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Rechtsgebiet

Bergrecht

65 von 438 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Bergrecht regelt das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen. Es ist stark ordnungsrechtlich geprägt und fungiert heute als kritische Schnittstelle zum modernen Umweltrecht (z. B. beim Fracking oder Braunkohletagebau). Das Kernstück ist das Bundesberggesetz (BBergG). Es unterscheidet zwischen bergfreien (dem Grundstückseigentümer entzogenen) und grundeigenen Bodenschätzen. Wer bergfreie Schätze ausbeuten will, benötigt staatliche Konzessionen: Zuerst die Aufsuchungserlaubnis nach § 7 BBergG, dann die Bewilligung (§ 8 BBergG). Diese verleihen eine eigentumsähnliche Rechtsposition, die notfalls sogar formelle Enteignungen (Grundabtretung) ermöglicht. Der tatsächliche Abbau bedarf der Zulassung eines Betriebsplans (§ 51 BBergG), bei der massive Konflikte mit dem Natur- und Wasserschutzrecht gebündelt werden. Zivilrechtlich statuiert das Gesetz bei Bergschäden (z. B. Risse an Häusern durch Stollenbau) eine strenge, verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Unternehmers nach § 114 BBergG, inklusive gesetzlicher Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten.

Übersichtsartikel · Was ist Bergrecht?
ra.de Redaktion

Das Bergrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit der Nutzung und dem Abbau von Bodenschätzen befasst. Weiterlesen ›

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