Wasserverbandsgesetz - WVG | § 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
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Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Inhaltsverzeichnis
Auf Verbände, die durch besonderes Gesetz errichtet worden sind oder errichtet werden, findet dieses Gesetz nur Anwendung, wenn dies durch Rechtsvorschriften ausdrücklich angeordnet oder zugelassen worden ist.
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published on 25/06/2015 00:00
Gründe
1
Die Beschwerde, die sich auf sämtliche in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe stützt, bleibt ohne Erfolg. Zwar hat der Senat trotz Rücknahme des streit
published on 12/05/2010 00:00
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. Februar 2006 - 3 A 1943/02 - wird abgelehnt.
Der Kläger hat auch die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwer
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