Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 214 Einstweilige Anordnung

(1) Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist.

(2) Der Beschluss nach Absatz 1 ist von Amts wegen zuzustellen. Die Geschäftsstelle beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung gilt im Fall des Erlasses ohne mündliche Erörterung zugleich als Auftrag zur Vollstreckung; auf Verlangen des Antragstellers darf die Zustellung nicht vor der Vollstreckung erfolgen.

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Mietrecht: Einstweilige Verfügung auf Räumung ist Ultima Ratio

20.07.2017

Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.

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Gewaltschutzgesetz - GewSchG | § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen


(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforde

Gewaltschutzgesetz - GewSchG | § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung


(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zu

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2013 - 3 StR 40/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 40/13 vom 28. November 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ GewSchG § 4 Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 122/12 vom 10. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen schwerer Vergewaltigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 10. Mai 2012 gemä

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 2 WF 232/14 und 2 WF 237/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 21.08.2014 aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung von Ordnungsmitteln wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 02. Aug. 2013 - 1 UH 1/13

bei uns veröffentlicht am 02.08.2013

Tenor 1. Der Antrag des Klägers vom 14. März 2013 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Grün

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Aug. 2012 - 4a Ss 318/12

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

Tenor Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27. März 2012 mit den Feststellungen a u f g e h o b e n . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Okt. 2010 - 9 UF 73/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Saarbrücken vom 5. Mai 2010 – 9 UF 535/09 EAGS – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 20. Okt. 2010 - 6 UF 102/10

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom pp. – der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom pp. – teilweise abgeä

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Juli 2010 - 6 UF 42/10

bei uns veröffentlicht am 12.07.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 5. März 2010 – 39 F 477/09 EAGS – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in diesem Beschluss getroffenen Gewaltschutzanordn

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Mai 2010 - 6 UF 38/10

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in St. Ingbert vom 23. Februar 2010 – 4 F 13/10 EAGS – abgeändert und dahingehend ergänzt, dass die einstweilige Anordnung bis zum 23. November 20

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(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen...
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(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen...
(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen...
(1) Hat die verletzte Person zum Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen...
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen...
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