Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 134 Informations- und Wartepflicht

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

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1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 134 GWB.

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Medienrecht: Kein Anspruch auf erneuten Abschluss eines Einspeisevertrages

17.07.2015

Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.

Referenzen - Gesetze | § 134 GWB

§ 134 GWB zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 134 GWB wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 130a Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer


(1) Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. Für Arzneimittel nach Absatz 3b Satz 1 beträgt

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 8b Wettbewerbliches Vergabeverfahren


(1) Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 muss die Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 7 erfüllen. (2) Die Bekanntmachung über das vorgesehene wettbewerbliche Vergabeverfahren muss allen

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 62 Unterrichtung der Bewerber und Bieter


(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Z
§ 134 GWB wird zitiert von 4 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 160 Einleitung, Antrag


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag


(1) Auf Antrag des Auftraggebers oder auf Antrag des Unternehmens, das nach § 134 vom Auftraggeber als das Unternehmen benannt ist, das den Zuschlag erhalten soll, kann das Gericht den weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens und den Zuschlag gestatte

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 135 Unwirksamkeit


(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne da

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens


(1) Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen. (2) Die Vergab

Referenzen - Urteile | § 134 GWB

Urteil einreichen

33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 134 GWB.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Apr. 2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zwec

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 29. März 2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor 1. Das Nachprüfungsverfahren wird eingestellt. 2. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. 3. Für das Verfahren wird eine Gebühr in Höhe von 520,00 Euro festgesetzt. A

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Apr. 2018 - AN 14 E 18.200

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor 1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Landgericht München I Endurteil, 05. Aug. 2016 - 3 HK O 7668/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin. 3. Das Urteil ist gegen Sicher

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Juni 2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Rec

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 04. Sept. 2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht wird die Antragsgegnerin verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauff

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Aug. 2017 - 21.VK - 3194 - 11/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Die Vergabestelle wird verpflichtet, sowohl das Angebot der Antragstellerin als auch das Angebot der Beigeladene

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 06. Feb. 2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag vom 02.12.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen des Antragsgegne

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 14. Feb. 2017 - Z3-3/3194/1/54/12/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und die Be

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 27. Jan. 2017 - Z3-3-3194-1-48-11/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im nicht offenen Realisierungswettbewerb zur Errichtung eines K…in M… vor Durchführung einer Neuwertung des Teilnahmeantrags des Antragstellers die vorgesehenen Preise zu vergeb

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 04. Juli 2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Zuschlag an die Beigeladene vom 22.03.2017 unwirksam ist. 2. Dem Antragsgegner wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu er

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 26. Jan. 2018 - RMF - SG21- 3194 - 2-15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle. 3. Die Beigeladene trägt ih

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 23. Jan. 2018 - RMF-SG 21-3194-2-19

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die ASt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der VSt und der BGI. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch d

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 09. Jan. 2018 - RMF-SG21-3194-02-17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle. 3. Die Beigeladene trägt ihre

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. Die Beigeladene

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 19. Apr. 2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und d

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 20. Apr. 2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen, soweit er sich nicht durch die Erklärung des Antragsgegners, das Angebot des Beigeladenen nach § 60 VgV aufgrund des ungewöhnlich niedrig erscheinenden Preises zu überprüfen, erledigt

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 12. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/27/07/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen der Auftraggeberin und der Beigeladenen am 07.07.2016 geschlossene Vertrag über die „Versorgung von Asylbewerbern in der Doppeltraglufthalle U…“, unwirksam ist. 2. D

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Sept. 2018 - Verg 6/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. In Abänderung des Beschlusses des Senats vom 07.09.2018 wird der Antrag auf (weitere) Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 08.08.2018, Az. Z3- 3-3194-1-21-

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 30. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/28/07/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf die Angebote der Beigeladenen zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückversetz

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-03-15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Beigeladenen. 3. Die H

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Jan. 2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

bei uns veröffentlicht am 02.01.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, LPH 3-6, 8 und Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3-9 sowie örtliche Bauübe

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Aug. 2018 - Z3-3-3194-1-21-06/18

bei uns veröffentlicht am 08.08.2018

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen. 3. Fü

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 27. Sept. 2016 - 21.VK - 3194 – 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. Das Vergabeverfahren wird zurückversetzt in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der V

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 21. Dez. 2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners. 3. Für das

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 16. März 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2018 - 21 CE 18.854

bei uns veröffentlicht am 18.11.2018

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. April 2018 wird festgestellt, dass die im Verfahren AN 14 K 18.00201 erhobene Klage gegen die mit Schreiben des Antragsgegners vom 25. Januar 2018 in de

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Apr. 2017 - Verg 2/17

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 22.02.2017 wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 06.02.2017, Az.: Z 3-3-3194-1-50-12/16, aufgehoben.      II. Dem Antragsgegner wird untersagt, in dem Vergabev

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 25. Jan. 2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1.Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2.Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin z

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - X ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/16 vom 31. Januar 2017 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Notärztliche Dienstleistungen VgV § 60; VOB/A § 16d Abs. 1 Nrn. 1 und 2; § 16d EU Abs. 1 Nrn. 1

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2016 - 7 L 2411/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag der Beigeladenen zu 2. und 3. auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die außer

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - KZR 3/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. November 2013 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - KZR 83/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. November 2013 aufgehoben.