Vorerbschaft

Vorerbschaft

erstmalig veröffentlicht: 06.02.2024, letzte Fassung: 06.02.2024
beiRechtsanwalt für Familien- und Erbrecht

Die Vorerbschaft ist ein erbrechtliches Konzept, bei dem eine Person als Vorerbe eingesetzt wird, um Vermögenswerte vorübergehend zu verwalten und zu nutzen, während die Nacherben das volle Eigentum erst nach dem Tod des Vorerben erhalten. Dieses Instrument dient dazu, bestimmte Vermögenswerte in erster Linie einer Person zukommen zu lassen, ohne das langfristige Eigentum zu übertragen.

Die Vorerbschaft ist ein rechtliches Konzept im Erbrecht, bei dem eine Person als Vorerbe eingesetzt wird und nach dem Tod des Erblassers das Vermögen oder Teile davon vorübergehend verwaltet und nutzen darf. Die Person, die die Vorerbschaft erhält, wird als Vorerbe bezeichnet, während diejenigen, die letztendlich das Erbe erhalten, als Nacherben bezeichnet werden.

Die Vorerbschaft ist im deutschen Erbrecht in den §§ 2113 bis 2140 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Diese Vorschriften legen die rechtlichen Grundlagen für die Vorerbschaft fest und enthalten Regelungen zur Verwaltung und Nutzung des Vermögens während der Vorerbschaft sowie zur Übertragung des Erbes auf die Nacherben nach dem Tod des Vorerben.

Die Vorerbschaft wird oft in Fällen eingesetzt, in denen der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Vermögenswerte oder Nutzungen in erster Linie einer bestimmten Person zugutekommen, während das Eigentum an diesen Vermögenswerten letztendlich an andere Personen übergehen soll. Der Vorerbe hat das Recht, die Erträge und Früchte des Vermögens zu nutzen, darf jedoch in der Regel nicht über dass Vermögen selbst verfügen, es verkaufen oder verschenken. Die Nacherben erhalten das volle Eigentum am Vermögen erst nach dem Tod des Vorerben.

Die Vorerbschaft kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z. B. wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass sein Ehepartner während dessen Lebenszeit Zugang zu finanzieller Unterstützung hat, ohne die langfristige Sicherheit des Vermögens zu gefährden. Die genauen Bedingungen und Regelungen für eine Vorerbschaft können individuell gestaltet werden, sollten jedoch sorgfältig und rechtlich korrekt ausgearbeitet werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vorerbschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die gewünschten Ziele erreicht werden.

Autor:in

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch

Anwälte

14 Anwälte, die zum Vorerbschaft beraten.

Rechtsanwältin Sabrina Bauroth (LL.M., CertHE)


Ihre Kanzlei für Erbrecht und Immobilienrecht

Gabriele Goeble Fachanwältin für Erbrecht


Als Expertin im Erbrecht und mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht berate und vertrete ich Sie außergerichtlich aber auch in gerichtlichen Verfahren in allen Bereichen des Erbrechts, sowohl zur Gestaltung des Nachlasses, wie bei der Abwicklung.

Rechtsanwälte Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss PartG mbB

Medizinrecht

Wir sind keine anonyme Großkanzlei, sondern ein Team aus 4 hochqualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir verstehen uns als "people's business" da der Erfolg unserer Arbeit vor allem von den Fähigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitar
Englisch

Leuteritz Schiener Rechtsanwalts-Partnerschaft-mbB

ErbrechtInformationstechnologierechtMiet- und WohnungseigentumsrechtVerkehrsrecht

Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht
DeutschEnglisch
6 Anwälte
Markus Hollfelder | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht
Martina Leuteritz | Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Monika Träger
Oliver Leuteritz | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Raphael Revilak
Christian Schiener

Rechtsanwalt Dr. Kristian Stange


Rechtsberatung in allen Erbschaftsangelegenheiten

Artikel

Artikel schreiben

2 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Erbrecht: Keine das Vermögen mindernde Zuwendung durch Gebrauchsüberlassung

24.03.2016

Die Verleihung von Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung eines Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist.
Vorerbschaft

Erbrecht: Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

03.10.2013

ansonsten wäre eine auf den Nachlass bezogene Verfügungsbeschränkung zu bestimmen.
Vorerbschaft