Baugesetzbuch - BBauG | § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
Baugesetzbuch - BBauG | § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Baugesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn
- 1.
das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, - 2.
das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, - 3.
das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, - 4.
die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen, eines geeigneten Beauftragten bedienen. Sie darf jedoch die Aufgabe, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, di
(1) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme obliegen, eines geeigneten Beauftragten, insbesondere eines Entwicklungsträgers, bedienen. § 157 Absatz 1 S
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/12/2008 00:00
Tenor
Die Bescheide der Beklagten vom 07. März 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2007 werden insoweit aufgehoben, als der angeforderte Ausgleichsbetrag den Betrag von 8.694,00 € übersteigt.
Im Übrigen wird die
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.