Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 des Gewaltschutzgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes, zuwiderhandelt. Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
Passende Werkzeuge
- FamilienrechtEhewohnung: wem sie gehört und wer sie nutzen darf, sind zwei Fragen§ 1361b Abs. 1 S. 3 BGB sagt, das Eigentum sei „besonders zu berücksichtigen“ — ein Gewicht in der Abwägung, nicht ihr Ende. Maßstab ist die unbillige Härte. Und Abs. 4 dreht die Frage um: wer nach der Trennung auszieht und binnen sechs Monaten keine ernstliche Rückkehrabsicht bekundet, überlässt dem anderen das alleinige Nutzungsrecht — unwiderleglich.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.