(1) Das Urteilsverfahren findet in den in § 2 Abs. 1 bis 4 bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung.

(2) Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Vorschriften über den frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung und das schriftliche Vorverfahren (§§ 275 bis 277 der Zivilprozeßordnung), über das vereinfachte Verfahren (§ 495a der Zivilprozeßordnung), über den Urkunden- und Wechselprozeß (§§ 592 bis 605a der Zivilprozeßordnung), über die Musterfeststellungsklage (§§ 606 bis 613 der Zivilprozessordnung), über die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) und über die Verlegung von Terminen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August (§ 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung) finden keine Anwendung. § 127 Abs. 2 der Zivilprozessordnung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die sofortige Beschwerde bei Bestandsschutzstreitigkeiten unabhängig von dem Streitwert zulässig ist.

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Arbeitsrecht: Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

28.06.2018

Bei einer außerdienstlichen Straftat ist nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Schadensersatz wegen unterlassener Wiedereingliederungsmaßnahme

02.05.2018

Durch die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme durch den Arbeitgeber kann sich dieser gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss Ablehnung der Arbeitszeitverringerung umfassend begründen

06.03.2018

Zur Ablehnung eines Antrags zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit genügt nicht die Behauptung, es bestünde keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Wirksam abgemahnt wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit

11.01.2018

Wer während seiner Arbeitszeit auf dem Dienstcomputer ein Fußballspiel schaut, kann abgemahnt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung

22.12.2017

Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt wegen Schlechtleistung kommt es auf den Vergleich der Arbeitsleistung mit anderen Arbeitnehmern an – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: keine Überwachung von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt

16.10.2017

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Betriebliche Übung: Keine Marzipantorte zu Weihnachten für Betriebsrentner

28.02.2017

Die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Nahrungsmittelherstellers, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 EUR verlangten, blieben ohne Erfolg.

Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente darf nicht befristet gekürzt werden

01.12.2016

Werden im Rahmen eines Sanierungskonzepts die Betriebsrenten eines Unternehmens befristet für vier Jahre um 15 Prozent gekürzt, ist dies unwirksam.

Arbeitsrecht: Dauerstreit Kopftuch: Abgelehnte Bewerberin wird nicht entschädigt

09.09.2016

Wird in einem Landesgesetz das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke in öffentlichen Schulen untersagt, verstößt dies nicht gegen § 7 AGG bzw. die Religionsfreiheit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheit
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 127 Entscheidungen


(1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig, so ist das Gericht dieses Rechtszuges zuständig.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 606 Musterfeststellungsklage


(1) Mit der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2

Referenzen - Urteile |

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795 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Arbeitsgericht Eberswalde Urteil, 15. Sept. 2011 - 4 Ca 1139/09

bei uns veröffentlicht am 02.04.2023

IM NAMEN DES VOLKES ARBEITSGERICHT EBERSWALDE   Urteil vom 15.09.2011 Az.: 4 Ca 1139/09   In Sachen   Rechtsanwalt A - Kläger -   Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwaltskanzlei Streifler, Oranienburger Straße 69, 1

Arbeitsgericht Münster Urteil, 27. Apr. 2018 - 2 Ca 561/17

bei uns veröffentlicht am 18.08.2021

Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das

Arbeitsgericht Münster Urteil, 13. Okt. 2016 - 2 Ga 14/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2021

Gegen eine schikanöse Versetzung in ein kleineres Büro können sich Arbeitnehmer:innen mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren.

Arbeitsgericht Berlin Urteil, 25. Juni 2015 - 13 Ca 1661/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2021

Die Parteien streiten um die Zahlung von Arbeitsentgeld. 

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 66/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 66/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17a Abs. 4; ZPO §§ 60, 568 Satz 2 Nr. 2 a) Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 69/01 vom 26. Juli 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 17a Abs. 2 a) Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit un

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 24. Jan. 2019 - 1 SHa 22/18

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht München bestimmt. Gründe I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Beklagten zu 1 und darüber,

Landesarbeitsgericht München Urteil, 30. Jan. 2019 - 4 Sa 336/18

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2018 - 32 Ca 1421/17 - in seinen Ziffern I. und II. unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. 2. Es wird festgestellt

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 25. Mai 2016 - 10 Ga 9/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Der Antrag auf dinglichen Arrest wird abgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des vorliegenden Arrestverfahrens. 3. Der Streitwert beträgt 82.133,- €. Tatbestand Die Partei

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 Ca 38/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 62.500.000,-- € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um Ersta

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 04. Feb. 2015 - 4 Ca 699/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.10.2014 nicht fristlos beendet worden ist, sondern bis 30.11.2014 fortbestanden hat. Im Übrigen wird die

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Jan. 2015 - 20 Ca 11705/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 17.500,- festgesetzt. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 13. Jan. 2015 - 16 Ca 2864/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf € 20.000,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien st

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 18. Nov. 2014 - 10 Ca 323/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, 1.743,48 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.12.2013 an den Kläger zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstr

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Nov. 2016 - 12 Ca 6016/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Tagesfrau im C… N…, im vertraglich vereinbarten Umfang von 25 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche, bei 5 Stunden arbeitstäglich, weiter zu beschäftigen, hilfsw

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. Aug. 2016 - 11 TaBV 51/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss des Arbeitsgerichts München vom 21.04.2016, Az.: 6 BV 30/16, aufgehoben. 2. Die Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an die Beteiligte zu 1) € 1.285,80 bru

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 07. Apr. 2017 - 6 Ta 20/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 19.12.2016, Az.: 2 Ca 1659/16, wird zurückgewiesen. Gründe I. Die nach ihrer Erklärung über ihre persönlichen u

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Sept. 2018 - M 5 E 18.1131

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Die Streitsache wird an das zuständige Arbeitsgericht … verwiesen. Gründe I. Die Antragsteller begehrt im Rahmen des einstweiligen Rechtsch

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 1 SHa 1/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht München bestimmt. Gründe I. Der Kläger verfolgt aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber den Beklagten die Zahlung einer Berufsunfähi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2014 - 17 P 13.91

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller, der Personalrat des Klinikums der Universität München, betreibt den Ausschluss der Beteiligten zu 1 aus dem Personalrat. Die Beteiligte

Arbeitsgericht Nürnberg Schlussurteil, 09. Feb. 2017 - 11 Ca 340/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 9.996,56 € festgesetzt. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 4. Die Berufung wird gesondert zugelassen. Tatbe

Arbeitsgericht München Endurteil, 04. Jan. 2019 - 36 Ca 11585/17

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf EURO 50.163,27 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsve

Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Mai 2016 - 20 Ca 13429/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf € 16.710,84 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht kraft Gesetzes stattha

Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Dez. 2015 - 36 Ca 4986/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.673,00 brutto abzüglich € 11.400,00 netto zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Täti

Arbeitsgericht München Endurteil, 25. Juni 2019 - 16 Ca 13174/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat September 2018 weitere ... brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01.10.2018 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläg

Arbeitsgericht Passau Endurteil, 24. März 2016 - 1 Ca 323/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger die Zeit, für die er von der Beklagten zur Ausübung des Ehrenamts als Kreisrat des Landkreises F.-G. bezahlt oder unbezahlt freizustellen ist und die in seine Kernarbeitszeit fällt, nicht nachz

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - 10 Ta 51/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts München vom 08.12.2014 - 2 Ca 12943/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 11. Aug. 2015 - 3 Ca 1298/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 12.000,00 Euro festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 16. Jan. 2017 - 2 MV 13/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, vor der In-Kraft-Setzung eines Dienstplans in den Bereichen Wohngruppe, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gärtnerei, Haustechnik, Pforte sowie in den Lebensmittelmärkten ABC Märkte B und C, "Kohlra

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 13. Juni 2017 - 7 TaBV 80/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten strei

Arbeitsgericht München Endurteil, 05. Aug. 2015 - 9 Ca 14247/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) € 1.396,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 558,60 seit 16.9.2014, aus € 558,60 seit 16.10.2015 sowie aus 279,30 €

Arbeitsgericht München Endurteil, 13. März 2015 - 33 Ca 14749/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, mit Wirkung zum 01.07.2013 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag dem Abschluss einer Versorgungszusage mit der Klagepartei gemäß dem als Anlage K1 beiliegenden Muster - individualisiert auf die K

Arbeitsgericht Passau Endurteil, 21. Okt. 2015 - 5 Ca 939/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.838,80 Euro festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2015 - 17 P 15.1316

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 2. Juni 2015 aufgehoben. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Aussetzung des

Arbeitsgericht München Endurteil, 08. Mai 2015 - 9 Ca 7658/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor 1. Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klagepartei € 4.050,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1.4.2014 zu bezahlen. 2. Die beklagte Partei hat die Koste

Arbeitsgericht München Endurteil, 15. Apr. 2015 - 35 Ca 11866/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 10. Juli 2013 zum Ablauf des 30. September 2014 beendet ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Sept. 2018 - 15 Ca 4827/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 29.067,12 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Juni 2018 - 31 Ca 1313/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 8.574,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagt

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 30. Nov. 2016 - 2 Ca 2426/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 10.610,90 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Die Zul

Arbeitsgericht Regensburg Endurteil, 24. Sept. 2015 - 8 Ca 997/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.635,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten zul

Arbeitsgericht München Endurteil, 21. Apr. 2015 - 3 Ca 14163/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 86.500,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um eine Befristung, ei

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 03. Juni 2015 - 1 Ca 1775/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 11.811,63 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirks

Arbeitsgericht München Endurteil, 04. März 2015 - 37 Ca 14809/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EURO 18.999,42. Tatbestand Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber,

Arbeitsgericht München Endurteil, 19. Juni 2015 - 41 Ca 2619/14

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 28.600,00 Euro. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Endurteil, 28. Apr. 2015 - 3 Ca 14162/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 51.000,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um eine Befristung sow

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 167/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 45.360,77 €. IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 15. Sept. 2017 - 1 Ca 168/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.078,89 €. IV. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern Urteil, 12. Apr. 2016 - 2 MV 12/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die Wahl der Mitarbeitervertretung vom 05.06.2014 wird für ungültig erklärt. 2. Die Beigeladene zu 1 trägt die notwendigen Auslagen der Klägerinnen und des Beigeladenen zu 2. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - 7 Sa 1000/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 25.11.2014 - 7 Ca 3434/13 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part

Arbeitsgericht München Endurteil, 10. Juli 2015 - 39 Ca 14846/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 21.187,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über den Anspruch de

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(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2. bürgerliche...
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(1) Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ergehen ohne mündliche Verhandlung. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges; ist das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig, so ist das Gericht dieses Rechtszuges zuständig. Soweit die...
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