(1) Dieses Gesetz gilt für Heime. Heime im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden.

(2) Die Tatsache, dass ein Vermieter von Wohnraum durch Verträge mit Dritten oder auf andere Weise sicherstellt, dass den Mietern Betreuung und Verpflegung angeboten werden, begründet allein nicht die Anwendung dieses Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, allgemeine Betreuungsleistungen wie Notrufdienste oder Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen und das Entgelt hierfür im Verhältnis zur Miete von untergeordneter Bedeutung ist. Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen.

(3) Auf Heime oder Teile von Heimen im Sinne des Absatzes 1, die der vorübergehenden Aufnahme Volljähriger dienen (Kurzzeitheime), sowie auf stationäre Hospize finden die §§ 6, 7, 10 und 14 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 3, 4 und 7 keine Anwendung. Nehmen die Heime nach Satz 1 in der Regel mindestens sechs Personen auf, findet § 10 mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Heimfürsprecher zu bestellen ist.

(4) Als vorübergehend im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten anzusehen.

(5) Dieses Gesetz gilt auch für Einrichtungen der Tages- und der Nachtpflege mit Ausnahme der §§ 10 und 14 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 3, 4 und 7. Nimmt die Einrichtung in der Regel mindestens sechs Personen auf, findet § 10 mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Heimfürsprecher zu bestellen ist.

(6) Dieses Gesetz gilt nicht für Krankenhäuser im Sinne des § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. In Einrichtungen zur Rehabilitation gilt dieses Gesetz für die Teile, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Dieses Gesetz gilt nicht für Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke.

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Referenzen - Gesetze | § 2 RsprEinhG

§ 2 RsprEinhG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 2 RsprEinhG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Apothekengesetz - ApoG | § 12a


(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist verpflichtet, zur Versorgung von Bewohnern von Heimen im Sinne des § 1 des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime e

Heimmindestbauverordnung - HeimMindBauV | § 28 Einrichtungen mit Mischcharakter


Sind Teile einer Einrichtung mehreren Einrichtungsarten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes zuzuordnen, so sind auf diese Teile die Anforderungen der Verordnung für die ihnen jeweils entsprechende Einrichtungsart anzuwenden.
§ 2 RsprEinhG wird zitiert von 3 anderen §§ im Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Heimgesetz - HeimG | § 15 Überwachung


(1) Die Heime werden von den zuständigen Behörden durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Prüfungen zur Nachtzeit sind nur zulässig, wenn und soweit das Überw

Heimgesetz - HeimG | § 4 Beratung


Die zuständigen Behörden informieren und beraten 1. die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten,2. Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime im Sinne des § 1 und über die Re

Heimgesetz - HeimG | § 20 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften


(1) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner und zur Sicherung einer angemessenen Qualität des Wohnens und der Betreuung in den Heimen sowie zur Sicherung einer angemessenen Qualität
§ 2 RsprEinhG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes sind1.KrankenhäuserEinrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen
§ 2 RsprEinhG zitiert 2 andere §§ aus dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Heimgesetz - HeimG | § 14 Leistungen an Träger und Beschäftigte


(1) Dem Träger ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern oder den Bewerberinnen und Bewerbern um einen Heimplatz Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach § 5 vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu

Heimgesetz - HeimG | § 10 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner


(1) Die Bewohnerinnen und Bewohner wirken durch einen Heimbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Die Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sich

Referenzen - Urteile | § 2 RsprEinhG

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40 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 RsprEinhG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2008 - XII ZB 176/07

bei uns veröffentlicht am 23.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 176/07 vom 23. Januar 2008 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 5 Abs. 1 bis 3 a) Der Aufenthalt eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich nich

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2005 - III ZR 293/04

bei uns veröffentlicht am 21.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 293/04 Verkündet am: 21. April 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 543; HeimG (F: 5.11.20

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2005 - III ZR 59/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 59/05 Verkündet am: 27. Oktober 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 Bm

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2001 - III ZR 310/00

bei uns veröffentlicht am 05.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 310/00 Verkündet am: 5. Juli 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja --------------

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2013 - IX ZR 3/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 3/13 Verkündet am: 26. September 2013 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 38, 87,

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2001 - III ZR 14/01

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 14/01 Verkündet am: 8. November 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AGBG § 9 (Bm);

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2010 - XII ZB 90/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 90/09 vom 15. Dezember 2010 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; VBVG §§ 4, 5 Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die M

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Mai 2016 - 3 K 915/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 915/15 Im Namen des Volkes Urteil BFH VI R 22/16 In dem Rechtsstreit 1. A.1 2. A.2 - Kläger - gegen ... -

Landgericht Passau Beschluss, 30. Juni 2016 - 2 T 52/16

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Tenor 1. Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 27 01.2016, Az. 15 XVII453/15 dahingehend abgeändert, dass anstelle der ehrenamtlichen Betreuerin … zur ehrenamtlichen Betr

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2014 - 6 K 1026/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 02.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2013 wird dahin geändert, dass weitere Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 1.428 € steuermindernd berück

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2018 - XII ZB 517/17

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 517/17 vom 28. November 2018 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 5 Abs. 3; HeimG § 1 Abs. 2 a) Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinscha

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2017 - B 3 KR 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2017 - V ZR 193/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Berichtigt durch Beschluss vom 12.01.2018 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 193/16 Verkündet am: 27. Oktober 2017 Weschenfelder Amtsinspekt

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 17. Mai 2017 - 1 T 73/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Betreuerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 11.04.2017, Az. 61 XVII 266/15, wird zurückgewiesen. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erst

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - III ZR 446/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 446/15 Verkündet am: 14. Juli 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 280 Abs.1;

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 3 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, Lagerräume im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fü

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 12. Feb. 2016 - 7 E 6816/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller zu 1) bis 4) vom 22.12.2015 gegen die der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 22.12.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen

Landgericht Arnsberg Beschluss, 24. Feb. 2015 - 5 T 32/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Betreuers vom 20.01.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 09.01.2015 dahingehend abgeändert, dass dem Betreuer für die Betreuung in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 eine Vergütung in H

Finanzgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2015 - 13 K 3354/10

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 und 2005. Zwischen ihnen ist im Kern streitig, ob der

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2014 - XI R 11/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob und inwieweit der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) als "Hygienefachkraft" an Krankenhäuser und "Alten- bzw. Pfl

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Aug. 2014 - L 5 KR 232/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2012 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 30.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.2.2009 verurteilt, den Kläger von

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 12/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Höhe der nach § 35a des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) zu berücksichtigenden Aufwendungen fü

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Nov. 2013 - VI R 21/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Seniorenwohnheim als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommenste

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Nov. 2013 - VI R 20/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Seniorenwohnstift als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommenst

Sozialgericht Stralsund Urteil, 10. Aug. 2012 - S 3 KR 78/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2012

Tenor 1. Der Beigeladene zu 2. wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der häuslichen Krankenpflege für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 freizuhalten. 2. Der Beigeladene zu 2. trägt die notwendigen außergericht

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Jan. 2011 - 3 W 124/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

I. Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (§ 11 KostO). Die Beteiligte zu 3) hat die der Beteiligten zu 2) im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen, außergerichtlichen Kosten zu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Nov. 2010 - L 12 AS 1520/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. März 2009 insoweit abgeändert, als die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 19. Oktober 2007 und des Änderungsbescheids vom 13. Dezember 2007 in der Gesta

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Sept. 2009 - 2 S 1117/07

bei uns veröffentlicht am 22.09.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe   A. 1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Mai 2009 - 6 S 734/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2009 - 4 K 291/09 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Okt. 2007 - 8 W 313/07

bei uns veröffentlicht am 25.10.2007

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 10. Juli 2007, Az. 1 T 124/07 und 1 T 125/07,

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Okt. 2007 - 8 W 312/07

bei uns veröffentlicht am 11.10.2007

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors vom 03.08.2007 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 09.07. 2007 a b g e ä n d e r t. Die sofortige Beschwerde der Betreuerin gegen den Beschluss des Notar

Landgericht Ravensburg Beschluss, 29. Mai 2007 - 2 T 78/06

bei uns veröffentlicht am 29.05.2007

Tenor 1. Der Beschluss des Notariats I Ravensburg - Vormundschaftsgericht - vom 10.10.2006 wird in Ziff. 1 insoweit aufgehoben, als darin festgestellt wird, dass bei der Betroffenen ab 5.7.2006 Heimstatus vorliegt. Es wird festgestellt, das

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. Feb. 2007 - 8 W 519/06

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde des Betreuers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hechingen vom 20. November 2006 wird zurückgewiesen . 2. Der Betreuer trägt die Gerichtskoste

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 27. Sept. 2006 - S 15 SO 6319/05

bei uns veröffentlicht am 27.09.2006

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 26.04.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.09.2005 und des Bescheides vom 23.01.2006 verurteilt, dem Kläger ab 01.05.2005 ein weiteres monatliches Betreuungsentgelt in

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 04. Juli 2006 - 11 K 2330/05

bei uns veröffentlicht am 04.07.2006

Tatbestand   1  1. Die Verfügung der Beklagten vom 14.12.2004, ausgenommen Ziff. 2, und der Widerspruchsbescheid vom 28.09.2005 werden aufgehoben. 2  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Ents

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Juni 2006 - L 13 AS 2297/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 28.06.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 3. Februar 2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die außergerichtlichen Kosten auch des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2006 - L 5 KR 48/05

bei uns veröffentlicht am 10.05.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 11. März 2005 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben sich die Beteiligten für den gesamten Rechtsstreit nicht zu erstatten. D

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Juni 2005 - 5 W 34/05

bei uns veröffentlicht am 29.06.2005

Tenor Auf die befristete Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigen des Klägers wird der Streitwertbeschluss der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 27.05.2005 - AZ: 27 O 133/05 - wie folgt abgeändert: Der Str

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 28. Juli 2004 - L 2 KR 21/02

bei uns veröffentlicht am 28.07.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 01.07.2002 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 330,42 EURO (646,24 DM) zu zahlen. Die Beteiligten haben einander keine K

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Juni 2004 - 6 S 22/04

bei uns veröffentlicht am 08.06.2004

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. September 2003 - 10 K 1446/03 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Be

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Im Sinne dieses Gesetzes sind1.KrankenhäuserEinrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu...