Bundesberggesetz - BBergG | § 55 Zulassung des Betriebsplanes

(1) Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn

1.
für die im Betriebsplan vorgesehene Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen die erforderliche Berechtigung nachgewiesen ist,
2.
nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß
a)
der Unternehmer, bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften eine der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Personen, die erforderliche Zuverlässigkeit und, falls keine unter Buchstabe b fallende Person bestellt ist, auch die erforderliche Fachkunde oder körperliche Eignung nicht besitzt,
b)
eine der zur Leitung oder Beaufsichtigung des zuzulassenden Betriebes oder Betriebsteiles bestellten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde oder körperliche Eignung nicht besitzt,
3.
die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter und Dritter im Betrieb, insbesondere durch die den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik entsprechenden Maßnahmen, sowie dafür getroffen ist, daß die für die Errichtung und Durchführung eines Betriebes auf Grund dieses Gesetzes erlassenen oder geltenden Vorschriften und die sonstigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden,
4.
keine Beeinträchtigung von Bodenschätzen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, eintreten wird,
5.
für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist,
6.
die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß verwendet oder beseitigt werden,
7.
die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen ist,
8.
die erforderliche Vorsorge getroffen ist, daß die Sicherheit eines nach den §§ 50 und 51 zulässigerweise bereits geführten Betriebes nicht gefährdet wird,
9.
gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind und
bei einem Betriebsplan für einen Betrieb im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer ferner,
10.
der Betrieb und die Wirkung von Schiffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden,
11.
die Benutzung der Schiffahrtswege und des Luftraumes, die Schiffahrt, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden,
12.
das Legen, die Unterhaltung und der Betrieb von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
13.
sichergestellt ist, daß sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht bei Rahmenbetriebsplänen.

(2) Für die Erteilung der Zulassung eines Abschlußbetriebsplanes gilt Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 13 mit der Maßgabe entsprechend, daß

1.
der Schutz Dritter vor den durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung des Betriebes sowie
2.
die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Fläche und
3.
im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer die vollständige Beseitigung der betrieblichen Einrichtungen bis zum Meeresuntergrund sichergestellt sein müssen. Soll der Betrieb nicht endgültig eingestellt werden, so darf die Erfüllung der in Satz 1 genannten Voraussetzungen nur insoweit verlangt werden, als dadurch die Wiederaufnahme des Betriebes nicht ausgeschlossen wird.

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wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Bundesberggesetz - BBergG | § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes


(1) Für die Errichtung und Führung eines Betriebes sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Bet

Bundesberggesetz - BBergG | § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis


(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen und der nach § 176 Abs. 3 aufrechterhaltenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. Dabe

Bundesberggesetz - BBergG | § 56 Form und Inhalt der Zulassung, Sicherheitsleistung


(1) Die Zulassung eines Betriebsplanes bedarf der Schriftform. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ist zulässig, wenn sie 1. für den Unternehmer und für Einrichtungen der von ihm betriebenen Art wirtschaftlich vertretbar

Bundesberggesetz - BBergG | § 65 Anzeige, Genehmigung, allgemeine Zulassung, Prüfung


Zum Schutze der in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 bezeichneten Rechtsgüter und Belange kann, soweit im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und sichere Führung der Betriebe eine Vereinfachung oder Entlastung bei der Zulassung von Betriebsplänen notwendig
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundesberggesetz - BBergG | § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes


(1) Für die Errichtung und Führung eines Betriebes sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Bet

Bundesberggesetz - BBergG | § 51 Betriebsplanpflicht


(1) Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden, die vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen worden si

Bundesberggesetz - BBergG | § 50 Anzeige


(1) Der Unternehmer hat der zuständigen Behörde die Errichtung und Aufnahme 1. eines Aufsuchungsbetriebes,2. eines Gewinnungsbetriebes und3. eines Aufbereitungsbetriebesrechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit anzuz

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 1 S 18.1797

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01227

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01226

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. März 2014 - 1 K 12.400

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - vom 10.04.2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2017 - 8 ZB 15.2664

bei uns veröffentlicht am 06.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Antrags

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Okt. 2015 - Au 1 K 15.751

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 28. Feb. 2018 - 3 A 244/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer der Beilgeladenen erteilten Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Kiessandtagebau. 2 Die Beigeladene ist Inhaberin der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewin

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Mai 2017 - 2 L 126/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung in einem ihr erteilten Hauptbetriebsplan für einen Hartsteintagebau hinsichtlich der Leistung einer Sicherheit. Sie wehrt sich dagegen, dass im Fall der Sicherheitsleistung in Form e

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2017 - 7 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies. Die Beigeladene möchte ih

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 7 K 1674/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung eines Geothermi

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Der Kläger betreibt den Kiessandtagebau (W.-T.). Mit Bescheid vom 17.07.1996 ließ das Bergamt Staßfurt den Sonderbetriebsplan "Verkippung nichtkont

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 79/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kiessandtagebau (R.). Mit Bescheid vom 06.04.2005 ließ der Beklagte den Sonderbetriebsplan "Geländemodellierung und Wie

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 21/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kieselgurtagebau (...). Mit Bescheid vom 11.12.1996 ließ das Bergamt Halle den Sonderbetriebsplan "Verkippung von unbel

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. Nov. 2016 - 6 K 369/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 C 18/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Juli 2016 - 14 K 7394/13

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. T a t b e s t a n d 1Die Klägerin baut seit 1977 in Rheinbach-Flerzheim – an der Grenze zur Gemeinde Swisttal - Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 70 oder 76 ha ab,

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Juli 2016 - 3 K 516/15.NW

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 A 3048/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I.    M.     , Baufeld F.         II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 23. Juli 2015 - 5 A 6/14 HAL

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2013 zur Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 21. Oktober 2013 für den Hartsteintagebau Edelsplittwerk S wird hinsichtlich der Nebenbestimmung 1 insoweit aufgehoben, als darin eine Bankbürgschaft

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - 9 Sa 1146/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.14, Az. 4 Ca 2878/13 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.863,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinnsatz seit d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Mai 2015 - 7 B 18/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 47/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 4. März 2013 – 1 A 236/11 MD – geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 52/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Südböschung und des sog. "Ostsees" im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 2 L 53/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Wasserhaltungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahren auf der

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2015 - 4 L 48/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2015 - 7 B 9/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter; er wendet sich gegen Anordnungen im Zusammenhang

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 A 1620/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der jewei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Jan. 2015 - 17 K 1912/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 19. Dez. 2014 - 1 A 10577/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 7 C 22/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Fragen der Verantwortlichkeit für die Behandlung des aus einem stillgelegten Metallerzbergwerk austretenden Grubenwassers, das m

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Dez. 2014 - VII-Verg 18/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2014 - III ZR 51/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 51/13 Verkündet am: 4. Dezember 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 256 Abs.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Apr. 2014 - 2 L 48/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Sanierungsuntersuchungen im Tontagebau E.. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der (im Folgenden: Gemeinschuldnerin). Die Gemeinschuldnerin betrieb in den 1990er Jahre

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 22. Jan. 2014 - 5 A 155/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung einer Sonderbetriebsplanzulassung. 2 Die Klägerin ist ein Bergbauunternehmen. Sie betreibt eine Grube zur Gewinnung von Kieselgur in D. Zudem gewinnt sie den als Abraum anstehenden Kie

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. Jan. 2014 - 1 B 11194/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 € f

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3139/08 wird zurückgewiesen. 2. Der Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 L 20/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine bergrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: S-GmbH). Diese baute in den Tongruben E-Stadt und F-Stadt seit d

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 21. Nov. 2013 - 3 A 137/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Änderung der Zulassung eines bergrechtlichen Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin ist Betreiberin des Kiessandtagebaus W.. Durch die Rechtsvorgängerin der Klägerin wurde dem da

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Okt. 2013 - 11 A 1005/11

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Okt. 2013 - 11 A 174/11

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2013 - 2 M 114/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma (Gemeinschuldnerin) und wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Feb. 2013 - 1 B 11266/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Juni 2012 - 7 B 68/11

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Gründe I. 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den der Be

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 30. Juni 2011 - 4 K 61/11.NW

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Ta

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Okt. 2010 - 1 A 10689/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 5. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 7 C 18/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den die beklagte Bezirksregierung als zuständige Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan d

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 19. Apr. 2010 - 3 B 39/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Gründe 1 Der von der Antragstellerin am 28. Januar 2010 bei dem beschließenden Gericht sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss des Antragsgegners vom 22. Dezember 2009 hinsichtli

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 22. Nov. 2007 - 2 B 176/07

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller. Der Streitwert für das

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 22. Nov. 2007 - 2 B 181/07

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 19. Apr. 2007 - 1 A 1174/00

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kl

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(1) Für die Errichtung und Führung eines Betriebes sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen. Eine Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren gilt als Führung des Betriebes, eine...
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