Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 50 Ausreisepflicht

(1) Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.

(2) Der Ausländer hat das Bundesgebiet unverzüglich oder, wenn ihm eine Ausreisefrist gesetzt ist, bis zum Ablauf der Frist zu verlassen.

(2a) (weggefallen)

(3) Durch die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Schengen-Staat genügt der Ausländer seiner Ausreisepflicht nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der ausreisepflichtige Ausländer aufzufordern, sich unverzüglich in das Hoheitsgebiet dieses Staates zu begeben.

(4) Ein ausreisepflichtiger Ausländer, der seine Wohnung wechseln oder den Bezirk der Ausländerbehörde für mehr als drei Tage verlassen will, hat dies der Ausländerbehörde vorher anzuzeigen.

(5) Der Pass oder Passersatz eines ausreisepflichtigen Ausländers soll bis zu dessen Ausreise in Verwahrung genommen werden.

(6) Ein Ausländer kann zum Zweck der Aufenthaltsbeendigung in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. Ein Ausländer, gegen den ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 besteht, kann zum Zweck der Einreiseverweigerung zur Zurückweisung und für den Fall des Antreffens im Bundesgebiet zur Festnahme ausgeschrieben werden. Für Ausländer, die gemäß § 15a verteilt worden sind, gilt § 66 des Asylgesetzes entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

6 Artikel zitieren .

Ausländerrecht: Antrag eines islamistischen Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft bleibt erfolglos

04.01.2018

Ein Ausländer, von dem nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht muss in Sicherungshaft bleiben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für internationales Recht Berlin
Allgemeines

Ausländerrecht: Verlegung des Aufenthaltsortes ohne Anzeige

19.01.2017

Der Haftungsgrund des nicht angezeigten Wechsels des Aufenthaltsortes erstreckt sich auch auf die Mitgliedsstaaten der EU sowie die Schengen-Staaten.

Aufenthaltsrecht: Zur Anordnung einer Vorbereitungshaft

19.09.2013

§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es an der für die Vollstreckung der Abschiebung erforderlichen Androhung fehlt.

Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung

21.10.2011

Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11

GmbH-Geschäftsführer: Nicht-EU-Ausländers als GmbH-Geschäftsführer

13.01.2010

muss jederzeit legal nach Deutschland einreisen können-OLG München vom 17.12.09-Az:31 Wx 142/09

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 58 Abschiebung


(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Si
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung


(1) Der Ausländer kann zur Aufenthaltsermittlung im Ausländerzentralregister und in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist und er 1. innerhalb einer Woche nicht in der Aufnahmeeinrichtung e
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer


(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidun

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

457 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2017 - V ZB 50/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 50/17 vom 20. Juli 2017 in der Rücküberstellungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:200717BVZB50.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2011 - V ZB 133/11

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 133/11 vom 15. September 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - V ZB 307/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 307/10 vom 29. September 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Ein der Ausländerbehörde nicht mitgeteilter Wechsel des Aufentha

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2009 - V ZB 148/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/09 vom 16. Dezember 2009 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bei Anordnung von Sicherungshaft gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2011 - V ZB 94/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/11 vom 7. November 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmi

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2019 - 2 StR 202/18

bei uns veröffentlicht am 04.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 202/18 vom 4. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. ECLI:DE:BGH:2019:040619B2STR202.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbu

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2011 - V ZB 299/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 299/10 vom 12. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - V ZB 36/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 36/11 vom 19. Mai 2011 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 a) Der Haftgrund gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG s

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2011 - V ZB 15/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/11 vom 19. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Die gesetzliche Vermutung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG kommt

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2011 - V ZB 16/11

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 16/11 vom 9. Juni 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth und

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - V ZB 57/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 57/17 vom 26. April 2018 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2018:260418BVZB57.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 92/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 92/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 § 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es al

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2011 - V ZB 16/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 16/11 vom 9. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth und

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2010 - V ZA 9/10

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 9/10 vom 25. März 2010 in der Abschiebehaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2017 - V ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/16 vom 16. Februar 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:160217BVZB10.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2010 - V ZB 193/09

bei uns veröffentlicht am 06.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. Mai 2010 V ZB 193/09 in der Abschiebehaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Mai 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch u

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2010 - V ZB 204/09

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 204/09 vom 10. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 417 Abs. 2 Satz 3, 26; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 a) Gerichtliche Entscheidungen, die eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 13/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 13/10 vom 17. Juni 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Rän

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2010 - V ZB 89/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/10 vom 8. Juli 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Ränts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2018 - 10 CS 18.1939

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 17. März 2017 - 1 XIV 46/17

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückweisung angeordnet. II. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 16.03.2017 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 25.04.2017. III. Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 12 K 15.5867

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.5867 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Eigenständiges Aufenthaltsrech

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - M 12 K 15.3600

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.3600 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. November 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Türkischer Staatsangehöriger;

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 20. Sept. 2018 - B 6 S 18.876

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Beteiligten streiten um eine Ausweisun

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 23. Juni 2016 - 3 XIV 69/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 27.12.2015 und endet spätestens am 15.07.2016. 3. Die sofortige Wirks

Sozialgericht Landshut Beschluss, 06. Mai 2019 - S 11 AY 38/19 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 16.04.2019 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Gegenstand des Eilverfahrens sind sog. Analogleistunge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2019 - M 24 S 19.914

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet s

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Dez. 2017 - Au 5 K 17.31546

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nrn. 4. bis 6. des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. März 2017 verpfl

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Okt. 2018 - Au 6 K 18.748

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2014 - 10 ZB 14.1475

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor I. Die Verfahren 10 ZB 14.1475 und 10 AS 14.1479 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Mai 2014 wird zugelassen, soweit da

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Dez. 2014 - W 7 K 13.1158

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Anordnung zur Vorlage eines Nachweises über die Vorsprache bei der Botschaft des Heimatlandes des Klägers und der Beantragung eines Heimreisedokuments in Ziffer 2a des Bescheides des Landratsamts W. vom 4. November 2013 w

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 27. Juni 2016 - 1 XIV 73/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird die mit Beschluss des AG Laufen vom 04.12.2015 angeordnete und mit Beschlüssen des AG Mühldorf vom 06.06.2016 und vom 13.06.2016 verlängerte Sicherungshaft erneut verlängert, § 62 AufenthG. 2. Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 10 S 18.3239

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die A

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2018 - M 10 K 17.1555

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 25 K 15.3065

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. März 2019 - Au 6 S 19.163

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Anträge auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Au 6 K 19.162) gegen Ziffer 2 und Ziffer 3 des angefochtenen Bescheids des Antragsgegners vom 7. Januar 2019 sowie auf vorläufige Erteilun

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Apr. 2019 - Au 6 E 19.389

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege einer

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2017 - Au 1 S 17.1386

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein kosovarischer Sta

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - Au 6 E 17.1557

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 28. Dez. 2015 - 1 XIV 188/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. II. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 27.12.2015 und endet spätestens am 24.06.2016. III. Die sofortige Wirksamkeit der Entschei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. Aug. 2018 - Au 6 E 18.1242

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt. IV. Der Antrag auf Prozesskos

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - M 24 K 15.5358

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. März 2019 - Au 6 E 19.300

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Apr. 2016 - M 12 K 15.3847

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2015 - M 24 K 14.2576

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 02. Aug. 2018 - B 6 S 18.695

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 4 des Bescheides vom 04.06.2018 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller drei Viertel und der

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 03. Mai 2018 - B 6 S 18.425

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, georgischer Staatsangeh

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 6 S 18.266

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller, ni

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 10. Jan. 2018 - B 6 S 17.970

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 09.12.2017 gegen den Bescheid des Beklagten vom 04.12.2017 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festg

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Jan. 2018 - B 6 S 17.968

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … im heutigen Serbien gebore

Referenzen

(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin...
(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die...
(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die...
(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die...
(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die...
(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die...
(1) Der Ausländer kann zur Aufenthaltsermittlung im Ausländerzentralregister und in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist und er 1. innerhalb einer Woche nicht in der Aufnahmeeinrichtung eintrifft, an...
(1) Der Ausländer kann zur Aufenthaltsermittlung im Ausländerzentralregister und in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist und er 1. innerhalb einer Woche nicht in der Aufnahmeeinrichtung eintrifft, an...