(1) Die Durchführung umfasst die Ordnungsmaßnahmen und die Baumaßnahmen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind.

(2) Auf Grundstücken, die den in § 26 Nummer 2 bezeichneten Zwecken dienen, und auf den in § 26 Nummer 3 bezeichneten Grundstücken dürfen im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen nur mit Zustimmung des Bedarfsträgers durchgeführt werden. Der Bedarfsträger soll seine Zustimmung erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung seiner Aufgaben ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen besteht.

(3) Die Gemeinde kann die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen und die Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 auf Grund eines Vertrags ganz oder teilweise dem Eigentümer überlassen. Ist die zügige und zweckmäßige Durchführung der vertraglich übernommenen Maßnahmen nach Satz 1 durch einzelne Eigentümer nicht gewährleistet, hat die Gemeinde insoweit für die Durchführung der Maßnahmen zu sorgen oder sie selbst zu übernehmen.

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Baurecht: Baubeseitigungsanordnung an einen Erben

30.10.2017

Fiskalerben muss bauaufsichtliche Verfügung umsetzen – hier durch Abbruch eines einsturzgefährdeten Gebäudes – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen


(1) Auf den Ausgleichsbetrag sind anzurechnen 1. die durch die Sanierung entstandenen Vorteile oder Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die bereits in einem anderen Verfahren, insbesondere in einem Enteignungsverfahren berücksichtigt worden sind; fü

Baugesetzbuch - BBauG | § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich


(1) Im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind entsprechend anzuwenden 1. die §§ 137, 138 und 139 (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen; Auskunftspflicht; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger),2. § 142 Absatz 2 (Ersatz- und E

Baugesetzbuch - BBauG | § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde


(1) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen, eines geeigneten Beauftragten bedienen. Sie darf jedoch die Aufgabe, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, di
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 148 Baumaßnahmen


(1) Die Durchführung von Baumaßnahmen bleibt den Eigentümern überlassen, soweit die zügige und zweckmäßige Durchführung durch sie gewährleistet ist; der Gemeinde obliegt jedoch 1. für die Errichtung und Änderung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtun

Baugesetzbuch - BBauG | § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts


Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn 1. der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2015 - 15 B 13 2262

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beigeladene hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beigeladene darf die Vollstreckung dur

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2014 - AU 5 K 10.2044

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2018 - M 1 K 17.5951

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2017 - AN 3 K 16.00078

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 3 des Bescheides des Landratsamtes … vom 11. Dezember 2015 verpflichtet, der Klägerin die beantragte sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. 2. Der Beklagte und d

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 02. Apr. 2015 - 3 A 196/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Bete

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 A 169/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 10. Juni 2013 - 8 B 10483/13

bei uns veröffentlicht am 10.06.2013

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 2. April 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladene

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 02. Apr. 2013 - 3 K 659/12.NW

bei uns veröffentlicht am 02.04.2013

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eröffnet. Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die finanzielle Unterstützung der Be

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Dez. 2012 - 3 K 9/08

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrage

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Juni 2010 - 2 L 296/08

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Abschlusserklärung gemäß § 163 BauGB. Sie ist Eigentümerin der mit dem K-Warenhaus und einer Tiefgarage bebauten Grundstücke der Gemarkung H., Flur A, Flurstücke 47/1, 47/2, 48/0, 49/0, 33/0, 3

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. März 2010 - 4 BN 60/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2009 - 5 S 347/09

bei uns veröffentlicht am 19.10.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 06. November 2008 - 9 K 1660/07 - wird geändert. Der Nutzungsuntersagungsbescheid des Landratsamts Enzkreis vom 19.09.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidium

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 31. Juli 2006 - 6 K 1401/06

bei uns veröffentlicht am 31.07.2006

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe   1  D

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke H.-platz und M.-straße in G.. Diese Grundstücke liegen im Geltungsbereich der am 14.02.197

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Juni 2005 - 12 K 334/03

bei uns veröffentlicht am 01.06.2005

Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Leistung einer Gebäuderestwertentschädigung durch eine Gemeinde als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers anzusehen ist. 2 1. Der Kläger vermietet und verpachtet a

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Nov. 2004 - 16 K 5676/02

bei uns veröffentlicht am 10.11.2004

Tenor Der hier entschiedene Teil des Klageverfahrens wird von dem übrigen Klageverfahren abgetrennt. Die abgetrennte Klage wird abgewiesen Der Kläger trägt die Kosten des abgetrennten Verfahrens. Die Berufung wird zugelass

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Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn 1. der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist,2. das...
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