Baugesetzbuch - BBauG | § 140 Vorbereitung

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Baugesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst

1.
die vorbereitenden Untersuchungen,
2.
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
3.
die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
4.
die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
5.
die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
6.
die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
7.
einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.

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(1) Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Einheit (Gesamtmaßnahme) werden Finanzierungs- und Förderungsmittel (Städtebauförderungsmittel) eingesetzt. Für Maßnahmen im
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published on 23/02/2016 00:00

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte vom 21. Juni 2015 bis zum 10. Oktober 2015 verpflichtet war, der Klägerin die am ... März 2015 eingereichten Bauvorlagen zu genehmigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II.
published on 05/08/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu
published on 17/09/2018 00:00

Tenor I. Die am 6. April 2016 in der h... Zeitung öffentlich bekannt gemachte und am 23. Februar 2016 beschlossene „Satzung der Stadt m... über das besondere Vorkaufsrecht über einen Teilbereich der Stadt m... im Bereich,Am G..
published on 10/04/2019 00:00

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheides für das Bauvorhaben einer Nutzungsänderung von G
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