Verfahren
Konzessionsgeber geben die Absicht bekannt, eine Konzession zu vergeben. Auf die Veröffentlichung der Konzessionsvergabeabsicht darf nur verzichtet werden, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes zulässig ist. Im Übrigen dürfen Konzessionsgeber das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen vorbehaltlich der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung zu den Einzelheiten des Vergabeverfahrens frei ausgestalten.
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- VerbraucherrechtUWG-Abmahnung: die fünf Pflichtangaben — und was ihr Fehlen kostet (§ 13 UWG)Fehlt eine der Angaben aus § 13 Abs. 2 UWG, kann der Abmahnende keinen Kostenersatz verlangen (Abs. 3) — und Sie haben einen Gegenanspruch auf Ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten, gedeckelt auf genau die Summe, die er fordert (Abs. 5).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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