Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Räumliche und sachliche Anwendung

Zeitreise: 29.11.2018

Diese Verordnung ist anzuwenden für gesundheitliche Eignungsuntersuchungen sowie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen 1. in Betrieben im Anwendungsbereich des § 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) in der jeweils geltenden Fassung auf dem Festland und, soweit die Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866) keine Regelungen enthält, im Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels der Bundesrepublik Deutschland, 2. in Betrieben zur Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe in Halden nach § 128 des Bundesberggesetzes, 3. in bergbaulichen Versuchsgruben, sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten und in Ausbildungsstätten nach § 129 des Bundesberggesetzes sowie 4. in Anlagen zur Lagerung, Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Stoffe nach § 126 Absatz 3 des Bundesberggesetzes.

Passende Werkzeuge

  • ArbeitsrechtAbfindung & Fünftelregelung: was bleibt netto?Sie sollen eine Abfindung erhalten und fragen sich, wie viel netto bleibt? Schätzen Sie die Netto-Abfindung mit vs. OHNE Fünftelregelung (§ 34 EStG) und die mögliche Steuerersparnis — mit Zusammenballungs-Vorprüfung. Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • ArbeitsrechtAbfindungsrechnerBrutto-Regelabfindung nach der arbeitsgerichtlichen Faustformel (Faktor x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre) als erste Orientierung berechnen.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.