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§ 2aAmtlich · § 5 UrhG

Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation

Zeitreise: 10.08.2021‹ § 2§ 3 ›

Für Ersuchen der Anordnungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um Gestattung der Anhörung einer Person mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/2844 ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die anzuhörende Person aufhält.

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