Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 9 ZPOEG

Zeitreise: 08.12.2025

Das oberste Landesgericht für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bestimmt das zuständige Gericht auch dann, wenn nach § 36 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung ein in seinem Bezirk gelegenes Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

Passende Werkzeuge

  • Forderungen & ZinsenMuss ich vor der Klage schlichten? Der Güteversuch nach § 15a ZPOEGVor kleinen Zivilklagen verlangen manche Bundesländer einen Einigungsversuch — und ohne die Bescheinigung der Gütestelle ist die Klage unzulässig. Die App prüft, ob Ihr Streit erfasst ist, nennt die drei Befreiungen, die regelmäßig übersehen werden, und schreibt den Güteantrag.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.