Zivilprozessordnung - ZPO | § 516 Zurücknahme der Berufung
(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen.
(2) Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes.
(3) Die Zurücknahme hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Folge, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. Diese Wirkungen sind durch Beschluss auszusprechen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Gesetze
§ 21 AEntG 2009 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 21 AEntG 2009 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >GKG 2004 | Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 172 - 216;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*Gliederung* *Teil 1* *Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten* *Hauptabschnitt 1* *Mahnverfahren* *Hauptabschnitt 2* *Prozessverfahren* Abschnitt 1.
Anzeigen >FamFG | § 117 Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen
(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der...
Anzeigen >PatG | § 110
(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts (§ 84) findet die Berufung an den Bundesgerichtshof statt.
(2) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Bundesgerichtshof eingelegt.
(3) Die Berufungsfrist beträgt
Referenzen - Urteile
372 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 AEntG 2009.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Jan. 2020 - II ZR 98/19
03.01.2020
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZR 98/19
vom
3. Januar 2020
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2020:030120BIIZR98.19.0
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter P
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2020 - II ZR 130/19
11.02.2020
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
II ZR 130/19
vom
11. Februar 2020
in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2020:110220BIIZR130.19.0
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2020 durch den Vorsitzenden Ric
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - III ZB 24/11
30.06.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
III ZB 24/11
vom
30. Juni 2011
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
ZPO § 516 Abs. 1
Die Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zumBeginn
der..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2013 - IV ZR 265/12
20.03.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IV ZR 265/12
vom
20. März 2013
in dem Rechtsstreit
LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012;
AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011;
Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin...