(1) Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden.

(2) Ergibt sich aus den Zielen und Zwecken der Sanierung, dass Flächen außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets

1.
für Ersatzbauten oder Ersatzanlagen zur räumlich zusammenhängenden Unterbringung von Bewohnern oder Betrieben aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder
2.
für die durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- oder Folgeeinrichtungen
in Anspruch genommen werden müssen (Ersatz- und Ergänzungsgebiete), kann die Gemeinde geeignete Gebiete für diesen Zweck förmlich festlegen. Für die förmliche Festlegung und die sich aus ihr ergebenden Wirkungen sind die für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete geltenden Vorschriften anzuwenden.

(3) Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

(4) In der Sanierungssatzung ist die Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auszuschließen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird (vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Falle kann in der Sanierungssatzung auch die Genehmigungspflicht nach § 144 insgesamt, nach § 144 Absatz 1 oder § 144 Absatz 2 ausgeschlossen werden.

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Baurecht: Zur isolierten eigentumsverdrängenden Bauplanung

11.08.2016

Der Senat hegt nach wie vor Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 42 Abs. 2 und 3 und § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB in den Fällen einer isolierten eigentumsverdrängenden Planung.
Sonstiges

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV | § 10 Bodenrichtwerte


(1) Bodenrichtwerte (§ 196 des Baugesetzbuchs) sind vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 15) zu ermitteln. Findet sich keine ausreichende Zahl von Vergleichspreisen, kann der Bodenrichtwert auch mit Hilfe deduktiver Verfahren oder in anderer geeig
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung


(1) Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn 1. die Sanierung durchgeführt ist oder2. die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder3. die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder4. die nach § 142 Absatz 3 Satz 3 oder 4 für di

Baugesetzbuch - BBauG | § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen


(1) Auf städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, für die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen oder der Voruntersuchungen beschlossen worden

Baugesetzbuch - BBauG | § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich


(1) Im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind entsprechend anzuwenden 1. die §§ 137, 138 und 139 (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen; Auskunftspflicht; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger),2. § 142 Absatz 2 (Ersatz- und E
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge


(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Geb

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51 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2011 - III ZR 156/10

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 156/10 Verkündet am: 7. Juli 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BauGB § 145 Abs. 5

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2009 - V ZR 168/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 168/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. März 2015 - W 4 K 14.1137

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts M. vom 5. Juli 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die mit Bauantrag vom 27. September 2012 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Der Beklagte un

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Feb. 2016 - M 1 K 15.3435

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte vom 21. Juni 2015 bis zum 10. Oktober 2015 verpflichtet war, der Klägerin die am ... März 2015 eingereichten Bauvorlagen zu genehmigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Mai 2016 - AN 9 K 15.01199

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Aug. 2014 - 4 K 13.919

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Apr. 2019 - AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheides für das Bauvorhaben einer Nutzungsänderung von G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - 6 B 14.447

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Juni 2013 - AN 3 K 12.2300 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - 2 ZB 13.2084

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 17.425,-

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. März 2019 - W 5 K 17.1391

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 7. November 2017 verpflichtet, der Klägerin die begehrte sanierungsrechtliche Genehmigung zur Anbringung von rotem Sandstein zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Koste

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2015 - W 5 K 14.1105

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Im Namen des Volkes Aktenzeichen: W 5 K 14.1105 Urteil 23. Juli 2015 5. Kammer gez.: Michel, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachge

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.524

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Mai 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kan

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2014 - AU 5 K 10.2044

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Juni 2017 - 15 N 15.2769

bei uns veröffentlicht am 16.06.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2017 - AN 3 K 16.00078

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 3 des Bescheides des Landratsamtes … vom 11. Dezember 2015 verpflichtet, der Klägerin die beantragte sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. 2. Der Beklagte und d

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2017 - M 9 K 16.4828

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 14. Oktober 2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung is

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Juli 2015 - AN 3 K 15.00482

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 3 K 15.00482 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0990 Hauptpunkte: Werbeanlage im Mischgebiet - zuläs

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Aug. 2016 - M 1 K 15.4711

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 26. Juni 2018 - 2 A 58/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ablösebetrag durch die Beklagte. 2 Er ist Eigentümer des Grundstücks A-Straße, Flur 12 Flurnummer 777/0000 in der Gemarkung Löbejün. Das Grundstück ist 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 BN 5/16, 4 BN 5/16 (4 CN 5/17)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Gründe 1 Die gemäß § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 BN 3/16, 4 BN 3/16 (4 CN 3/17)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Gründe 1 Die gemäß § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 BN 4/16, 4 BN 4/16 (4 CN 4/17)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Gründe 1 Die gemäß § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 BN 2/16, 4 BN 2/16 (4 CN 2/17)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Gründe 1 Die gemäß § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - 8 A 24/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - 8 A 129/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreck

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2016 - 3 S 572/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Wollhausplatz II" der Antragsgegnerin vom 12.12.2014 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2016 - 3 S 174/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanier

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - III ZR 28/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 28/15 Verkündet am: 7. Juli 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BauGB § 42 Abs. 2 u

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Dez. 2015 - 1 C 10631/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1) und zu 4) zu je 1/3 und die Antragsteller zu 2) und 3) zu je 1/6. Das Urteil ist wegen der Ko

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Nov. 2015 - 7 D 70/14.NE

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE - in L.    -C.         , S.         , A.         und T.    “ (Sanierungsgebiet ESIE) vom 3.7.2013 ist unwirksam. Die A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Nov. 2015 - 7 D 67/14.NE

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE - in L.    -C.         , S.         , A.         und T.    “ (Sanierungsgebiet ESIE) vom 3.7.2013 ist unwirksam. Die A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Nov. 2015 - 7 D 76/14.NE

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE - in L. -C. , S. , A. und T. “ (Sanierungsgebiet ESIE) vom 3.7.2013 ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Koste

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Nov. 2015 - 7 D 66/14.NE

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE - in L.    -C.         , S.         , A.         und T.    “ (Sanierungsgebiet ESIE) vom 3.7.2013 ist unwirksam. Die A

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2014 - 1 BvR 2142/11

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2011 - III ZR 156/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundge

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 31. März 2014 - 4 Bf 233/12

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2012 aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Hamburg zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung d

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Feb. 2014 - X R 4/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand 1 I. Die in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren den Sonderausgabenabzug nach

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 19. Sept. 2013 - 12 Wx 51/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Burg - Grundbuchamt - vom 31. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Dez. 2012 - 3 K 9/08

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrage

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 25. Okt. 2012 - 2 B 217/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin, ein Unternehmen zur Produktion und zum Vertrieb von Brenn- und Kaminh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2011 - 4 C 13/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Abschlusserklärung gemäß § 163 BauGB. Sie ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Zentrum v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Apr. 2011 - 4 B 52/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2011 - 5 S 163/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit der Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegu

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 07. Sept. 2010 - 3 L 849/10.NW

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 7. Juli 2010 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. Juni 2010 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitw

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2010 - 5 S 3092/08

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2008 - 3 K 2612/07- geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfah

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Juni 2010 - 2 L 296/08

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Abschlusserklärung gemäß § 163 BauGB. Sie ist Eigentümerin der mit dem K-Warenhaus und einer Tiefgarage bebauten Grundstücke der Gemarkung H., Flur A, Flurstücke 47/1, 47/2, 48/0, 49/0, 33/0, 3

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. März 2010 - 4 BN 60/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revi

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 09. Dez. 2008 - 3 K 71/08.MZ

bei uns veröffentlicht am 09.12.2008

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 07. März 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2007 werden insoweit aufgehoben, als der angeforderte Ausgleichsbetrag den Betrag von 8.694,00 € übersteigt. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Jan. 2005 - 8 S 722/04

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2004 - 6 K 4006/03 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Besch

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2004 - 16 K 5676/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2004

Tenor Der hier entschiedene Teil des Klageverfahrens wird von dem übrigen Klageverfahren abgetrennt. Die abgetrennte Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des abgetrennten Verfahrens. Die Berufung wird zugelass

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(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen;2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die...