Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 136 Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

(1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) geändert worden ist, und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden

1.
in gerichtlichen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) anhängig geworden oder eingeleitet worden sind; die Jahresgebühr 12311 wird in diesen Verfahren nicht erhoben;
2.
in gerichtlichen Verfahren über ein Rechtsmittel, das vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) eingelegt worden ist;
3.
hinsichtlich der Jahresgebühren in Verfahren vor dem Betreuungsgericht, die vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) fällig geworden sind;
4.
in notariellen Verfahren oder bei notariellen Geschäften, für die ein Auftrag vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) erteilt worden ist;
5.
in allen übrigen Fällen, wenn die Kosten vor dem Tag vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) fällig geworden sind.

(2) Soweit Gebühren nach diesem Gesetz anzurechnen sind, sind auch nach der Kostenordnung für entsprechende Tätigkeiten entstandene Gebühren anzurechnen.

(3) Soweit für ein notarielles Hauptgeschäft die Kostenordnung nach Absatz 1 weiter anzuwenden ist, gilt dies auch für die damit zusammenhängenden Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten sowie für zu Vollzugszwecken gefertigte Entwürfe.

(4) Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften über die Höhe des Haftkostenbeitrags, der von einem Gefangenen zu erheben ist, ist anstelle der Nummern 31010 und 31011 des Kostenverzeichnisses § 137 Absatz 1 Nummer 12 der Kostenordnung in der bis zum 27. Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden.

(5) Absatz 1 ist auf die folgenden Vorschriften in ihrer bis zum Tag vor dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geltenden Fassung entsprechend anzuwenden:

1.
§ 30 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz,
2.
§ 15 des Spruchverfahrensgesetzes,
3.
§ 12 Absatz 3, die §§ 33 bis 43, 44 Absatz 2 sowie die §§ 45 und 47 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen,
4.
§ 102 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen,
5.
§ 100 Absatz 1 und 3 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
6.
§ 39b Absatz 1 und 6 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes,
7.
§ 99 Absatz 6, § 132 Absatz 5 und § 260 Absatz 4 des Aktiengesetzes,
8.
§ 51b des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
9.
§ 62 Absatz 5 und 6 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds,
10.
§ 138 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes,
11.
die §§ 18 bis 24 der Verfahrensordnung für Höfesachen,
12.
§ 18 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie und
13.
§ 65 Absatz 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.
An die Stelle der Kostenordnung treten dabei die in Satz 1 genannten Vorschriften.

ra.de-OnlineKommentar zu § 136 GNotKG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 136 GNotKG

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 136 GNotKG

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 136 GNotKG.

6 Artikel zitieren § 136 GNotKG.

Ausländerrecht: Zur Anordnung einer Zurückschiebungshaft

24.03.2016

Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 IV GG führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß den §§ 415 ff. FamFG.

WEG: Gutgläubiger lastenfreier Erwerb an einer Wohnungs- und Teileigentumseinheit

20.10.2015

Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück.
Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung aufgrund letztwilliger Verfügung

15.09.2014

Ist der Zweck bestimmt, so ist die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung durch letztwillige Verfügung in der Weise möglich, dass der Erblasser einem Dritten die inhaltliche Fassung der Stiftungssatzung überlässt.

Vereinsrecht: Zur Mitgliederversammlungs-Einladung ist kein formeller Brief nötig

26.08.2014

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss nicht durch formellen Brief erfolgen. Auch eine persönliche Unterschrift des Vorstands ist nicht erforderlich.

Vereinsrecht: Ausschluss aus dem Verein: Betroffener hat Stimmrecht

03.07.2014

Bei der Abstimmung über den eigenen Ausschluss aus dem Verein darf das betroffene Mitglied mit abstimmen.

ZPO: Zur Einberufung einer Gläubigerversammlung nach SchVG 2009

20.03.2014

Die Vorschriften gelten auch dann, wenn bei Schuldverschreibungen eine Gläubigerminderheit die Beschlussfassung über ein Opt-in nach § 24 II SchVG herbeiführen will.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 136 GNotKG

§ 136 GNotKG zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

§ 136 GNotKG zitiert 17 §§ in anderen Gesetzen.

Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 15 Kosten


(1) Die Gerichtskosten können ganz oder zum Teil den Antragstellern auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. (2) Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notw

Aktiengesetz - AktG | § 99 Verfahren


(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht hat den Antrag in den G

Aktiengesetz - AktG | § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht


(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktionär, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben worden ist,

Aktiengesetz - AktG | § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer


(1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, innerhalb ein

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 39b Ausschlussverfahren


(1) Auf das Verfahren für den Ausschluss nach § 39a ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Das

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke


(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintrag

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 51b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht


Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben oder die verlangte

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 65 Zuständigkeit, Rechtsmittel


(1) In Verfahren auf Grund der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte

Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds - AuslWBG | § 62 Verfahrenskosten


(1) Im Verfahren vor dem Auslandsbevollmächtigten und der Prüfstelle werden keine Kosten erhoben. (2) Im Verfahren vor der Kammer für Wertpapierbereinigung nach § 31 ist der Anmelder zur Zahlung von Kosten nur verpflichtet, wenn der Antrag auf ge

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - LwVfG | § 44


(1) Sind an einem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so hat das Gericht nach billigem Ermessen zu entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat und wie sie zu verteilen sind. (2) Bei einem Verfahren, das von der nach Landesrecht zuständigen Behörde,

Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 100 Kosten


(1) Für das notarielle Vermittlungsverfahren erhält der Notar eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 4,0 nach der Tabelle B des § 34 Absatz 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Die Gebühr ermäßigt sich auf 1. einen Gebührensatz von 2,0, wenn das

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - LwVfG | § 45


Bei der Entscheidung in der Hauptsache kann das Gericht anordnen, daß die außergerichtlichen Kosten ganz oder teilweise von einem unterliegenden Beteiligten zu erstatten sind. Dies hat dann zu geschehen, wenn der Beteiligte die Kosten durch ein unbeg

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - MontanMitbestGErgG | § 18


Im Fall des § 8 Abs. 3 Satz 4 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes sind auf das Verfahren des Oberlandesgerichts die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - LwVfG | § 12


(1) Hält das Gericht sich für unzuständig, so hat es die Sache an das zuständige Gericht abzugeben. Der Abgabebeschluß kann nach Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen. Er ist für das in ihm bezeichnete Gericht bindend. Im Falle
§ 136 GNotKG zitiert 1 andere §§ aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 30 Haftung der Urkundsbeteiligten


(1) Die Kosten des Beurkundungsverfahrens und die im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Kosten des Vollzugs und der Betreuungstätigkeiten schuldet ferner jeder, dessen Erklärung beurkundet worden ist. (2) Werden im Beurkundungsve

Referenzen - Urteile | § 136 GNotKG

Urteil einreichen

59 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 136 GNotKG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - II ZB 13/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/13 vom 28. Januar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Abs. 4 a.F. Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2016 - V ZB 27/16

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 27/16 vom 12. Mai 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:120516BVZB27.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Mai 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Ri

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Mai 2019 - 31 Wx 56/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Nachlassgericht - vom 15.11.2016 wird aufgehoben. 2. Der Antrag des Beteiligten zu 29 auf Festsetzung des Geschäftswerts zum Zwecke der Nachforderung der angefallenen Nachlasspfle

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 37/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 22. März 2001 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. ..., Dritte Abteilun

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2015 - 15 W 2277/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 15 W 2277/15 Beschluss vom 14.12.2015 BB 8...-1... AG Neumarkt i.d. OPf. 15. Zivilsenat LEITSATZ In Sachen Gemarkung: B., Blatt 8... AG Neumarkt i.d. OPf. Be

Landgericht München I Beschluss, 30. Mai 2018 - 5 HK 10044/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der N. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 7,78 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 4.6.2016 mit einem Zinss

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Jan. 2015 - 3 W 3/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 3 W 3/15 Gemarkung: ..., Blatt ... Beteiligte: 1) - Verkäuferin und Beschwerdeführerin 2) ... - Verkäuferin und Beschwerdeführerin 3) ... - Käufer und Beschwer

Landgericht München I Beschluss, 31. Juli 2015 - 5 HKO 16371/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor I. Die Anträge der Antragsteller zu 94) und zu 95) auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung werden verworfen. II. Die von der Antragsgegnerin gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juni 2015 - 34 Wx 61/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 61/15 Beschluss vom 17.6.2015 34. Zivilsenat AG Traunstein - Grundbuchamt Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) R. 2) B. Verfahrensb

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juli 2015 - 34 Wx 69/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 69/14 Kost Beschluss vom 10.7.2015 AG Dachau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: ... wegen Geschäftswertfestsetzung

Landgericht München I Beschluss, 08. Feb. 2017 - 5HK 7347/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der A. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 33,37 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 17.3.2015 mit 5 Prozent

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Aug. 2016 - 31 Wx 303/15

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Die Beschwerde gegen Ziffer 2 des Beschlusses des Landgerichts Traunstein vom 27.01.2014 wird verworfen. Gründe I. Die Beschwerde ist unzulässig. Die Festsetzung des Geschäftswerts für das landgerichtliche

Amtsgericht Aichach Beschluss, 15. Nov. 2016 - VI 0286/05

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Der Wert für die Erhebung der Nachlasspflegschaftsgebühr wird auf 3.267.696 € festgesetzt. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Gründe Im vorliegenden Nachlassverfahren wurde am 1

Landgericht München I Beschluss, 02. Dez. 2016 - 5HK 5781/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der C… AG (alt) zu leistende Barabfindung wird auf € 3,13 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 14.2.2015 m

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Mai 2017 - 34 Wx 154/17 Kost, 34 Wx 197/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 19.05.2017

Tenor Auf die Beschwerden des Beteiligten zu 1 wird der Kostenansatz vom 20. Juli 2011, mit dem der Beteiligte zu 1 für die Kosten der Eintragung des Untererbbaurechts am 13. Januar 2011 in Anspruch genommen wird (KSB: …; Koste

Landgericht München I Beschluss, 28. Apr. 2017 - 5 HK O 26513/11

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der S… AG zu leistende Barabfindung wird auf € 132,30 festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 8.12.2011 mit 5 Prozentp

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 221/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung, die Katasterfortführungsgebühr und die Lösc

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 217/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 215/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Geschäftswerte an das

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Apr. 2015 - 34 Wx 15/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 10. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller

Landgericht München I Beschluss, 28. Mai 2014 - 5 HKO 19239/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für das Erwerbsangebot werden zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der a

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2014 - 34 Wx 346/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 10. Juli 2013 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Eintragung eines Sondernutzungsrechts an einem Abstellraum im Keller de

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. März 2015 - 34 Wx 232/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Grundbuchamt - München vom 26. April 2013 abgeändert. II. Der Geschäftswert für die am 8. Dezember 2011 zugunsten der Beteiligten zu 1 ein

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. März 2015 - 34 Wx 173/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Ermittlungsrichter - vom 18. Mai 2011 aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die polizeiliche Durchsuchung der Wohnung (Goethestra

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2014 - 31 Wx 144/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau -Nachlassgericht - vom 28.12.2012 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendi

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 216/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg -Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die festgesetzten Gesc

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2015 - 34 Wx 283/12

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 3. Juli 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die zu leistende Sicherheit 725.000 € beträgt. II. Die Antragsgegner

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. März 2014 - 34 Wx 206/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 5. April 2013 aufgehoben, soweit die Löschung der im Grundbuch von Pliening Bl. 1744 in der Zweiten Abteilung unter lfd

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2014 - 34 Wx 467/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, u

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. März 2014 - 34 Wx 383/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 7. August 2013 aufgehoben. II. Unter Zurückweisung des weitergehenden Beschwerdeantrags wird d

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2014 - 34 Wx 318/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Fürstenfeldbruck vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 26.000 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2014 - 34 Wx 576/11

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Grundbuchamt - Deggendorf vom 21. November 2011 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 schloss am ... 12.2008 eine

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Jan. 2014 - 34 Wx 166/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 3.000,00 €. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - V ZB 23/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 23/16 vom 1. Juni 2017 in dem Notarkostenbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 144 Abs. 1; GNotKG § 91 Abs. 1 Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, die von einem

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Nov. 2016 - I-26 W 2/16 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 8) vom 06.10.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015 – 82 O 99/03 – wird verworfen, soweit sie sich gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet;

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Sept. 2016 - I-26 W 3/16 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin zu 54) und des Antragstellers zu 55) vom 15.02.2016 gegen den Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.01.2016 – 91 O 64/12 - wird als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerin

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - I-26 W 12/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 1) vom 01.09.2015, der Antragstellerin zu 12) vom 07.09.2015 und der Antragstellerin zu 16) vom 04.09.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2016 - I-26 W 17/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 6), 7), 18), 19), 22), 29) und 30), die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) sowie die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 9) und 23) gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handels

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - I-26 W 2/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin zu 27) vom 10.03.2015, der Antragstellerin zu 61) vom 18.03.2015, der Antragstellerin zu 28) vom 19.03.2015 sowie des Antragstellers zu 29) vom 23.03.2015, des Antragstellers zu 62) vom 25.03.2015

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2016 - I-26 W 14/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5) und 12) vom 25.09.2013, der Antragstellerin zu 19) vom 27.09.2013 sowie der Antragstellerin zu 4) vom 02.10.2013 und der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstel

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. März 2016 - 15 W 307/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Sache wird durch den Einzelrichter auf den Senat übertragen. Der Kostenansatz vom 25.06.2013 wird aufgehoben, soweit dort für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen zwei Gebühren in Höhe von je 3216,00 € in Ansatz gebracht sind. 1G

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 28. Jan. 2016 - 1 W 65/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Schwerin vom 04.09.2014 wird aufgehoben soweit die Sache dem Oberlandesgericht vorgelegt worden ist. Die Sache wird dem Amtsgericht - Registergericht - zur Entscheidung in eigener Zuständigke

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - V ZB 6/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 6/14 vom 21. Januar 2016 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 104 Abs. 4; FamFG § 62 Abs. 1 Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 Abs. 4 GG führt nich

Landgericht Dortmund Beschluss, 04. Nov. 2015 - 18 O 52/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Der Antrag der Antragstellerin zu 60) wird als unzulässig zurückgewiesen. Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der J AG wird auf 15,83 € je Aktie der J AG festgesetzt. Die Gerichtskos

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2015 - V ZB 1/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 1/14 vom 23. Juli 2015 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentum

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2015 - V ZB 196/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 196/13 vom 13. Mai 2015 in der Notarkostensache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, den Richter Dr. Ro

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Apr. 2015 - 15 W 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Der Beschluss vom 10.11.2014 wird aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz des Landwirtschafts

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - V ZB 86/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 86/13 vom 26. Februar 2015 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3; BGB § 1287 Satz 1 Halbsatz 1 Die Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2015 - XII ZB 608/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 608/13 vom 25. Februar 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1835 Abs. 3; FamFG § 277 Abs. 2 Satz 2; RVG § 2, 23 Abs. 3 Satz 1; KostO § 25 Abs. 1 Satz 1 a) K

Landgericht Kleve Beschluss, 25. Aug. 2014 - 4 OH 2/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die übrigen Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller ließ durch den Antragsgegner am 20.12.2012 einen Vertrag beurkunden, dur

Referenzen

(1) Die Kosten des Beurkundungsverfahrens und die im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Kosten des Vollzugs und der Betreuungstätigkeiten schuldet ferner jeder, dessen Erklärung beurkundet worden ist. (2) Werden im Beurkundungsverfahren die...
(1) Die Gerichtskosten können ganz oder zum Teil den Antragstellern auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. (2) Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren...
(1) Hält das Gericht sich für unzuständig, so hat es die Sache an das zuständige Gericht abzugeben. Der Abgabebeschluß kann nach Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen. Er ist für das in ihm bezeichnete Gericht bindend. Im Falle der Abgabe an...
(1) Sind an einem Verfahren mehrere Personen beteiligt, so hat das Gericht nach billigem Ermessen zu entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat und wie sie zu verteilen sind. (2) Bei einem Verfahren, das von der nach Landesrecht zuständigen Behörde, der...
Bei der Entscheidung in der Hauptsache kann das Gericht anordnen, daß die außergerichtlichen Kosten ganz oder teilweise von einem unterliegenden Beteiligten zu erstatten sind. Dies hat dann zu geschehen, wenn der Beteiligte die Kosten durch ein unbegründetes...
(1) Für das notarielle Vermittlungsverfahren erhält der Notar eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 4,0 nach der Tabelle B des § 34 Absatz 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Die Gebühr ermäßigt sich auf 1. einen Gebührensatz von 2,0, wenn das Verfahren vor...
(1) Auf das Verfahren für den Ausschluss nach § 39a ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht...
(1) Auf das Verfahren ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Landgericht hat den Antrag in den Gesellschaftsblä...
(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktionär, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben worden ist, und, wenn...
(1) Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die Gesellschaft oder Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, innerhalb eines Monats nach...
Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 des Aktiengesetzes entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht gegeben oder die verlangte Einsicht nicht...
(1) Im Verfahren vor dem Auslandsbevollmächtigten und der Prüfstelle werden keine Kosten erhoben. (2) Im Verfahren vor der Kammer für Wertpapierbereinigung nach § 31 ist der Anmelder zur Zahlung von Kosten nur verpflichtet, wenn der Antrag auf gerichtliche...
(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintragung...
Im Fall des § 8 Abs. 3 Satz 4 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes sind auf das Verfahren des Oberlandesgerichts die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden...
(1) In Verfahren auf Grund der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte zuständig. Die...