Vorrang- und Beschleunigungsgebot
(1) Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume, die keine Wohnräume sind, wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
(2) In Verfahren nach Absatz 1 soll ein früher erster Termin spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift stattfinden.
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- Forderungen & ZinsenMuss ich vor der Klage schlichten? Der Güteversuch nach § 15a ZPOEGVor kleinen Zivilklagen verlangen manche Bundesländer einen Einigungsversuch — und ohne die Bescheinigung der Gütestelle ist die Klage unzulässig. Die App prüft, ob Ihr Streit erfasst ist, nennt die drei Befreiungen, die regelmäßig übersehen werden, und schreibt den Güteantrag.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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