(1) Die Strafkammern sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen (große Strafkammer), in Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts mit dem Vorsitzenden und zwei Schöffen (kleine Strafkammer) besetzt. Bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung wirken die Schöffen nicht mit.

(2) Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens beschließt die große Strafkammer über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung. Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, beschließt sie hierüber bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung. Sie beschließt eine Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen, wenn

1.
sie als Schwurgericht zuständig ist,
2.
die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist oder
3.
nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig erscheint.
Im Übrigen beschließt die große Strafkammer eine Besetzung mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen.

(3) Die Mitwirkung eines dritten Richters nach Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 ist in der Regel notwendig, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird oder die große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer zuständig ist.

(4) Hat die Strafkammer eine Besetzung mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen beschlossen und ergeben sich vor Beginn der Hauptverhandlung neue Umstände, die nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 eine Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen erforderlich machen, beschließt sie eine solche Besetzung.

(5) Ist eine Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen oder ist die Hauptverhandlung ausgesetzt worden, kann die jeweils zuständige Strafkammer erneut nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 über ihre Besetzung beschließen.

(6) In Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des erweiterten Schöffengerichts (§ 29 Abs. 2) ist ein zweiter Richter hinzuzuziehen. Außerhalb der Hauptverhandlung entscheidet der Vorsitzende allein.

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(Völker-)Strafrecht: Psychische Beihilfe bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien

18.03.2021

Der Widerspruch des Beschuldigten ist grundsätzlich konstituierend für die gerichtliche Annahme eines Beweisverwertungsverbotes. Ein solcher muss rechtzeitig, d. h. bis zur Beendigung der Beweiserhebung nach § 257 StPO erfolgen. Sodann können die Beweise keinen Eingang in die Entscheidungsfindung des Gerichtes finden und werden „bedeutungslos“. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für das Ermittlungs- und Zwischenverfahren – hier hat das Gericht Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen. Belastende Aussagen des Zeugen i. R. d. Zeugenvernehmung, die seine Beschuldigtenstellung begründen, dürfen noch verwertet werden. Wird der Beschuldigte nicht unmittelbar danach belehrt, so unterliegen die weiteren Aussagen einem Beweisverwertungsverbot – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Strafrecht

(Völker-)Strafrecht: Psychische Beihilfe bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien

15.03.2021

Der Widerspruch des Beschuldigten ist grundsätzlich konstituierend für die gerichtliche Annahme eines Beweisverwertungsverbotes. Ein solcher muss rechtzeitig, d. h. bis zur Beendigung der Beweiserhebung nach § 257 StPO erfolgen. Sodann können die Beweise keinen Eingang in die Entscheidungsfindung des Gerichtes finden und werden „bedeutungslos“. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für das Ermittlungs- und Zwischenverfahren – hier hat das Gericht Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen. Belastende Aussagen des Zeugen i. R. d. Zeugenvernehmung, die seine Beschuldigtenstellung begründen, dürfen noch verwertet werden. Wird der Beschuldigte nicht unmittelbar danach belehrt, so unterliegen die weiteren Aussagen einem Beweisverwertungsverbot – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Strafrecht

StPO: Zur Feststellung einer prozessualen Tatidentität

09.11.2016

Zwischen dem Transport von Drogen in einem Pkw zum Zwecke des unerlaubten Handeltreibens durch einen Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Strafzumessung

Internetstrafrecht: Betrug i.S.v. § 263 StGB durch sog. Abo-Falle im Internet

12.01.2012

konkludente Täuschung durch Gesamtgestaltung einer Webseite über Entgeltlichkeit des Angebots-OLG Frankfurt a. M. vom 17.12.10-Az:1 Ws 29/09
Internetstrafrecht

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 29


(1) Das Schöffengericht besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Vorsitzender sein. (2) Bei Eröffnung des Hauptverfahrens kann auf Antrag der S

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69 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2018 - 5 StR 133/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 133/18 vom 5. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:050618B5STR133.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2013 - 5 StR 58/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2013

5 StR 58/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. April 2013 in der Strafsache gegen wegen räuberischen Diebstahls u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. April 2013 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 3 StR 419/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 419/16 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2009 - 1 StR 338/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 338/09 vom 19. August 2009 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. August 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: Auf die Revision

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Aug. 2011 - 5 StR 327/11

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5 StR 327/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 29. August 2011 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2011 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2011 - 1 StR 388/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 388/11 vom 7. September 2011 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. September 2011 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 206a StPO beschlossen: 1. Auf die Re

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2011 - 5 StR 189/11

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5 StR 189/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. September 2011 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2011 beschlossen: Auf die Revision de

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2011 - 3 StR 196/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 196/11 vom 13. September 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO §§ 6a, 257c, 338 Nr. 4 GVG § 74a Abs. 1 Nr. 4 1. Die Revisionsrüge, das Gericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2013 - 4 StR 129/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 129/13 vom 4. Juli 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2012 - 1 StR 292/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 292/12 vom 10. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2012 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil desLandgeric

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2003 - 5 StR 359/03

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2019 - StB 14/19

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Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4 VStGB § 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 5 StGB § 27 Abs. 1, § 52 Abs. 1, §§ 223 ff. 1. Im Ermittlungsverfahren sind Beweisverw

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2010 - 1 StR 400/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 400/10 vom 20. Oktober 2010 in der Strafsache gegen wegen Betruges Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Oktober 2010 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Me

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 310/19 vom 18. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:180719B4STR310.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2012 - 3 StR 335/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 335/12 vom 14. November 2012 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2012 - 1 StR 310/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 310/12 vom 21. November 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ AEUV Art. 82 Abs. 2 Satz 2 a) EMRK Art. 6 Abs. 1 EU-RhÜbk Art. 22 EurRhÜbk CZ-ErgVtr

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2005 - 1 StR 350/05

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2010 - 4 StR 596/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 596/09 vom 25. Februar 2010 in der Strafsache gegen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. Februar 2010, an

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2012 - 3 StR 407/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 407/12 vom 20. Dezember 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja (nur B. II. 2. der Urteilsgründe) Veröffentlichung: ja ___________________________________ BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07

bei uns veröffentlicht am 16.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 154/07 vom 16. Mai 2007 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubes u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Mai 2007

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2009 - StB 20/08

bei uns veröffentlicht am 26.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS ___________ StB 20/08 vom 26. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________________ StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KWKG § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c AWG § 35 GG Art. 25 1.

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. März 2011 - 3 StR 400/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 400/10 vom 31. März 2011 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörun

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 89/09 vom 18. Juni 2009 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlu

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2004 - 2 StR 383/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 383/03 vom 5. Mai 2004 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja GVG § 21 g Abs. 1 und 2; StPO § 338 Ziff. 1 Zum Erlaß eines kammerinternen Geschäftsverteilungsplans. BGH,

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2004 - 2 StR 382/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 382/03 vom 5. Mai 2004 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Raubes u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 5. Mai 2004 gemä

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2011 - 3 StR 484/10

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 484/10 vom 11. Januar 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges hier: Revision des Angeklagten D. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2009 - 3 StR 567/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 567/08 vom 29. Januar 2009 Nachschlagewerk: ja nur zu 1. der Gründe BGHSt: ja nur zu 1. der Gründe Veröffentlichung: ja nur zu 1. der Gründe JGG § 33 b Abs. 2, GVG § 76 Abs. 2 1. Der Grundsatz der Unabänder

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2011 - 2 StR 511/10

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 511/10 vom 2. Februar 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB, wenn e

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2001 - 5 StR 155/01

bei uns veröffentlicht am 11.07.2001

5 StR 155/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Juli 2001 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2001 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2006 - 1 StR 78/06

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 78/06 vom 6. April 2006 in der Strafsache gegen BGHSt: ja BGHR: ja Nr. 1 bis 4 Veröffentlichung: ja _____________________________ StGB § 66b Abs. 1 Ein Verbrechen gegen die körperliche Unversehrth

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2008 - 1 StR 488/07

bei uns veröffentlicht am 20.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 488/07 vom 20. März 2008 BGHR: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________ StGB § 266 Abs. 1 StPO § 213 EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 1. Zum Vorsatz und zum Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2008 - 3 StR 28/08

bei uns veröffentlicht am 09.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 28/08 vom 9. April 2008 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. April 2008 gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2008 - 3 StR 497/08

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 497/08 vom 4. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführer

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2010 - 5 StR 487/09

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

5 StR 487/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. April 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2010

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2000 - 2 StR 490/99

bei uns veröffentlicht am 22.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 490/99 vom 22. März 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2000 - 5 StR 193/00

bei uns veröffentlicht am 07.06.2000

5 StR 193/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. Juni 2000 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Juni 2000 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 216/10 vom 22. Juni 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2010 - 5 StR 555/09

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja GVG § 76 Abs. 2 Satz 1 Zur unerlässlichen Mitwirkung eines dritten Berufsrichters in einem wegen komplexer Rechtsbeugungsvorwürfe umfangreichen und schwierigen Strafverfahren. BGH, Besch

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Aug. 2010 - 5 StR 159/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

5 StR 159/10 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 31. August 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Waffen u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 31. August 2010, an der teilgen

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Feb. 2018 - 2 Ws 185/18

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Angeklagten K. gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26.01.2018 wird als unbegründet verworfen. II. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 30. Dez. 2014 - 2 AR 36/14

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor Herrn Rechtsanwalt M … wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten H … im Hauptverfahren vor dem Landgericht Amberg (Az.: 11 KLs 106 Js 11453/11) eine Pauschgebühr in Höhe von 9.700 € bewilligt

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 06. Dez. 2018 - 1 Ws 276/18

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18. September 2018 aufgehoben, soweit gegen den Angeklagten das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht – Schöf

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2018 - 2 StR 76/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 76/17 vom 10. Januar 2018 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Betrug ECLI:DE:BGH:2018:100118U2STR76.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 6. Deze

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 06. Nov. 2017 - 2 Ws 686/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird Ziffer 2. der Entscheidungsformel des Beschlusses der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 11. Oktober 2017 dahin abgeändert, dass das Hauptverfahren vor dieser St

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2017 - 4 StR 250/17

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 250/17 vom 15. August 2017 in der Strafsache gegen wegen Freiheitsberaubung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:150817B4STR250.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juli 2017 - 1 StR 596/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 596/16 vom 27. Juli 2017 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:270717U1STR596.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2016 - 3 StR 84/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 84/16 vom 20. September 2016 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja StPO § 247a Abs. 1 § 247a Abs. 1 StPO gestattet die einzig zulässige Art und Weise der Videovernehmung ein

Landgericht Halle Beschluss, 13. Juli 2016 - 3 Qs 132/16

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Juli 2016 - 2 Ws 132/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen vom 12. Februar 2016 (Az.: 200 Js 3315/15) wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht – 6. große Strafkammer - Hagen eröf

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2016 - 4 StR 79/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 79/15 vom 4. Februar 2016 in der Strafsache gegen wegen Betrugs ECLI:DE:BGH:2016:040216B4STR79.15.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwe

Referenzen

(1) Das Schöffengericht besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Vorsitzender sein. (2) Bei Eröffnung des Hauptverfahrens kann auf Antrag der Staatsanwaltscha...