Heimgesetz - HeimG | § 17 Anordnungen

(1) Werden festgestellte Mängel nicht abgestellt, so können gegenüber den Trägern Anordnungen erlassen werden, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten oder zur Vermeidung einer Unangemessenheit zwischen dem Entgelt und der Leistung des Heims erforderlich sind. Das Gleiche gilt, wenn Mängel nach einer Anzeige gemäß § 12 vor Aufnahme des Heimbetriebs festgestellt werden.

(2) Anordnungen sind so weit wie möglich in Übereinstimmung mit Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auszugestalten. Wenn Anordnungen eine Erhöhung der Vergütung nach § 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Folge haben können, ist über sie Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, anzustreben. Gegen Anordnungen nach Satz 2 kann neben dem Heimträger auch der Träger der Sozialhilfe Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.

(3) Wenn Anordnungen gegenüber zugelassenen Pflegeheimen eine Erhöhung der nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten oder festgesetzten Entgelte zur Folge haben können, ist Einvernehmen mit den betroffenen Pflegesatzparteien anzustreben. Für Anordnungen nach Satz 1 gilt für die Pflegesatzparteien Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Heimpersonalverordnung - HeimPersV | § 3 Persönliche Ausschlußgründe


(1) In der Person des Heimleiters dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er für die Leitung eines Heims ungeeignet ist. Ungeeignet ist insbesondere, 1. wer a) wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat gegen das L
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Heimgesetz - HeimG | § 19 Untersagung


(1) Der Betrieb eines Heims ist zu untersagen, wenn die Anforderungen des § 11 nicht erfüllt sind und Anordnungen nicht ausreichen. (2) Der Betrieb kann untersagt werden, wenn der Träger 1. die Anzeige nach § 12 unterlassen oder unvollständige An
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 75 Allgemeine Grundsätze


(1) Der Träger der Sozialhilfe darf Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel mit Ausnahme der Leistungen der häuslichen Pflege, soweit diese gemäß § 64 durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernom
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Heimgesetz - HeimG | § 12 Anzeige


(1) Wer den Betrieb eines Heims aufnehmen will, hat darzulegen, dass er die Anforderungen nach § 11 Abs. 1 bis 3 erfüllt. Zu diesem Zweck hat er seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeig

Heimgesetz - HeimG | § 15 Überwachung


(1) Die Heime werden von den zuständigen Behörden durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Prüfungen zur Nachtzeit sind nur zulässig, wenn und soweit das Überw

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 17 K 15.5869

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 19. Jan. 2015 - 15 B 142/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin vom 17.12.2014 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 08.11.2014 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegensta

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Mai 2014 - 8 B 71/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Gründe 1 Der Kläger betreibt ein Pflegeheim, das zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen ist. Er wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Juli 2012 - 6 S 773/11

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Januar 2011 - 4 K 3702/10 - geändert.Der Bescheid des Landratsamts Ostalbkreis vom 28.01.2010 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttga

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Juni 2010 - 8 C 24/09

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerinnen betreiben nach § 72 SGB XI zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt. Sie wenden sich gegen heimrechtliche Anord

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2007 - 6 S 1238/05

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02. März 2005 - 11 K 2313/04 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rec

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Jan. 2007 - 1 K 473/05

bei uns veröffentlicht am 31.01.2007

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.08.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.02.2005 wird hinsichtlich Ziffer 2 insoweit, als hierin verlangt wird, dass im gesamten Pflegezentrum in jeder Nachtsc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2006 - 6 S 2993/04

bei uns veröffentlicht am 22.06.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. November 2004 – 4 K 1667/02 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 10. März 2006 - 1 K 85/06

bei uns veröffentlicht am 10.03.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich gegen eine Anordnung der Heimaufsicht zur angemessenen Betreuung von Heimbewohnern. 2

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Juni 2005 - 6 K 2815/04

bei uns veröffentlicht am 21.06.2005

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamts Rastatt vom 10.09.2002 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 09.08.2004 werden in Bezug auf Ziffer 2 des Bescheids des Landratsamts aufgehoben. 2. Das beklagte Land trägt die K

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Juni 2004 - 6 S 22/04

bei uns veröffentlicht am 08.06.2004

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. September 2003 - 10 K 1446/03 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Be

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