Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 und 6 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung finden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint, um die in § 1 genannten Gesetzesziele zu erreichen. Satz 1 gilt nicht für tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nummer 1a.

(2) Kommen in einer Branche mehrere Tarifverträge mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich zur Anwendung, hat der Verordnungsgeber bei seiner Entscheidung nach Absatz 1 im Rahmen einer Gesamtabwägung ergänzend zu den in § 1 genannten Gesetzeszielen die Repräsentativität der jeweiligen Tarifverträge zu berücksichtigen. Bei der Feststellung der Repräsentativität ist vorrangig abzustellen auf

1.
die Zahl der von den jeweils tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2.
die Zahl der jeweils unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Mitglieder der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag geschlossen hat.

(3) Liegen für mehrere Tarifverträge Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung vor, hat der Verordnungsgeber mit besonderer Sorgfalt die von einer Auswahlentscheidung betroffenen Güter von Verfassungsrang abzuwägen und die widerstreitenden Grundrechtsinteressen zu einem schonenden Ausgleich zu bringen.

(4) Vor Erlass der Rechtsverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrages sowie in den Fällen des Absatzes 2 den Parteien anderer Tarifverträge und paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im Geltungsbereich der Rechtsverordnung festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs der Rechtsverordnung.

(5) Wird in einer Branche nach § 4 Absatz 1 erstmals ein Antrag nach Absatz 1 gestellt, wird nach Ablauf der Frist nach Absatz 4 der Ausschuss nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Tarifvertragsgesetzes (Tarifausschuss) befasst. Stimmen mindestens vier Ausschussmitglieder für den Antrag oder gibt der Tarifausschuss innerhalb von zwei Monaten keine Stellungnahme ab, kann eine Rechtsverordnung nach Absatz 1 erlassen werden. Stimmen zwei oder drei Ausschussmitglieder für den Antrag, kann eine Rechtsverordnung nur von der Bundesregierung erlassen werden. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Tarifverträge nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 8.

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 5 Allgemeinverbindlichkeit


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag de

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 128 Auftragsausführung


(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelunge

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheit

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 185 Vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen


(1) Träger haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach diesem Buch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Mindestentgelt zu zahlen, das durch e
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen


(1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2


(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 2 und § 5 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvert

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 9 Verzicht, Verwirkung


Ein Verzicht auf den aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a entstandenen Anspruch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf Mindestentgeltsätze nach § 5 Satz 1 Nummer 1 ist nur durch gerichtlichen Vergleich zulässig; im Übrigen ist ein V

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen


Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigte
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 5 Allgemeinverbindlichkeit


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag de
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 1 Zielsetzung


Ziele des Gesetzes sind die Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Gewährleistung fairer und funktioni

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 5 Arbeitsbedingungen


Gegenstand eines Tarifvertrages nach § 3 können sein1.Mindestentgeltsätze, die nach Art der Tätigkeit, Qualifikation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Regionen differieren können, einschließlich der Überstundensätze, wobei die Differenzierun

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 6 Besondere Regelungen


(1) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen gemäß § 101 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. (2)

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 4 Branchen


(1) § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt für Tarifverträge 1. des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), i

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Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV

Finanzgericht Hamburg Urteil, 10. Mai 2017 - 4 K 73/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Umfang der Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. 2 Der Kläger zu 1. ist Landwirt und beschäftigt in seinem Betrieb ... Festangestellte in Voll- und Teilzeit, geringfügi

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Apr. 2017 - 10 AZB 29/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2017 - 9 Sa 1171/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Apr. 2017 - 10 AZB 28/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 193/16

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Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2016 - 3 Sa 526/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 666/15

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Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Anerkenntnisurteil und Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2015 - 8 Sa 154/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 425/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 712/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 625/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 612/15 -, unter Zurückweisung der Revision im Übrigen, teilweise aufgeho

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 424/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 711/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 323/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 13. April 2016 - 8 Sa 657/15 -, unter Zurückweisung der Revision im Übrigen, teilweise aufgeh

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 192/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2016 - 3 Sa 525/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 AZB 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2016 - 10 Ta 109/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - 4 AZR 698/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 95/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Berufung des Klägers gegen das

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - 4 AZR 697/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 94/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Berufung des Klägers gegen das

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 ABR 48/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 2., 8., 9., 11., 12., 13., 15., 16. und 17. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. August 2015 - 6 BVL

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 ABR 33/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1. und 2., 9. bis 14., 19. und 21. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14,

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Aug. 2016 - 5 AZR 703/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor I. Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. September 2015 - 6 Sa 1328/14 - teilw

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 335/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014 - 3 Sa 1412/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. November 2013 - 2 Sa 667/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juni 2014 - 16 Sa 20/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 AZR 108/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. September 2013 - 7 Sa 374/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 800/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 671/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 804/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 300/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 799/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 299/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 797/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 666/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 802/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 667/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - 4 AZR 798/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 669/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - 10 AZB 109/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - 10 AZB 110/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Oktober 2014 - 10 Sa 675/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Dez. 2014 - 5 Ta 378/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I.              Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16. September 2014 – 5 Ca 2824/13 – aufgehoben. II.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe: 2Di

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 17. Dez. 2014 - 5 Ta 404/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I.              Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 4. September 2014 – 5 Ca 1568/14 – aufgehoben. II.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 959/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 230/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Sept. 2014 - 10 AZR 958/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 2013 - 18 Sa 229/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Aug. 2014 - 10 AZN 573/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2014 - 4 Sa 1700/12 - wird zurückge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Apr. 2014 - 4 AZR 802/11

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2011 - 25 Sa 131/11, 25 Sa 151/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2013 - 4 AZR 99/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 23. November 2011 - 2(1) Sa 79/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht EuGH-Vorlage, 18. Apr. 2012 - 4 AZR 168/10 (A)

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Apr. 2012 - 10 AZR 200/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2010 - 10 Sa 109/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Okt. 2011 - 5 AZR 359/10

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Januar 2010 - 7 Sa 851/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - 5 AZR 490/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 4 Sa 1481/09 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2011 - 4 AZR 467/09

bei uns veröffentlicht am 20.04.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2009 - 18 Sa 2240/08 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 199/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 573/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 151/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.05.2010, Az.: 3 Ca 566/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 150/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.04.2010, Az.: 3 Ca 387/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 185/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.05.2010, Az.: 3 Ca 569/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 200/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 571/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 166/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 26.04.2010, Az.: 1 Ca 369/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 184/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.05.2010, Az.: 3 Ca 567/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 188/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 05.05.2010, Az.: 8 Ca 368/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 06. Dez. 2010 - 7 Ta 161/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 06.05.2010, Az.: 7 Ca 570/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Be

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(1) § 3 Satz 1 Nummer 2 gilt für Tarifverträge 1. des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), in der jeweils...
Gegenstand eines Tarifvertrages nach § 3 können sein1.Mindestentgeltsätze, die nach Art der Tätigkeit, Qualifikation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Regionen differieren können, einschließlich der Überstundensätze, wobei die Differenzierung nach Art der...
(1) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen gemäß § 101 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. (2) Im Falle...
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