Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen

(1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mindestens die in dem Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren sowie einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien die ihr nach § 5 Nr. 3 zustehenden Beiträge zu leisten. Satz 1 gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a besteht.

(2) Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Tarifvertrag nach § 3 Satz 1 Nummer 1, soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält, sowie einen Tarifvertrag, der durch Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a auf nicht an ihn gebundene Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erstreckt wird, auch dann einzuhalten, wenn er nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes an einen anderen Tarifvertrag gebunden ist.

(3) Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin vom Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1, soweit er Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 2 bis 4 enthält, oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, hat der Verleiher zumindest die in diesem Tarifvertrag oder in dieser Rechtsverordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren sowie die der gemeinsamen Einrichtung nach diesem Tarifvertrag zustehenden Beiträge zu leisten; dies gilt auch dann, wenn der Betrieb des Entleihers nicht in den fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages oder dieser Rechtsverordnung fällt.

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Vertragsrecht: Kein Anspruch des Auftraggebers auf Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge

30.10.2014

Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 14 AEntG. Eine vertragliche Nebenpflicht zur Vorlage derartiger Unterlagen kann sich nur ausnahmsweise aus Treu und Glauben ergeben.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 14 Haftung des Auftraggebers


Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftr

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 23 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 eine Arbeitsbedingung, deren Einhaltung nach § 16 von den Behörden der Zollverwaltung geprüft wird, nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder einen Be

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 16 Zuständigkeit


Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 8, soweit sie sich auf die Gewährung von Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 beziehen, sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 13 Rechtsfolgen


Die Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 7a gehen den Regelungen einer Rechtsverordnung nach § 11 vor, soweit sich die Geltungsbereiche der Rechtsverordnungen überschneiden. Unbeschadet des Satzes 1 steht eine Rechtsverordnung nach § 11 für die A
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 3 Tarifgebundenheit


(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. (2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, der

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 5 Allgemeinverbindlichkeit


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag de
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1


(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 und 6 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 5 Arbeitsbedingungen


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Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2


(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 2 und § 5 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvert

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen


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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2019 - 2 Sa 402/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird für den

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV

Finanzgericht Hamburg Urteil, 10. Mai 2017 - 4 K 73/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Umfang der Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. 2 Der Kläger zu 1. ist Landwirt und beschäftigt in seinem Betrieb ... Festangestellte in Voll- und Teilzeit, geringfügi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juli 2015 - 10 AZR 548/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Juni 2015 - 10 AZR 257/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 335/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014 - 3 Sa 1412/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. November 2013 - 2 Sa 667/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juni 2014 - 16 Sa 20/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 10 AZR 55/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 - 18 Sa 366/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. August 2012 - 4 TaBV 958/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Apr. 2014 - 4 AZR 802/11

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2011 - 25 Sa 131/11, 25 Sa 151/11 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 24. Jan. 2014 - 10 U 7/13

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Januar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.6

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Aug. 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12 - E 2501 Hauptzollamt Krefeld

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Die weitere Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 19. März 2013 – 30 Qs 73/12 – wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. 1IV-1 Ws 13/13 OWiEV 1275/12 – E 2501Hauptzollamt Krefeld2OBERLAND

Bundesarbeitsgericht Versäumnisurteil, 17. Apr. 2013 - 10 AZR 185/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 - 18 Sa 928/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. März 2013 - 5 AZR 954/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Feb. 2012 - 10 AZR 711/10

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. August 2010 - 12/18 Sa 1479/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 166/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 26.04.2010, Az.: 1 Ca 369/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 188/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.05.2010, Az.: 8 Ca 368/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

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