Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 136 Anwendungsbereich

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit.

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published on 26/07/2018 00:00

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. 2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx….
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