Vorerbschaft

Vorerbschaft
Anwälte
Articles
Urteile

AOL Articles by other authors

06/02/2024 12:11

Die Vorerbschaft ist ein erbrechtliches Konzept, bei dem eine Person als Vorerbe eingesetzt wird, um Vermögenswerte vorübergehend zu verwalten und zu nutzen, während die Nacherben das volle Eigentum erst nach dem Tod des Vorerben erhalten. Dieses Instrument dient dazu, bestimmte Vermögenswerte in erster Linie einer Person zukommen zu lassen, ohne das langfristige Eigentum zu übertragen.
SubjectsVorerbschaft

Vorerbschaft

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Vorerbschaft

originally published: 06/02/2024 12:11, updated: 06/02/2024 12:11
Author’s summary

Die Vorerbschaft ist ein erbrechtliches Konzept, bei dem eine Person als Vorerbe eingesetzt wird, um Vermögenswerte vorübergehend zu verwalten und zu nutzen, während die Nacherben das volle Eigentum erst nach dem Tod des Vorerben erhalten. Dieses Instrument dient dazu, bestimmte Vermögenswerte in erster Linie einer Person zukommen zu lassen, ohne das langfristige Eigentum zu übertragen.

Die Vorerbschaft ist ein rechtliches Konzept im Erbrecht, bei dem eine Person als Vorerbe eingesetzt wird und nach dem Tod des Erblassers das Vermögen oder Teile davon vorübergehend verwaltet und nutzen darf. Die Person, die die Vorerbschaft erhält, wird als Vorerbe bezeichnet, während diejenigen, die letztendlich das Erbe erhalten, als Nacherben bezeichnet werden.

Die Vorerbschaft ist im deutschen Erbrecht in den §§ 2113 bis 2140 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Diese Vorschriften legen die rechtlichen Grundlagen für die Vorerbschaft fest und enthalten Regelungen zur Verwaltung und Nutzung des Vermögens während der Vorerbschaft sowie zur Übertragung des Erbes auf die Nacherben nach dem Tod des Vorerben.

Die Vorerbschaft wird oft in Fällen eingesetzt, in denen der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Vermögenswerte oder Nutzungen in erster Linie einer bestimmten Person zugutekommen, während das Eigentum an diesen Vermögenswerten letztendlich an andere Personen übergehen soll. Der Vorerbe hat das Recht, die Erträge und Früchte des Vermögens zu nutzen, darf jedoch in der Regel nicht über dass Vermögen selbst verfügen, es verkaufen oder verschenken. Die Nacherben erhalten das volle Eigentum am Vermögen erst nach dem Tod des Vorerben.

Die Vorerbschaft kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, z. B. wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass sein Ehepartner während dessen Lebenszeit Zugang zu finanzieller Unterstützung hat, ohne die langfristige Sicherheit des Vermögens zu gefährden. Die genauen Bedingungen und Regelungen für eine Vorerbschaft können individuell gestaltet werden, sollten jedoch sorgfältig und rechtlich korrekt ausgearbeitet werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vorerbschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die gewünschten Ziele erreicht werden.

Author

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die zum {{title}} beraten.

moreResultsText

Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Mit Expertise und Empathie für Ihr Recht.   Die Anwaltskanzlei Janina Grothe steht Ihnen bei allen Fragestellungen, Streitigkeiten und Vorsorgethemen im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht zur Seite. Sie finden unsere Kanzlei in den barriere

Sie haben ein rechtliches Problem? Wir lösen es gerne! Kontaktieren Sie uns!

Ihr Spezialist für U.S. amerikanisches Recht
Languages
DE, EN

Ihre Kanzlei für Erbrecht und Immobilienrecht
{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet
{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

24/03/2016 12:09

Die Verleihung von Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung eines Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist.
SubjectsVorerbschaft
03/10/2013 11:41

ansonsten wäre eine auf den Nachlass bezogene Verfügungsbeschränkung zu bestimmen.
SubjectsVorerbschaft
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

published on 27/07/2024 14:34

a) Die Nutzungen der Vorerbschaft, wie z.B. Mieteinnahmen, gebühren gemäß § 2111 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich dem Vorerben, und zwar auch dem befreiten Vorerben, und fließen ihm als freies Vermögen zu (Festhalt