Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 136 Anwendungsbereich

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit.

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published on 26.07.2018 00:00

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. 2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx…. zum Auf
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