(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.

(2) Soweit die Einsicht des Grundbuchs, der im Absatz 1 bezeichneten Urkunden und der noch nicht erledigten Eintragungsanträge gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass

1.
über die Absätze 1 und 2 hinaus die Einsicht in sonstige sich auf das Grundbuch beziehende Dokumente gestattet ist und Abschriften hiervon gefordert werden können;
2.
bei Behörden von der Darlegung des berechtigten Interesses abgesehen werden kann, ebenso bei solchen Personen, bei denen es auf Grund ihres Amtes oder ihrer Tätigkeit gerechtfertigt ist.

(4) Über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung von Abschriften aus Grundbüchern und Grundakten ist ein Protokoll zu führen. Dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben, es sei denn, die Bekanntgabe würde den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen oder die Aufgabenwahrnehmung einer Verfassungsschutzbehörde, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gefährden. Das Protokoll kann nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet werden. Einer Protokollierung bedarf es nicht, wenn die Einsicht oder Abschrift dem Auskunftsberechtigten nach Satz 2 gewährt wird.

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Medienrecht: Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters für Recherchen

22.09.2016

Das Recht auf Grundbucheinsicht nach Darlegung des Einsichtsinteresses wurde im Falle für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe" bejaht.

Grundstücksrecht: Zur Eintragungsfähigkeit eines Vermerks zum Verzicht auf Überbaurente

21.02.2014

Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenberechtigten Grundstückseigentümers auf die Überbaurente in das für das überbaute Grundstück angelegte Grundbuchblatt ist unzulässig.
Grundstücksrecht

Erbrecht: Anspruch auf Erben Grundbucheinsicht

26.02.2013

Der Anspruch auf Grundbucheinsicht durch den Pflichtteilsberechtigten ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn ein Pflichtteilsverzicht erklärt worden wäre.
Familienrecht

Referenzen - Gesetze | § 12 GBO

§ 12 GBO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 12 GBO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundbuchverfügung - GBVfg | § 46


(1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht
§ 12 GBO wird zitiert von 4 anderen §§ im Grundbuchordnung.

Grundbuchordnung - GBO | § 12c


(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle entscheidet über: 1. die Gestattung der Einsicht in das Grundbuch oder die in § 12 bezeichneten Akten und Anträge sowie die Erteilung von Abschriften hieraus, soweit nicht Einsicht zu wissenschaftlichen oder

Grundbuchordnung - GBO | § 133


(1) Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens, das die Übermittlung der Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch durch Abruf ermöglicht, ist zulässig, sofern sichergestellt ist, daß1.der Abruf von Daten die nach den oder auf Grund der §§ 1

Grundbuchordnung - GBO | § 12a


(1) Die Grundbuchämter dürfen auch ein Verzeichnis der Eigentümer und der Grundstücke sowie mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung weitere, für die Führung des Grundbuchs erforderliche Verzeichnisse einrichten und, auch in maschineller Form, führ

Grundbuchordnung - GBO | § 133a Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung


(1) Notare dürfen demjenigen, der ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 darlegt, den Inhalt des Grundbuchs mitteilen. Die Mitteilung kann auch durch die Erteilung eines Grundbuchabdrucks erfolgen. (2) Die Mitteilung des Grundbuchinha

Referenzen - Urteile | § 12 GBO

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49 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 12 GBO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - V ZB 47/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/11 vom 17. August 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - V ZB 53/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 53/18 vom 7. März 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBV § 21 Abs. 1, § 28, § 30 Abs. 1 und 2, § 36; TSG § 5 Abs. 1 Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person ges

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2013 - V ZB 120/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 120/13 vom 12. Dezember 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 9; BGB § 914 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BGB Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenber

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Okt. 2018 - 34 Wx 293/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 11. Juli 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründ

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. März 2017 - 34 Wx 46/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 9. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Feb. 2019 - 34 Wx 28/19

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 16. Januar 2019 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Juni 2016 - 34 Wx 168/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf - Grundbuchamt - vom 27. April 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Deggendorf - Grundbuchamt - wird angewiesen, den Beteiligten Gru

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 407/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 11. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Beteiligte ist In

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 127/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 127/16 Beschluss vom 20.4.2016 AG Neuburg a.d. Donau - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligter: L. S. - Antragsteller und Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2016 - 34 Wx 333/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 333/15 Beschluss 11.01.2016 34. Zivilsenat S., J. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: B. - Antragste

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2018 - 34 Wx 408/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren - Grundbuchamt - vom 2. November 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Dez. 2015 - 34 Wx 208/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 25. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fest

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 06. Feb. 2018 - 15 W 1753/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neumarkt i.d. OPf. vom 28.07.2017, Az. …, aufgehoben. 2. Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Neumarkt i. d. Opf. wird ang

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2015 - 34 Wx 184/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 184/15 Beschluss vom 9.10.2015 AG Freyung - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: L. - Antragstellerin und Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Grundbuchamt - vom 20. April 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Dez. 2016 - 34 Wx 387/16

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 10. Oktober 2016 abgeändert. II. Dem Beteiligten wird Einsicht - durch Übersendung einer unbe

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2016 - 34 Wx 439/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 29. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2016 - 34 Wx 287/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm - Grundbuchamt - vom 1. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 34 Wx 225/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen -Grundbuchamt - vom 9. Juni 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Memmingen - Grundbuchamt - wird angewiesen, dem Antragsteller Einsic

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 187/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 13. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Feb. 2015 - 34 Wx 43/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Miesbach -Grundbuchamt - vom 13. Januar 2015 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt Miesbach wird angewiesen, der Beteiligten über deren verfahrensbevo

Amtsgericht Kaufbeuren Beschluss, 02. Nov. 2017 - KF-11206-46

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor Der oben bezeichnete Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen wird abgelehnt. Gründe Der noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Erblasser A. M. ist am 31.10.2014 verstorben. Das Nachlassverfahren

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. März 2018 - 34 Wx 30/18

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juli 2018 - 34 Wx 239/18

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt – vom 18. Juni 2018 aufgehoben, soweit die Einsicht in das Bestandsverzeichnis und Abteilung I des Grundbuchs abgelehnt wur

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Juli 2018 - 34 Wx 68/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 13/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 13/16 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2016 - V ZB 47/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/15 vom 27. Oktober 2016 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 171 Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 16. Sept. 2016 - 6 VA 2/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

1. Der Antrag des Rechtsanwalts R. auf gerichtliche Entscheidung vom 11.07.2016 über den Widerrufsbescheid vom 01.07.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die in KV Nr. 15301 GNotKG bestimmte Gebühr zu tragen. 3. Der Verfah

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Juni 2016 - 15 VA 4/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 1Gründe 2I.) 3Der Beteiligte zu 1) ist hauptberuflicher Notar im Ob

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Okt. 2015 - I-3 Wx 179/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Grundbuchamts Dinslaken vom 31.07.2015 (VO-2552-17) geändert und das Grundbuchamt angewiesen, der Antragstellerin Einsicht in das Grundbuch von Voerde – einschließlich der Grundakte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Sept. 2015 - 15 W 293/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Der Beschluss vom 26.05.2015 wird abgeändert. Das Grundbuchamt wird angewiesen, der Beteiligten zu 2) auf ihren Antrag vom 16.04.2015 einen aktuellen – auch die Abteilungen II und III umfassenden - Grundbuchauszug betreffend das im Rubrum gena

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Sept. 2015 - 12 Wx 41/15

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamts Bernburg vom 19. August 2015 – ... 571-12 - wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 €. Gründe I. 1 Der Betei

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Sept. 2015 - I-3 Wx 149/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Geschäftswert: 5.000 € 1G r ü n d e : 2I. 3Am 21.05.2015 hat der Beteiligte die Erteilung eines vollständigen unbeglaubigten Grundbuchauszuges begehrt. 4Er war am 04.12.1984 als Eigentümer des vorgenannte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Juni 2015 - 15 W 210/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt. 1 Gründe 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 3Das Amtsgericht hat den Beteiligten die beantragte Grundbucheinsicht im Erg

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 11 Wx 97/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Grundbuchamts Eberbach vom 9. Juli 2014 - GRG 520, 521/2014 - wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert der Beschwerdeinstanz wird auf EUR 1.000 festgesetzt. 3. Die Re

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - III ZR 195/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/14 Verkündet am: 23. April 2015 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 46 Abs.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. März 2015 - I-3 Wx 28/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die angefochtenen Zwischenverfügungen werden – im Umfang des Rechtsmittelangriffs – aufgehoben. 1G r ü n d e: 2I. 3Der im hiesigen Beschlusseingang bezeichnete Grundbesitz steht im Eigentum einer BGB-Gesellschaft mit der Bezeichnung „Familien

Landgericht Bonn Beschluss, 07. Nov. 2014 - 6 T 308/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.09.2014 - Aktenzeichen 10-4390436-02-N - aufgehoben. Das Verfahren wird zur weiteren Veranlassung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Eine Gerichtsgebühr wird f

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Juli 2014 - 3 W 7/14

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Saarburg vom 20. Januar 2014 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht zurückgeg

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 24. Jan. 2013 - 3 W 47/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Auf die Beschwerde wird Ziffer 3 des angefochtenen Beschlusses aufgehoben. Gründe I. 1 Die Antragstellerin ist die Herausgeberin des W... Der Redaktionsleiter hat beim Grundbuchamt Cochem Einsicht in das eingangs bezeichnete Grundbuch bea

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Nov. 2012 - 12 Wx 31/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2012

Tenor Auf die Fassungsbeschwerde der Beteiligten wird das Amtsgericht - Grundbuchamt - Wernigerode angewiesen, die Fassung des Eintragungsvermerks vom 21. März 2012 unter Spalte 4 (Grundlage der Eintragung) der I. Abteilung des Grundbuchs abzuänd

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Juni 2012 - 8 W 228/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Grundbuchamts Ehingen vom 15.06.2012 (I GRG 604/2012) aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, dem Antragsteller Einsicht in das Grundbuch vom Ehingen/Donau

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Juni 2012 - 8 W 222/12

bei uns veröffentlicht am 22.06.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Grundbuchamts Ehingen vom 13.06.2012 (I GRG 607/2012) aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, dem Antragsteller Einsicht in das Grundbuch vom Ehingen/Donau betreffend das Grun

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Dez. 2011 - 3 W 71/11

bei uns veröffentlicht am 23.12.2011

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Güstrow vom 18.02.2011 wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Antragsteller Akteneinsicht in das Grundbuchblatt, die darin in Bezug genommenen Urkunden sowie die noch nicht erledigten Ein

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 28. Sept. 2010 - 8 W 412/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Notariats Walddorfhäslach - Grundbuchamt Pliezhausen - vom 25. Januar 2010, GRG Nr. 61/2010, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdever

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Nov. 2006 - 5 W 241/06 - 72

bei uns veröffentlicht am 02.11.2006

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss des LG Saarbrücken vom 7.7.2006 ( 5 T 155/06) wird abgeändert. 2. Das Amtsgericht Saarbrücken – Saarländisches Grundbuchamt – wird angewiesen, den Antragstellern eine vollständige beglaubigte Abschrift der Gru

Landgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2005 - 1 T 1/2005; 1 T 1/05

bei uns veröffentlicht am 09.02.2005

Tenor 1. Der Zurückweisungsbeschluss des Notariats  - Grundbuchamt - vom 16. November 2004 wird aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt  wird angewiesen, dem Antragsteller aus der Grundakte Grundbuchamt Nr. ... eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrag