Grundbuchverfügung - GBVfg | § 46
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Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt.
(2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden.
(3) Soweit die Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift verlangt werden, die auf Antrag auch zu beglaubigen ist. Die Abschrift kann dem Antragsteller auch elektronisch übermittelt werden.
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(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträge
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Beauftragte inländischer öffentlicher Behörden sind befugt, das Grundbuch einzusehen und eine Abschrift zu verlangen, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf.
(2) Dasselbe gilt für Notare sowie für Rechtsanwälte, die im na
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 28/09/2010 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Notariats Walddorfhäslach - Grundbuchamt Pliezhausen - vom 25. Januar 2010, GRG Nr. 61/2010, wird
zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdever
published on 09/02/2005 00:00
Tenor
1. Der Zurückweisungsbeschluss des Notariats - Grundbuchamt - vom 16. November 2004 wird aufgehoben.
2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Antragsteller aus der Grundakte Grundbuchamt Nr. ... eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrag
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Annotations
(1) Beauftragte inländischer öffentlicher Behörden sind befugt, das Grundbuch einzusehen und eine Abschrift zu verlangen, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf.
(2) Dasselbe gilt für Notare sowie für Rechtsanwälte, die im nachgewiesenen...