Bundesberggesetz - BBergG | § 51 Betriebsplanpflicht

(1) Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nur auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt werden, die vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind. Zum Betrieb gehören auch die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten und Einrichtungen. Die Betriebsplanpflicht gilt auch für die Einstellung im Falle der Rücknahme, des Widerrufs oder der Aufhebung einer Erlaubnis, einer Bewilligung oder eines Bergwerkseigentums sowie im Falle des Erlöschens einer sonstigen Bergbauberechtigung.

(2) Absatz 1 gilt nicht für einen Aufsuchungsbetrieb, in dem weder Vertiefungen in der Oberfläche angelegt noch Verfahren unter Anwendung maschineller Kraft, Arbeiten unter Tage oder mit explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen durchgeführt werden.

(3) Die zuständige Behörde kann Betriebe von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung auf Antrag des Unternehmers ganz oder teilweise oder für einen bestimmten Zeitraum von der Betriebsplanpflicht befreien, wenn der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche nach diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt werden können. Dies gilt nicht für die Errichtung und die Einstellung des Betriebes und für Betriebe im Bereich des Festlandsockels.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist


(1) Wenn für das frühere Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung für das hinzutretende kumulierende Vorhaben noch keine Zulassungsentscheidung getroffen worden ist, so besteht für den Fall, dass für das frühere Vorhaben allein die UVP-Pflicht beste

Strahlenschutzgesetz - StrlSchG | § 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten


(1) Einer Genehmigung bedarf, wer 1. eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreibt; ausgenommen sind Anlagen, für deren Betrieb, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17

Strahlenschutzgesetz - StrlSchG | § 80 Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung


(1) Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der Summe der effektiven Dosen 1 Millisievert im Kalenderjahr durch Expositionen aus 1. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder dem Atomgesetz,2. der staat
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Bundesberggesetz - BBergG | § 55 Zulassung des Betriebsplanes


(1) Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn 1. für die im Betriebsplan vorgesehene Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen die erforderliche Berechtigung nachgewiesen ist,2. nicht Tatsachen die Annahme rechtfert

Bundesberggesetz - BBergG | § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis


(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen und der nach § 176 Abs. 3 aufrechterhaltenen Rechtsverordnungen zu treffen sind. Dabe

Bundesberggesetz - BBergG | § 50 Anzeige


(1) Der Unternehmer hat der zuständigen Behörde die Errichtung und Aufnahme 1. eines Aufsuchungsbetriebes,2. eines Gewinnungsbetriebes und3. eines Aufbereitungsbetriebesrechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit anzuz

Bundesberggesetz - BBergG | § 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe


(1) Für Tätigkeiten und Einrichtungen im Sinne des § 2 und der §§ 126 bis 131 (Betriebe), die erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes der Bergaufsicht unterliegen, gilt folgendes: 1. Der Unternehmer hat seinen Betrieb unverzüglich der zuständigen Behö
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesberggesetz - BBergG | § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für 1. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2002 - V ZR 123/01

bei uns veröffentlicht am 17.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 123/01 Verkündet am: 17. Mai 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 1 ZB 14.55

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert des Zul

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2018 - 4 LB 10/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Juli 2018 - 2 L 96/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung einer bis zum Jahr 2011 befristeten, einem anderen Unternehmen erteilten bergrechtlichen Bewilligung vom 05.08.1992 zur Ausübung der Rechte für den – seinerzeit – bergfreien Bodenschatz Kiese und

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 28. Feb. 2018 - 3 A 244/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer der Beilgeladenen erteilten Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Kiessandtagebau. 2 Die Beigeladene ist Inhaberin der bergrechtlichen Bewilligung für die Gewin

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2017 - 7 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies. Die Beigeladene möchte ih

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 15. Aug. 2016 - 10 A 4/16

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche das frühere Bergamt Staßfurt einem anderen Bergbau-Unternehmen erteilt hatte. Die Klägerin begehrt des weiteren die Zustimmung des Beklagten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 A 3048/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I.    M.     , Baufeld F.         II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 23. Juli 2015 - 5 A 6/14 HAL

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2013 zur Zulassung des Hauptbetriebsplans vom 21. Oktober 2013 für den Hartsteintagebau Edelsplittwerk S wird hinsichtlich der Nebenbestimmung 1 insoweit aufgehoben, als darin eine Bankbürgschaft

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - 9 Sa 1146/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.14, Az. 4 Ca 2878/13 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.863,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinnsatz seit d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Mai 2015 - 8 A 2662/11

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 19. September 2011 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der je

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2015 - 7 B 9/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Gründe I 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter; er wendet sich gegen Anordnungen im Zusammenhang

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 A 1620/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der jewei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Jan. 2015 - 17 K 1912/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 A 160/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Bescheides des Beklagten, mit dem die ihr mit Urkunde vom 31. Januar 1994 erteilte bergrechtliche Bewilligung zum Abbau von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagsstoffen im Be

Bundesverfassungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3139/08 wird zurückgewiesen. 2. Der Grundabtretungsbeschluss der Bezirksregierung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 L 20/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine bergrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: S-GmbH). Diese baute in den Tongruben E-Stadt und F-Stadt seit d

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 19. Apr. 2007 - 1 A 1174/00

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kl

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(1) Dieses Gesetz gilt für 1. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im...