Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 136 Anwendungsbereich
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 136 Anwendungsbereich
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 26/07/2018 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist.
2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx….
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.