Rechtsgebiet
Bergrecht
65 von 438 Normen · 5 Urteile im Überblick
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Das Bergrecht regelt das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen. Es ist stark ordnungsrechtlich geprägt und fungiert heute als kritische Schnittstelle zum modernen Umweltrecht (z. B. beim Fracking oder Braunkohletagebau). Das Kernstück ist das Bundesberggesetz (BBergG). Es unterscheidet zwischen bergfreien (dem Grundstückseigentümer entzogenen) und grundeigenen Bodenschätzen. Wer bergfreie Schätze ausbeuten will, benötigt staatliche Konzessionen: Zuerst die Aufsuchungserlaubnis nach § 7 BBergG, dann die Bewilligung (§ 8 BBergG). Diese verleihen eine eigentumsähnliche Rechtsposition, die notfalls sogar formelle Enteignungen (Grundabtretung) ermöglicht. Der tatsächliche Abbau bedarf der Zulassung eines Betriebsplans (§ 51 BBergG), bei der massive Konflikte mit dem Natur- und Wasserschutzrecht gebündelt werden. Zivilrechtlich statuiert das Gesetz bei Bergschäden (z. B. Risse an Häusern durch Stollenbau) eine strenge, verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Unternehmers nach § 114 BBergG, inklusive gesetzlicher Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten.
Das Bergrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit der Nutzung und dem Abbau von Bodenschätzen befasst. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Umweltrecht“.
Schlüsselnormen
- § 1 UVP-V BergbauVorhaben
- § 2 UVP-V BergbauAngaben im UVP-Bericht
- § 3 UVP-V Bergbau(weggefallen)
- § 4 UVP-V BergbauÜbergangsvorschrift
- § 5 UVP-V BergbauInkrafttreten
- § 2 EinwirkungsBergVRäumliche Begrenzung
- § 1 SteinkohleFinGZweck
- § 24 HaldeRlAnOWechsel des Rechtsträgers, Nutzers oder Eigentümers
- § 3 MontanMitbestG§ 3
- § 3 OffshoreBergVGrundsätzliche Anforderungen
- § 3 SteinkohleFinGFinanzplafonds
- § 12 VerwAnO§ 12
- § 6 WismutAGAbkG§ 6
- § 1 ABBergVSachliche und räumliche Anwendung
- § 10 ABBergVVorkehrungen bei erheblichen Gefahren
- § 11 ABBergVSpezifische Schutzmaßnahmen
- § 12 ABBergVAllgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen
- § 13 ABBergVArbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung
- § 14 ABBergVArbeitsstätten zur übertägigen Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung, Wiedernutzbarmachung
- § 15 ABBergVUntertägige Arbeitsstätten
- § 16 ABBergVBewetterung untertägiger Arbeitsstätten
- § 17 ABBergVBereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- § 18 ABBergVBereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
- § 19 ABBergVSicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung
- § 2 ABBergVAllgemeine Pflichten
- § 20 ABBergVPräventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen
- § 21 ABBergVPflichten der Beschäftigten
- § 22 ABBergVRechte der Beschäftigten
- § 22a ABBergVAnforderungen an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen
- § 22b ABBergVAnforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
- § 22c ABBergVAnforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- § 23 ABBergVÜbertragung der Verantwortlichkeit
- § 23a ABBergVAnerkennung von Sachverständigen
- § 24 ABBergVOrdnungswidrigkeiten
- § 25 ABBergVGegenstandslose landesrechtliche Vorschriften
- § 26 ABBergVInkrafttreten
- § 3 ABBergVSicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- § 4 ABBergVZusammenarbeit der Unternehmer
- § 5 ABBergVBeaufsichtigung durch verantwortliche Personen
- § 6 ABBergVUnterrichtung, Unterweisung, Anhörung
- § 7 ABBergVSchriftliche Anweisungen
- § 8 ABBergVÜbertragung von Arbeiten
- § 9 ABBergVArbeitsfreigabe
- § 21 BergArbWoFöGAnwendung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- § 24 BergArbWoFöG(weggefallen)
- § 26 BergArbWoFöG(Inkrafttreten)
- § 1 BergArbWoFöGEinstellung der Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues
- § 4 BergArbWoFöGWohnungsberechtigte
- § 5 BergArbWoFöGZweckbindung der Bergarbeiterwohnungen
- § 6 BergArbWoFöGÜberlassung von Bergarbeiterwohnungen
- § 9 BergArbWoFöGEinzelne Wohnräume
- § 9a BergArbWoFöG§ 9a
- § 12 BergArbWoFöGTreuhandstellen
- § 16 BergArbWoFöGAufgaben der Treuhandstelle
- § 17 BergArbWoFöGTreuhandvermögen
- § 18 BergArbWoFöGHaftung des Treuhandvermögens
- § 19 BergArbWoFöGAufsicht über die Treuhandstellen
- § 20 BergArbWoFöG§ 20
- § 1 BergArbWoFöGDVZumutbare Bedingungen für eine Weiterbeschäftigung im Kohlenbergbau zur Erhaltung der Wohnungsberechtigung
- § 2 BergArbWoFöGDVGeltung in Berlin
- § 3 BergArbWoFöGDVGeltung im Saarland
- § 4 BergArbWoFöGDVInkrafttreten
- § 1 Bergbau-VersuchsstreckenVAnwendung von Vorschriften des Bundesberggesetzes
- § 2 Bergbau-VersuchsstreckenVÜbergangsregelung
- § 3 Bergbau-VersuchsstreckenV§ 3
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BVerwGAbfallbesitz und "wilder Müll" auf frei zugänglichem Grundstück10 C 7.24 · 28.04.2026 · Urteil
- BVerwGBVerwG, 26.03.2026 – 10 C 4.2510 C 4.25 · 26.03.2026 · Urteil
- BVerwGEntschädigung für Vernässung von Forstflächen durch Biberdämme10 C 3.25 · 26.03.2026 · Urteil
- BGHBGH, 23.03.2026 – VI ZR 365/23VI ZR 365/23 · 23.03.2026 · Urteil
- BGHUnterlassungsansprüche gegen einen Automobilhersteller bezogen auf das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor im Hinblick auf den KlimaschutzVI ZR 334/23 · 23.03.2026 · Urteil
- Rechtsanwalt Alexander Josef Weber LL.M.
- Rechtsanwalt CHRISTIAN ULLRICH
- Rechtsanwalt Dennis Riethmüller
- Rechtsanwalt Henry Endler | Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Julien Frederic Wilmes
- Rechtsanwalt Michael Kreisler LL.M.
- Rechtsanwalt Moritz Michael Grunow
- Rechtsanwalt Patrick Thomas Wilcock
- Rechtsanwalt Peter Pollety
- Rechtsanwalt René Zebisch | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwältin Kathleen Heine | Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Rechtsanwältin Sabine Küchler LL.M.Eur. | Fachanwältin für Medizinrecht