Zivilprozessordnung - ZPO | § 516 Zurücknahme der Berufung
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen.
(2) Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes.
(3) Die Zurücknahme hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Folge, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. Diese Wirkungen sind durch Beschluss auszusprechen.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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30/01/2018 09:32
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsTestament
22/12/2017 13:03
Der GmbH-Geschäftsführer haftet bei Verletzung seiner Obliegenheiten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsGmbH-Geschäftsführer
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
17/11/2016 12:52
In den Fällen, in denen der Arbeitgeber erlaubt, Kopien der in der Personalakte befindlichen Schriftstücke zu fertigen, hat dieser nicht das Recht, zur Einsichtnahme einen Anwalt hinzuzuziehen.
04/02/2016 10:26
Auch im Falle der Rücknahme der Beschwerde gegen einen Beschluss über die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags ist eine Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts nicht veranlasst.
Subjectsallgemein
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(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Besc
(1) Gegen die Urteile der Nichtigkeitssenate des Patentgerichts (§ 84) findet die Berufung an den Bundesgerichtshof statt.
(2) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Bundesgerichtshof eingelegt.
(3) Die Berufungsfrist b
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published on 18/11/2021 14:44
Der BGH hält einen Richter, der während seiner Zeit als Referendar mit einem LKW-Kartellverfahren betraut wurde, hinsichtlich eines anderen LKW-Verfahrens für befangen.
published on 11/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/19 vom 11. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:110220BIIZR130.19.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die
published on 20/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 265/12 vom 20. März 2013 in dem Rechtsstreit LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012; AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011; Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Kar
published on 03/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 98/19 vom 3. Januar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:030120BIIZR98.19.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die Richt
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