Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 1 Grundsatz
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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Inhaltsverzeichnis
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß
- 1.
die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, - 2.
gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, - 3.
die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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Arbeitsrecht: Organisatorische und disziplinarische Einordnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14/04/2010 08:49
Der Arbeitgeber ist gem. § 8 II ASiG verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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published on 26/01/2016 00:00
Gründe
1
Die Anträge der Antragsteller haben keinen Erfolg.
2
Die Antragsteller begehren jeweils im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin bei der Antragsgegnerin im 1. Fachsemester zum Winter
published on 20/11/2014 00:00
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
published on 13/11/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 101/14 Verkündet am: 13. November 2014 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 627 A
published on 31/01/2014 00:00
Gründe
1
Soweit im Verfahren 3 M 124/13 die Antragsgegnerin ihre Beschwerde zurückgenommen hat, wird das Beschwerdeverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.
2
Im Übrigen haben die zulässigen Beschwerden der Antragsteller nur in de
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