Bundesberggesetz - BBergG | § 8 Bewilligung

(1) Die Bewilligung gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes

1.
in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld) die in der Bewilligung bezeichneten Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und andere Bodenschätze mitzugewinnen sowie das Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben,
2.
die bei Anlegung von Hilfsbauen zu lösenden oder freizusetzenden Bodenschätze zu gewinnen und das Eigentum daran zu erwerben,
3.
die erforderlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 zu errichten und zu betreiben,
4.
Grundabtretung zu verlangen.

(2) Auf das Recht aus der Bewilligung sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die für Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts entsprechend anzuwenden.

(3) Die Bewilligung schließt die Erteilung einer Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung sowie einer oder mehrerer Erlaubnisse zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken für dasselbe Feld nicht aus.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundesberggesetz - BBergG | § 9 Bergwerkseigentum


(1) Bergwerkseigentum gewährt das ausschließliche Recht, nach den Vorschriften dieses Gesetzes die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Tätigkeiten und Rechte auszuüben; auf das Recht sind die für Grundstücke geltenden Vorschriften des Bürgerlichen

Bundesberggesetz - BBergG | § 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung


(1) Landesrechtliche Vorschriften, deren Gegenstände in diesem Gesetz geregelt sind oder die ihm widersprechen, treten, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft, insbesondere: Baden-Württe

Bundesberggesetz - BBergG | § 34 Inhalt der Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze


Für die Befugnis des Grundeigentümers, bei der Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze nach Maßgabe dieses Gesetzes andere Bodenschätze mitzugewinnen, das Eigentum daran zu erwerben, Hilfsbaue anzulegen und fremde Grubenbaue zu benutzen, g
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesberggesetz - BBergG | § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für 1. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2004 - III ZR 263/04

bei uns veröffentlicht am 09.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 263/04 Verkündet am: 9. Dezember 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2000 - III ZR 342/99

bei uns veröffentlicht am 23.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 342/99 Verkündet am: 23. November 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ---------

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2008 - V ZR 28/08

bei uns veröffentlicht am 19.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 28/08 Verkündet am: 19. September 2008 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2000 - III ZR 242/98

bei uns veröffentlicht am 12.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 242/98 Verkündet am: 12. Oktober 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2018 - 4 LB 10/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Juli 2018 - 2 L 96/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung einer bis zum Jahr 2011 befristeten, einem anderen Unternehmen erteilten bergrechtlichen Bewilligung vom 05.08.1992 zur Ausübung der Rechte für den – seinerzeit – bergfreien Bodenschatz Kiese und

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 15. Aug. 2016 - 10 A 4/16

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche das frühere Bergamt Staßfurt einem anderen Bergbau-Unternehmen erteilt hatte. Die Klägerin begehrt des weiteren die Zustimmung des Beklagten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Sept. 2015 - 8 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines Kies- und Sandabbaurechts auf Flächen des ehemaligen landwirtsc

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Juni 2015 - 2 L 20/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 257.815,00 € (zweihundertsiebenundfünfzigtausendachthundertfünfzeh

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 A 1620/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der jewei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 7 C 22/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Fragen der Verantwortlichkeit für die Behandlung des aus einem stillgelegten Metallerzbergwerk austretenden Grubenwassers, das m

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 06. Mai 2014 - 17 K 5545/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldnerinnen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der beiden Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden. Das Urteil ist wegen der Kosten

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. Jan. 2014 - 1 B 11194/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 € f

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juli 2012 - I R 101/10

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, deren Zweck es ist, Kiese, Sande, Schotter und Splitt zu gewinnen, aufzubereiten und zu vertrei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 7 C 16/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine bergrechtliche Grundabtretung, die das seinerzeit zuständige Oberbergamt für das Saarland und für das Land Rheinland-Pfalz

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Juni 2010 - 3 K 1568/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) auf Bergwerkseigentum möglich seien. 2 Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 08. Mai 1992 erw

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 19. Apr. 2010 - 3 B 39/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Gründe 1 Der von der Antragstellerin am 28. Januar 2010 bei dem beschließenden Gericht sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss des Antragsgegners vom 22. Dezember 2009 hinsichtli

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. März 2010 - 7 B 36/09

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das seinerzeit noch

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Aug. 2009 - 1 A 11256/08

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 26. August 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Okt. 2008 - 1 A 10231/08

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 17. Dezember 2007 wird zurückgewiesen, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Kläger trägt die Kost

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 26. Aug. 2008 - 5 K 1573/07.NW

bei uns veröffentlicht am 26.08.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzuset

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(1) Dieses Gesetz gilt für 1. das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im...