Wasserverbandsgesetz - WVG | § 1 Zweck und Rechtsform

(1) Zur Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben kann ein Wasser- und Bodenverband (Verband) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden; er ist keine Gebietskörperschaft.

(2) Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder; er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Er kann nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften Beamte im Sinne des Beamtenrechtsrahmengesetzes haben.

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Wasserverbandsgesetz - WVG | § 2 Zulässige Aufgaben


Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben des Verbands sein: 1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,3. Herstellung und Unterhaltun

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2018 - 8 ZB 16.1979

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulas

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Aug. 2016 - AN 9 K 15.00980

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe v

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2018 - M 2 K 17.5516

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.919,62 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23. November 2017 zu bezahlen. II. Die Beklagten haben di

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 01. Sept. 2016 - 3 A 1224/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor 1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Festsetzungen in Teil A, Abschnitt IV, Gl.Nr. 8.3.1 - soweit sie regelt, dass die Unterhaltung und der Betrieb des Schöpfwerkes keinen Mehraufwand der Unterhaltungskosten, die für geschöpfte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - 7 C 7/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Eigentümerin eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen Grundstücks, das an das Gewässer "Rennschloot" angrenzt. Sie wendet sich gegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - 7 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen Grundstücks, das an das Gewässer "Reiher Tief" angrenzt. Er wendet sich gegen eine

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Jan. 2014 - 4 A 225/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin richtet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag durch den Beklagten. 2 Der Beklagte ist ein Unterhaltungsverband im Sinne des § 54 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Feb. 2011 - 3 S 958/09

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. März 2009 - 3 K 3163/08 - teilweise geändert. Die Klage gegen den Beitragsbescheid des Beklagten vom 29.03.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheids d

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Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben des Verbands sein: 1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,3. Herstellung und Unterhaltung von...