignung der Leitung des Heims (Leitung) und der Beschäftigten.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Heimgesetz - HeimG | § 11 Anforderungen an den Betrieb eines Heims


(1) Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung 1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen schützen,2. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverant

Heimgesetz - HeimG | § 25 Fortgeltung von Rechtsverordnungen


Rechtsverordnungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund des § 38 Satz 1 Nr. 10 und Sätze 2 bis 4 der Gewerbeordnung erlassen worden sind, gelten bis zu ihrer Aufhebung durch die Rechtsverordnungen nach den §§ 3 und 13 fort, soweit sie nic
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Heimgesetz - HeimG | § 2 Zweck des Gesetzes


(1) Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,2. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen u

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2005 - III ZR 391/04

bei uns veröffentlicht am 14.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 391/04 Verkündet am: 14. Juli 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 276 a.F. (H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. März 2019 - 12 ZB 16.2595

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Okt. 2016 - AN 15 K 16.00373

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Weiterbildung betreffend die Qualifikation zur Heimleitung. Mit S

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 6 A 99/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie als Heimleiter fachlich geeignet ist. 2 Mit Schreiben vom 13. April 2011 teilte das Deutsche Rote Kreuz – Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. (im Folgenden: DRK) dem Beklagt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 16. Dez. 2014 - I-24 U 77/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I-24 U 77/14 1 O 348/12Landgericht Mönchengladbach Verkündet am 16.12.2014 S., Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Oberlandesgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit pp. hat der 24. Ziv

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 24. Apr. 2012 - 4 K 897/12

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe   1 Der Antragsteller, der in W. die Behindertenwohnstätte „B.“ für Schwerstbehinderte mit 38 Ein

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2011 - 10 AZR 211/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Januar 2010 - 17 Sa 1092/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2011 - 10 AZR 213/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Januar 2010 - 17 Sa 1044/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2011 - 10 AZR 212/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Januar 2010 - 17 Sa 1091/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2011 - 10 AZR 210/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Januar 2010 - 17 Sa 1090/09 - aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Sept. 2011 - 6 S 707/10

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 31. Juli 2008 - 2 U 17/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 15.01.2008g e ä n d e r t .2. a) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsg

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(1) Zweck des Gesetzes ist es, 1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,2. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu...