Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
- 1.
einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, - 2.
den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt, - 2a.
zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder - 3.
nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.
(2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.
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Strafrecht: Zur unerlaubten Einreise als Haftgrund
12.02.2015
§ 62 III 1 Nr. 1 AufenthG entspricht nicht den Anforderungen von Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung, wonach die objektiven Kriterien, die Fluchtgefahr begründen, gesetzlich festgelegt sein müssen.
Aufenthaltsrecht: Zur Anordnung einer Vorbereitungshaft
19.09.2013
§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es an der für die Vollstreckung der Abschiebung erforderlichen Androhung fehlt.
Referenzen - Gesetze |
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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 95 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet a
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 6 Visum
(1) Einem Ausländer können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 folgende Visa erteilt werden: 1. ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 71 Zuständigkeit
(1) Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann be
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln
(1) Daten, die im Visumverfahren von der deutschen Auslandsvertretung oder von der für die Entgegennahme des Visumantrags zuständigen Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates zur visumantragstellenden Person, zum Einlader und zu Personen, di
zitiert 3 andere §§ aus dem .
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im B
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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZB 159/17
bei uns veröffentlicht am 10.01.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 159/17 vom 10. Januar 2019 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; AsylG § 55 Abs. 1, § 71 Abs. 1 Ein Asylfolgeantrag unterbricht di
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - V ZB 216/17
bei uns veröffentlicht am 07.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 216/17 vom 7. Februar 2019 in der Rücküberstellungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 62 Abs. 1 An einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der H
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - V ZB 18/14
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/14 vom 14. Januar 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:140116BVZB18.14.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richte
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - V ZA 15/11
bei uns veröffentlicht am 29.09.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 15/11 vom 29. September 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2009 - V ZB 148/09
bei uns veröffentlicht am 16.12.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/09 vom 16. Dezember 2009 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bei Anordnung von Sicherungshaft gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Au
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2010 - V ZB 210/10
bei uns veröffentlicht am 28.10.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 210/10 vom 28. Oktober 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 23 Abs. 1 Satz 4, § 417 Abs. 1 Ein nicht unterschriebener verfahrensleitender Antrag (hier:
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18
bei uns veröffentlicht am 23.07.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 433/18 vom 23. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:230719U1STR433.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - V ZB 36/16
bei uns veröffentlicht am 02.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 36/16 vom 2. Juni 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:020616BVZB36.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - V ZB 26/16
bei uns veröffentlicht am 02.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 26/16 vom 2. Juni 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:020616BVZB26.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 224/12
bei uns veröffentlicht am 12.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 224/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. SchmidtRäntsch ,
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 92/12
bei uns veröffentlicht am 12.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 92/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 § 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es al
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - V ZB 61/18
bei uns veröffentlicht am 13.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 61/18 vom 13. September 2018 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2018:130918BVZB61.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die R
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - V ZB 80/17
bei uns veröffentlicht am 20.12.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 80/17 vom 20. Dezember 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-IIIVerordnung ), Art. 28 Ab
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2010 - V ZA 9/10
bei uns veröffentlicht am 25.03.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 9/10 vom 25. März 2010 in der Abschiebehaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 3/10
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 3/10 vom 17. Juni 2010 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 37 Abs. 2, 68 Abs. 3 Satz 2, 420 Abs. 1 a) Das Beschwerdegericht darf von der erneuten Anhörung d
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 127/10
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 127/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmid
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 9/10
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 9/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 420, 68 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 a) Die persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 Ab
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2010 - V ZB 119/10
bei uns veröffentlicht am 18.08.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 119/10 vom 18. August 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch ,
Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 17. März 2017 - 1 XIV 46/17
bei uns veröffentlicht am 17.03.2017
Tenor
I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückweisung angeordnet.
II. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 16.03.2017
und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 25.04.2017.
III. Die
Landgericht Traunstein Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 T 3387/16
bei uns veröffentlicht am 25.01.2017
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 12.09.2016 angeordneten und bis 28.09.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerde
Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 23. Juni 2016 - 3 XIV 69/16 (B)
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG.
2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 27.12.2015 und endet spätestens am 15.07.2016.
3. Die sofortige Wirks
Landgericht Traunstein Beschluss, 06. Juli 2016 - 4 T 2269/16
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 24.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 23.06.2016 wird zurückgewiesen.
2. Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe gewährt und
Landgericht Traunstein Beschluss, 18. Juli 2016 - 4 T 2163/16, 4 T 2295/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 15.06.2016 angeordneten und bis 27.06.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen (Az.: 4 T 2163/16).
2.
Landgericht Traunstein Beschluss, 18. Juli 2016 - 4 T 2293/16
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 13.06.2016 angeordneten und bis 27.06.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen (Az.: 4 T 2112/16).
2.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 10 S 18.3239
bei uns veröffentlicht am 27.09.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die A
Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Apr. 2019 - M 16 E 19.31108
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Antragsgegnerin wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung seines Asylverfahrens zu gestatten.
II. Die Antragsgegn
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Jan. 2018 - B 6 S 17.968
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am … im heutigen Serbien gebore
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. Juli 2018 - B 6 K 17.969
bei uns veröffentlicht am 05.07.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Aug. 2018 - B 6 K 16.578
bei uns veröffentlicht am 08.08.2018
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch den Beklag
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 19. Nov. 2014 - W 7 K 14.307
bei uns veröffentlicht am 19.11.2014
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt.
Gründe
I.
1.
Der Kläger begehrt die Aufhebung seiner Ausweisung.
Er ist indischer Staatsangehöriger und reist
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 10 ZB 18.1626
bei uns veröffentlicht am 28.02.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Aug. 2018 - M 12 K 18.3
bei uns veröffentlicht am 02.08.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Landgericht Landshut Beschluss, 06. Juli 2015 - 62 T 755/15
bei uns veröffentlicht am 06.07.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 15.03.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt. Ihm
Landgericht Traunstein Beschluss, 11. Nov. 2015 - 4 T 3843/15
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 29.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 26.10.2015 in Ziffer II. dahingehend abgeändert, dass die Haft spätestens am 27.11.2015 endet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewies
Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 26. Okt. 2015 - 8 XIV 133/15
bei uns veröffentlicht am 26.10.2015
Tenor
I.
Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückschiebung angeordnet.
II.
Die Haft beginnt - mit der Festnahme am 25.10.2015 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 06.12.2015.
III
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - M 9 E 17.320
bei uns veröffentlicht am 08.02.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein am
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Juni 2015 - AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310
bei uns veröffentlicht am 09.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310
Beschluss
vom 9. Juni 2015
5. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0600
Hauptpunkte:
Ehegattennachzug, Getrenntleben, Anspruch auf Aufen
Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - M 25 S 19.383
bei uns veröffentlicht am 28.02.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein pakistan
Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 25. Feb. 2015 - 18 T 1319/15
bei uns veröffentlicht am 25.02.2015
Tenor
1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 20.02.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdever
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2016 - AN 5 K 15.00311
bei uns veröffentlicht am 28.01.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 5 K 15.00311
Im Namen des Volkes
Urteil
28. Januar 2016
der 5. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0600
Hauptpunkte: Ehegattennachzug; Getrenntleben; Anspruch auf Aufe
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Jan. 2019 - Au 6 S 19.30006
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 17. Dezember 2018 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird angeordnet.
II. Die Antragsgegn
Landgericht Traunstein Beschluss, 16. Feb. 2017 - 4 T 4506/15
bei uns veröffentlicht am 16.02.2017
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 03.12.2015 angeordneten und bis 04.01.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag auf Gewährung von
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2014 - 19 CS 14.968
bei uns veröffentlicht am 06.08.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 10. Mai 2017 - B 4 K 15.853
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen elektronischen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) auszustellen, auf dem seine deutsche Namensführung in der gleichen Schriftgröße wie sein ägyptischer Name aufgebracht is
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juni 2017 - M 24 E 17.2217
bei uns veröffentlicht am 06.06.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein syrisch
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2017 - 10 CE 17.1235
bei uns veröffentlicht am 03.08.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Aug. 2016 - B 4 E 16.467
bei uns veröffentlicht am 23.08.2016
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragste
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2018 - M 12 K 18.1107
bei uns veröffentlicht am 08.05.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 06. Mai 2014 - 7 E 14.407
bei uns veröffentlicht am 06.05.2014
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den mündlichen Bescheid vom 20. März 2014 wird angeordnet.
II.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert w
Landgericht Traunstein Beschluss, 20. Apr. 2016 - 4 T 1107/16
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tenor
1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 26.03.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 24.03.2016 wird verworfen.
2. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn
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