Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum

(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er

1.
einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,
2.
den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt,
2a.
zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3.
nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.

(2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.

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Strafrecht: Zur unerlaubten Einreise als Haftgrund

12.02.2015

§ 62 III 1 Nr. 1 AufenthG entspricht nicht den Anforderungen von Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung, wonach die objektiven Kriterien, die Fluchtgefahr begründen, gesetzlich festgelegt sein müssen.
Untersuchungshaft

Aufenthaltsrecht: Zur Anordnung einer Vorbereitungshaft

19.09.2013

§ 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es an der für die Vollstreckung der Abschiebung erforderlichen Androhung fehlt.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 95 Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet a

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 6 Visum


(1) Einem Ausländer können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 folgende Visa erteilt werden: 1. ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 71 Zuständigkeit


(1) Für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann be

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln


(1) Daten, die im Visumverfahren von der deutschen Auslandsvertretung oder von der für die Entgegennahme des Visumantrags zuständigen Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates zur visumantragstellenden Person, zum Einlader und zu Personen, di
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels


(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 3 Passpflicht


(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im B

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZB 159/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 159/17 vom 10. Januar 2019 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; AsylG § 55 Abs. 1, § 71 Abs. 1 Ein Asylfolgeantrag unterbricht di

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - V ZB 216/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 216/17 vom 7. Februar 2019 in der Rücküberstellungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 62 Abs. 1 An einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der H

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - V ZB 18/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/14 vom 14. Januar 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:140116BVZB18.14.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richte

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2011 - V ZA 15/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 15/11 vom 29. September 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2009 - V ZB 148/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/09 vom 16. Dezember 2009 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bei Anordnung von Sicherungshaft gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2010 - V ZB 210/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 210/10 vom 28. Oktober 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 23 Abs. 1 Satz 4, § 417 Abs. 1 Ein nicht unterschriebener verfahrensleitender Antrag (hier:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 433/18 vom 23. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:230719U1STR433.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - V ZB 36/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 36/16 vom 2. Juni 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:020616BVZB36.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - V ZB 26/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 26/16 vom 2. Juni 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:020616BVZB26.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juni 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 224/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 224/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. SchmidtRäntsch ,

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 92/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 92/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 2 § 62 Abs. 2 AufenthG lässt die Anordnung von Vorbereitungshaft nicht zu, wenn es al

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - V ZB 61/18

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 61/18 vom 13. September 2018 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2018:130918BVZB61.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. September 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die R

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - V ZB 80/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 80/17 vom 20. Dezember 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-IIIVerordnung ), Art. 28 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. März 2010 - V ZA 9/10

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 9/10 vom 25. März 2010 in der Abschiebehaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 3/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 3/10 vom 17. Juni 2010 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 37 Abs. 2, 68 Abs. 3 Satz 2, 420 Abs. 1 a) Das Beschwerdegericht darf von der erneuten Anhörung d

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 127/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 127/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmid

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - V ZB 9/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 9/10 vom 17. Juni 2010 in der Freiheitsentziehungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 420, 68 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 a) Die persönliche Anhörung des Betroffenen nach § 420 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2010 - V ZB 119/10

bei uns veröffentlicht am 18.08.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 119/10 vom 18. August 2010 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch ,

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 17. März 2017 - 1 XIV 46/17

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückweisung angeordnet. II. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 16.03.2017 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 25.04.2017. III. Die

Landgericht Traunstein Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 T 3387/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 12.09.2016 angeordneten und bis 28.09.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerde

Amtsgericht Mühldorf am Inn Beschluss, 23. Juni 2016 - 3 XIV 69/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor 1. Gegen d. Betroff. wird Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet, §§ 57 Abs. 1, Abs. 3, 62 AufenthG. 2. Die Haft beginnt mit der Festnahme am 27.12.2015 und endet spätestens am 15.07.2016. 3. Die sofortige Wirks

Landgericht Traunstein Beschluss, 06. Juli 2016 - 4 T 2269/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 24.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 23.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe gewährt und

Landgericht Traunstein Beschluss, 18. Juli 2016 - 4 T 2163/16, 4 T 2295/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 15.06.2016 angeordneten und bis 27.06.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen (Az.: 4 T 2163/16). 2.

Landgericht Traunstein Beschluss, 18. Juli 2016 - 4 T 2293/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 13.06.2016 angeordneten und bis 27.06.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen (Az.: 4 T 2112/16). 2.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 10 S 18.3239

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Apr. 2019 - M 16 E 19.31108

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung seines Asylverfahrens zu gestatten. II. Die Antragsgegn

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Jan. 2018 - B 6 S 17.968

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … im heutigen Serbien gebore

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 05. Juli 2018 - B 6 K 17.969

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … im heutigen Serbien geborene Kläger

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Aug. 2018 - B 6 K 16.578

bei uns veröffentlicht am 08.08.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch den Beklag

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 19. Nov. 2014 - W 7 K 14.307

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. 1. Der Kläger begehrt die Aufhebung seiner Ausweisung. Er ist indischer Staatsangehöriger und reist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 10 ZB 18.1626

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Aug. 2018 - M 12 K 18.3

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Landgericht Landshut Beschluss, 06. Juli 2015 - 62 T 755/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 15.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt. Ihm

Landgericht Traunstein Beschluss, 11. Nov. 2015 - 4 T 3843/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 29.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 26.10.2015 in Ziffer II. dahingehend abgeändert, dass die Haft spätestens am 27.11.2015 endet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewies

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 26. Okt. 2015 - 8 XIV 133/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Gegen den Betroffenen wird Haft zur Sicherung der Zurückschiebung angeordnet. II. Die Haft beginnt - mit der Festnahme am 25.10.2015 und endet spätestens nach Ablauf von 6 Wochen, spätestens am 06.12.2015. III

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - M 9 E 17.320

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein am

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Juni 2015 - AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310 Beschluss vom 9. Juni 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Ehegattennachzug, Getrenntleben, Anspruch auf Aufen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - M 25 S 19.383

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein pakistan

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 25. Feb. 2015 - 18 T 1319/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 20.02.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen. 3. Der Geschäftswert für das Beschwerdever

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2016 - AN 5 K 15.00311

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00311 Im Namen des Volkes Urteil 28. Januar 2016 der 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Ehegattennachzug; Getrenntleben; Anspruch auf Aufe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Jan. 2019 - Au 6 S 19.30006

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 17. Dezember 2018 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird angeordnet. II. Die Antragsgegn

Landgericht Traunstein Beschluss, 16. Feb. 2017 - 4 T 4506/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 03.12.2015 angeordneten und bis 04.01.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Gewährung von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2014 - 19 CS 14.968

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 10. Mai 2017 - B 4 K 15.853

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen elektronischen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) auszustellen, auf dem seine deutsche Namensführung in der gleichen Schriftgröße wie sein ägyptischer Name aufgebracht is

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juni 2017 - M 24 E 17.2217

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein syrisch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2017 - 10 CE 17.1235

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 23. Aug. 2016 - B 4 E 16.467

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragste

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2018 - M 12 K 18.1107

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 06. Mai 2014 - 7 E 14.407

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den mündlichen Bescheid vom 20. März 2014 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert w

Landgericht Traunstein Beschluss, 20. Apr. 2016 - 4 T 1107/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 26.03.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 24.03.2016 wird verworfen. 2. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn

Referenzen

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